14.06.2023 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner in...

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Beratung

Herr L. aus A. richtet seine Frage an Frau Strehle und möchte wissen, ob zum Thema Bebauungsplan Vaals-Grenze untersucht wurde, ob dort unterirdische Gewässer fließen und wie das Konzept aussehe.

Frau Strehle erläutert, dass es sich derzeit lediglich um einen Vorschlag zur Aufstellung eines Bebauungsplans handele und noch keine Gutachten erstellt worden seien.

Die wird erst dann erfolgen, wenn der Auftrag zur Erstellung eines Bebauungsplans durch die Politik erteilt worden sei.

Frau G. aus A. bittet um Erläuterung, inwieweit Bauland ohne entsprechende Offenlegung definiert werden kann.

Hierzu legt Frau Strehle dar, dass der Planungsausschuss in der Sitzung von April 2019 eine entsprechende Entscheidung bei der Verabschiedung des Flächennutzungsplanes getroffen habe und der Flächennutzungsplan durch die Bezirksregierung Köln genehmigt wurde.

Zur weiteren Erläuterung sichert sie eine schriftliche Beantwortung der Frage zu. Sie verweist darauf, dass durch den Flächennutzungsplan kein Baurecht geschaffen werde.

Frau L. aus A. bemängelt, dass aus den im Internet ersichtlichen Unterlagen trotz intensiver Recherche die einzelnen Schritte im Rahmen der Erstellung des FNP nicht erkennbar seien. Hierzu sichert Frau Strehle zu, die entsprechenden links mit Erläuterungen an die Fragestellende zu übersenden.

Auf die Frage von Frau L., inwieweit jetzt ein erneutes Umweltgutachten erstellt wurde, antwortet sie, dass der FNP erst seit 2022 rechtskräftig sei und dies bei der Erstellung des Bebauungsplanes erfolge.

Herr P. aus A. möchte wissen, ob das aktuelle Klimagutachten mit in die Erstellung des Bebauungsplans einfließe.

Frau Strehle teilt mit, dass dies erfolgen werde, da der Fachbereich Umwelt und Klima intensiv mit eingebunden ist.

Herr T. aus A. möchte wissen, wie die weitere Vorgehensweise bei der Erstellung sei.

Wie Frau Strehle darlegte wird bei der Aufstellung des Bebauungsplanes ein sog. Werkstattverfahren stattfinden, in welchem unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Anforderungen definiert werden und anschließend ein „Kammer-Wettbewerb“ stattfinden werde.

Im Anschluss erfolge eine Auswahl der drei am besten wirkenden Wettbewerbsvorschläge, welche dann weiterverfolgt werden.

Auf Nachfrage von Herrn P. aus A. wie eine Bewertung vorgenommen werde, erläutert sie, dass die Auswahl der besten Vorschläge eine enge Kooperationsbereitschaft zwischen der Stadt und den privaten Wettbewerbern voraussetze und letztendlich nicht ein reines Bepunktungssystem darstelle.

Es ist derzeit keine genaue Zeitschiene zu definieren, bis zu welchem Zeitpunkt eine Entscheidung falle.

Weitere Fragen wurden nicht gestellt.

 

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