13.06.2023 - 4 Betriebssatzung Eurogress Aachen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Wulf beginnt ihre Ausführung mit der Beantwortung der Frage nach den Eigenveranstaltungen. Sie erläutert, dass das Eurogress nicht aktiv Eigeneveranstaltungen akquiriert und keine einschlägigen Messen als Aussteller besucht. In der Regel wird das Eurogress von einer Agentur mit einem konkreten Vorschlag zu einer Künstlerin oder einem Künstler kontaktiert. Falls das Angebot interessant erscheint, werden die weiteren Rahmenbedingungen abgestimmt (Ticketpreise, Kapazitäten, Bühnengröße…) und berechnet, ob die Veranstaltung wirtschaftlich durchzuführen ist. Je nach Ergebnis, wird die Veranstaltung dann als Kooperationsveranstaltung mit dem Tourneeveranstalter durchgeführt. Sie weist daraufhin, dass immer ein wirtschaftliches Risiko dadurch besteht, dass weniger Karten verkauft werden könnten als angenommen. Für die Veranstaltung mit Hagen Rether beispielsweise, die in den Vorjahren immer sehr erfolgreich durchgeführt wurde, wurden bei der diesjährigen Veranstaltung weniger Karten als zuvor verkauft. Dies sei eventuell auf die allgemeine, inflationsbedingte Kaufzurückhaltung vieler Menschen zurückzuführen.

 

Herr Pilgram fragt nach, ob das Eurogress mit der Firma Eventim zusammenarbeitet.

 

Frau Wulf erklärt, dass das Eurogress mit der Firma Kölnticket zusammenarbeitet, welche allerdings ein Tochterunternehmen der Firma Eventim ist.

In Bezug auf den aus der letzten Sitzung stammenden Auftrag, zu prüfen, ob eine Änderung der Be-triebssatzung des Eurogress möglich wäre, um zukünftig Veranstaltungen mit kritischen Inhalten (z.B. Daniele Ganser o.ä.) zu verhindern, berichtet sie, dass nach Prüfung des Sachverhalts durch Frau Dr. Bollwerk, FB 30, keine rechtssichere Möglichkeit einer widmungsbezogenen Satzungsänderung be-steht. Sie verweist auf die veröffentlichten Entscheidungen des OVG NRW (Beschluss vom 22.03.2023, Az. 15 B 244/23) und des VG Frankfurt (Beschluss vom 24.04.2023, Az. 7 L 1055/23) zu den Fällen Daniele Ganser und Roger Waters.

Um dennoch eine klar ablehnende Haltung gegenüber extremistischen und rassistischen Auftretenden zu zeigen, sind die Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen um diesbezügliche Vergabegrundsätze ergänzt worden. Allerdings haben diese nur einen rein deklaratorischen Charakter, da sich die Wirk-samkeit an den Grundsätzen der Rechtsprechung bemisst.

Frau Beslagic-Lohe erklärt, dass dieses Ergebnis nicht das ist, was gewollt war, aber mehr wohl nicht zu erreichen gewesen sei. Sie stellt fest, dass das Eurogress unter Kontrahierungszwang steht und Auftretende wie Daniele Ganser den Schutz der Verfassung genießen.

 

Frau Dr. Wolf möchte wissen, ob der Kontrahierungszwang des Eurogress sich daraus ergibt, dass es ein Betrieb der öffentlichen Hand ist.

 

Frau Dr. Bollwerk bestätigt dies.

 

Herr Pilgram hätte sich gewünscht, dass die Stadt Aachen es, wie andere betroffene Städte, auf eine Klage hätte ankommen lassen. Des Weiteren erschließt sich ihm nicht, warum deklaratorische Anpas-sungen in den Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen möglich seien, aber nicht in der Betriebssat-zung und bittet deshalb um Erklärung. Er betont noch einmal, dass er sich ein politisch deutlicheres Zeichen gewünscht hätte. Dennoch ist er mit den Erläuterungen zufrieden und nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

Frau Dr. Bollwerk erklärt, dass die Allgemeinen Veranstaltungsbedingungen Bestandteile des Einzel-vertrages sind. Im Gegensatz zur Betriebssatzung, in der allgemeine Regelungen festgeschrieben sind, regelt der Einzelvertag den individuellen Vertragsfall. Eine Ergänzung der Betriebssatzung um nicht rechtssichere Inhalte würde zu einer nichtigen Satzung führen, die rechtlich nicht existent wäre.

 

Herr Allemand ist dankbar für die Ausführungen des Vorredners und nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Herr Fischer bedauert, dass ein anderes Vorgehen nicht möglich gewesen ist. Er vermutet, dass es in Zukunft häufiger zu solchen Fällen kommen wird. Er plädiert dafür, dass die Auseinandersetzung mit solchen Fällen durch und mit der Gesellschaft stattfinden muss. Er berichtet, dass er, wie Frau Wulf und Herr Dr. Sicking, sich den ersten Teil des Vortrages von Daniele Ganser angehört hat. Er war sehr erstaunt über die Zusammensetzung des Publikums, das nahezu alle Schichten widergespiegelt hat. Seiner Meinung nach muss es für alle demokratischen Menschen ein Anreiz sein, sich gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus zu engagieren und politische Aufklärungsarbeit zu leisten. Weiterhin möchte er wissen, wie in der Praxis ein Eingriff bei einer Veranstaltung ablaufen würde, wenn von den Auftretenden z.B. antisemitische Inhalte verbreitet würden.

 

Frau Wulf erklärt dazu, dass zunächst das Hausrecht des Eurogress durchgesetzt werden würde. Falls dem nicht Folge geleistet werden würde, müsste die Polizei eingreifen.

 

Frau Beslagic-Lohe möchte wissen, welche Auswirkungen diese Regelungen auf die diesjährige Ver-anstaltung von Daniele Ganser gehabt haben.

 

Frau Dr. Bollwerk erklärt, dass ein Eingreifen erst möglich ist, wenn die Strafbarkeitsgrenze über-schritten ist. Erst dann greift das Hausrecht bzw. ist ein Polizeieinsatz gerechtfertigt. Da die Strafbar-keitsgrenze bei der Veranstaltung nicht überschritten wurde, war kein Grund zum Einschreiten gegeben. Die im Vorfeld angeführten aktuellen Gerichtsurteile stellen auf die demokratische Auseinandersetzung innerhalb der Gesellschaft ab.

 

Dr. Sicking zitiert zum Thema die Aussage von Prof. Dr. Maron Mendel aus einem Interview vom 15.02.2023 zu den Konzerten von Roger Waters „Tatsache ist, antisemitische Äußerungen gehören laut dem Gutachten des Verfassungsrechtlers Christoph Möllers zu Kunst- und Meinungsfreiheit, und die Grenze verläuft nicht bei der Frage, was antisemitisch ist, sondern hier: Wo beginnt Volksverhetzung?

(Quelle: https://www.hessenschau.de/kultur/antisemitismusexperte-ueber-pink-floyd-musiker-das-konzertverbot-hilft-waters-nur-sich-als-opfer-darzustellen-v1,mendel-waters-100.html.)

 

Er weist darauf hin, dass das Hauptaugenmerk auf der politischen Auseinandersetzung liegen muss.

 

Herr Pilgram bittet darum, gemäß § 8 der Betriebssatzung, den Betriebsausschuss zukünftig zu in-formieren, wenn solche Veranstaltungen anstehen.

 

Herr Jacoby bestätigt, dass die Betriebsausschussmitglieder zukünftig über derartige Veranstaltungen informiert werden. Er merkt weiterhin an, dass man trotzdem mit dieser Problematik leben und entsprechend reagieren müsse.

 

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Eurogress nimmt die Ausführungen der Betriebsleitung einstimmig zur Kenntnis.