06.06.2023 - 3 Sachstand Gebäudeleitlinien "Neues Bauen"
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Betriebsausschuss Gebäudemanagement
- Datum:
- Di., 06.06.2023
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- E 26 - Gebäudemanagement
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Dipl.-Ing. (Arch.) Schavan, Technischer Geschäftsführer des Gebäudemanagements, stellt in präsentationsgestützten Übersicht die Ursprünge und chronologische Entwicklung der nun neu benannten Gebäudeleitlinien dar. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Insbesondere zeigt er auf, dass die bislang zu Grunde liegenden Planungsbausteine aktuell dem Bedarf an Anpassung bzw. Weiterentwicklung gerecht werden müssen. Die Aktualisierung und Überarbeitung, vielmehr Neufassung, umfasse nun nicht nur 3 Elemente (Präambel – Hochbau - Technik) sondern zukünftig 4 Elemente (Präambel – Hochbau – Technik – Fundament), die Berücksichtigung finden und ein- bzw. insbesondere als Leitlinien ausgearbeitet werden müssen.
Das neu auszuarbeitende Element – Fundament – beinhalte „Tools und Quellen“, die derzeit einer rasanten Entwicklung unterliegen und einen hohen Austauschzyklus bedingen.
Herr Schavan führt aus, dass mit den neuen Gebäudeleitlinien mehrere Unterstützer erreicht werden sollen:
| Politik als Treiber für nachhaltig Entwicklung |
| Externe Planungspartner |
| die eigenen Mitarbeitenden |
Er erläutert, dass dies insgesamt einen hohen Anteil an Erläuterung und Austausch bedarf.
Herr Schavan weist darauf hin, dass die ausgearbeiteten Gebäudeleitlinien in der Erprobung geprüft und aufgrund verschiedener Thementreiber stetig aktualisiert werden.
Dabei würde der Schwerpunkt bereits deutlich auf die praktische Umsetzung gesetzt.
Im Weiteren zeigt Herr Schavan die Schwerpunkte der Bauwirtschaft für die Zukunft auf, die ebenfalls in die neu aufgestellten Gebäudeleitlinien einzuarbeiten waren und ebenfalls in der Erprobung einer stetigen Aktualisierung unterliegen.
Herr Schavan erläutert, lag bislang der Fokus des bisherigen Planungsleitfadens auf dem Schwerpunkt „Energie“, rücken nun die Kernthemen CO2-Emmissionen, Rohstoffe und Abfall mit einem großen Handlungspotential für die (kommunale) Bauwirtschaft mehr in den Fokus.
Er führt aus, dass sich schrittweise und aufbauend 5 Ebenen der Betrachtung und Vorgehensweise ergeben, die er an Hand der Präsentation vertiefend ausführt.
Herr Schavan legt dar, dass das Gebäudemanagement der Stadt Aachen aufgrund seiner sehr guten Vernetzung durch verschiedene Mitgliedschaften, den Vorsitz im Arbeitskreis „Kommunale Gebäudewirtschaft im Städtetag NRW“, etc., im guten Erfahrungsaustausch ist und gleichfalls Expertise in verschiedene Gremien einbringt, die auch extern überregional sowie auch grenzüberschreitend Beachtung findet und zum Austausch führt. Dieses hohe Maß an Wissensaustausch zu aktuellen Kenntnissen/Erfahrungen fließe ebenfalls unmittelbar in die Gebäudeleitlinien ein und führe ebenfalls zu einem hohen Maß an Aktualisierung während der Erprobung.
Herr Schavan teilt mit, dass der Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung Nordrhein Westfalen vom 09.03.2023 zu thematisieren ist, demnach im Rahmen des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) die Bilanzierung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens unter Berücksichtigung der zirkulären Wertschöpfung/cradle to cradle erfolgen soll.
Er führt aus, dass demnach Rohstoffwerte eine andere Art der Bewertung unterzogen werden. Zu Grunde gelegt würde ein Wert von 20 Prozent Restrohstoffwert. Herr Schavan erläutert, dass dies zu einer Änderung der haushalterischen Betrachtung führen würde; die Vorgehensweise dazu ist derzeit in Klärung mit dem Dezernat Finanzen und Recht (Dez. II) und dem Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20).
Herr Schavan legt dar, dass Wissenstransfer auch z.B. durch Masterarbeiten von Mitarbeitenden in einem durch das E 26 geförderten berufsbegleitendem Studium erfolge und in die Gebäudeleitlinien einfließen, soweit E 26-relevante Themen, wie z.B. Fassadenbegrünung, thematisiert wurden.
Herr Schavan weist bei der Darstellung der 5. Ebene – der Operativen Ebene – auf einzelne Pilot-Projekte des Gebäudemanagements hin, die unter Anwendung der in Erprobung befindlichen Gebäudeleitlinien sowie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten geplant und zur Umsetzung gebracht wurden respektive werden.
Herr Schavan führt aus, dass in Bezug auf die 17 Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals -SDG’s) der Vereinten Nationen (UN) für das Bauwesen 5 Ziele besonders relevant sind und bei Projekten des Gebäudemanagements teilweise bis zu 15 Ziele eine Relevanz haben und zu berücksichtigen sind.
Aufgrund der zeitintensiven parallelen Abbildung von Praxis und Erfahrungen einerseits und Theorie und Erstellen der Leitlinien anderseits sowie insbesondere der jeweils aktualisiert einzuarbeitenden Kenntnisse werden die Gebäudeleitlinien weiterhin finalisiert.
Es liegen auf Nachfrage des Ausschussvorsitzenden verschieden Wortmeldungen vor.
Ratsfrau Brinner dankt für die eingebrachte Vorlage und weitergehenden Ausführungen. Sie erkennt das große Engagement, die gute, weitreichende Netzwerkarbeit des Gebäudemanagements und die vertiefte fachliche Expertise des Gebäudemanagements, die auch extern Anerkennung und Nachfrage findet, an.
Sie bedauert, dass der Input zu diesem Engagement und zu den Themen Energie und Nachhaltigkeit in der öffentlichen Wahrnehmung bislang noch fehlt.
Sie sieht das Gebäudemanagement hier in einer Vorreiterrolle sowie Vorbildfunktion.
Sie zeigt auf, dass sie das Konzept der Erstellung der neuen Gebäudeleitlinien positiv bewertet, jedoch dennoch ein finalisiertes Ergebnis mit Ziel zum Jahresende wichtig ist.
Sie formuliert die Ziele bzw. den Wunsch, dass anhand der Gebäudeleitlinien künftig alle Bauten geleitet werden sollen, die Gebäudeleitlinien zu einer Qualitätssicherung beitragen und die Gebäudeleitlinien zu einem Bauen für die Zukunft beitragen.
Sie ergänzt, dass die Gebäudeleitlinien durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit auch eine positive Wirkung auf private Bauherren entfalten könnte/sollte.
Herr Auler merkt an, dass die Kommunale Bauwirtschaft bereits auch in den letzten Jahrzehnten stets weiterentwickelt worden ist, so dass die aktuelle Entwicklung ein weiterer Schritt, jedoch kein Riesenschritt sei.
Er zeigt auf, dass der Standard für öffentliche Bauten stets schon höher war, als der für private Bauherren geltende Standard.
Er betont, dass der Ansatz des effizienten und nachhaltigen Bauens nicht neu ist, sondern bereits auch bei früheren Projekten Berücksichtigung gefunden habe und umgesetzt wurde.
Frau Schlierkamp lobt den Erfolg, durch die Betreuung von Masterarbeiten einen positiven Input für das Gebäudemanagement zu generieren und lobt im Weiteren das Engagement, Fachkräfte (weiter-) auszubilden respektive weiter zu entwickeln.
Sie erkundigt sich, in wie weit die Gebäudeleitlinien erforderlich sind, um die SDG’s / Ziele umzusetzen.
Sie fragt im Weiteren, ob die Nutzung von Ressourcen im Sinne der Nachhaltigkeit mit dem Ziel der Gesundheitsverträglichkeit einhergehe und geprüft werde, so dass sich diese beiden Ziele nicht widersprechen.
Herr Schavan erläutert, dass je erkennbares Ziel (SDG) im Projekt dieses Ziel geprüft wird und eine Abwägung und Entscheidung ggfls. mit Zielerneuerung getroffen werde.
Die Umsetzung der SDG’s bedeute, dass es verschiedene Themen zu einem Ziel gebe, so dass verschiedene Experten alle Abwägungskriterien einbringen, die letztlich zur Entscheidung führen.
Dabei seien die Gebäudeleitlinien hilfreich und unterstützend.
Ratsherr Jacoby merkt an, dass schon die bisherige langjährige Arbeit des Gebäudemanagements gezeigt habe, dass neue Themen, insbesondere Effizienz und Nachhaltigkeit, gut aufbereitet bei der Umsetzung von Projekten berücksichtigt wurden und das Gebäudemanagement auch weiterhin auf einem guten Weg ist.
Er zeigt kritisch auf, dass nachhaltiges Bauen sehr komplex ist und eine Umsetzung für private Bauherren nicht nur aber insbesondre aufgrund finanziellen Gründen sehr schwierig ist. Hier sei es erforderlich, politisch finanzielle Anreize zu schaffen, ohne dass dies gleichsam aufzudiktieren.
Ratsfrau Brinner weist ergänzend auf die bestehenden Förderprogramme der Stadt Aachen und des Bundes zu PV-Anlagen hin.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
7,2 MB
|