06.06.2023 - 8 Sanierung Radweg Berensberger Straße

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Beratung

Herr Röthke führt aus, dass dem Naturschutzbeirat die Planung bereits in der vergangenen Sitzung vorgestellt worden sei. Er berichtet, dass mit den Arbeiten zwischenzeitlich begonnen worden sei und diese intensiv von einer ökologischen Baubegleitung und darüber hinaus auch unterstützend vom Sachgebiet Baumschutz der unteren Naturschutzbehörde begleitet würden. Aufgrund der bereits vorhandenen Versiegelung im Bereich des bestehenden Radweges (Betonunterbau) seien beim Ausbau des Pflasters nur geringfügig Wurzeln im Baustellenbereich vorgefunden worden. Diese haben fachgerecht versorgt werden können, so dass, Stand jetzt, mit keiner Wurzelschädigung zu rechnen sei. Zur weiteren Sicherung der Wurzeln sei ein zusätzlicher Aufbau mit einem Geotextil und die Erhöhung des Radweges mit einem wurzelfreundlichen Aufbau erfolgt. Herr Röthke führt weiterhin aus, dass mit dem Abschluss der Arbeiten noch im laufenden Monat zu rechnen sei.

 

Herr Formen wundert sich darüber, dass keine Beteiligung des Naturschutzbeirates erfolgt sei, obwohl die Flächen innerhalb des Geltungsbereichs des Landschaftsplans liegen. Herr Röthke teilt mit, dass die Maßnahme innerhalb einer Verkehrsfläche erfolge (gewidmeter Radweg) und diese Flächen ausweislich des Landschaftsplan von den Festsetzungen unberührt seien. Darüber hinaus weise der Landschaftsplan den besonderen Schutz von Bäumen, Hecken und Gewässern aus. Ein Verbotstatbestand werde nicht ausgelöst, da entsprechende Schutzmaßnahmen für den Erhalt der Bäume erfolgt seien und insofern eine Schädigung ausgeschlossen werden könne. Die Entfernung von Bäumen oder Hecken sei ohnehin nicht vorgesehen.

Herr Formen bittet um Zusendung des Landschaftspflegerischen Begleitplans für die Maßnahme. Dies erfolgte seitens der Verwaltung per E-Mail am 13.06.2023.

 

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