09.05.2023 - 9 Sachstand Stadtglühen 2023

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Beratung

Frau Bergs lobt die Vorlage zum Stadtglühen insbesondere die guten Ansätze hinsichtlich des Stadtsprühens und hinsichtlich der Stadtglühenveranstaltung im Driescher Hof und auch im gesamten übrigen Stadtgebiet. Sie äußert ihr Bedauern dahingehend, dass der Bezirk Laurensberg nicht bei den aufgeführten Orten des Stadtglühens ist. Auch hat man nach ihrer Auffassung zu spät mit den Planungen begonnen. Sie würde gerne nähere Informationen zum Spartenmix und zum Stand der Marketingmaßnahmen bekommen. Frau Perschon meldet sich und macht insbesondere auf die Situation von Laurensberg aufmerksam, wobei aus ihrer Sicht insbesondere Gut Kullen, was auch zur Gemarkung Laurensberg gehört, beachtet werden sollte. Hier gibt es eine funktionierende Stadtteilkonferenz und der Stadtteil Gut Kullen sollte dieses Jahr auf jeden Fall am Stadtglühen partizipieren können. Die dort ansässige Bevölkerung und die dort lebenden Jugendlichen sind aus ihrer Sicht insbesondere offen für die besondere Art der Ferienunterhaltung. Es handelt sich dort um Jugendliche aus 21 Herkunftsländern, die hier in guter Kooperation zusammenleben. Das kulturelle Angebot im Stadtteil Gut Kullen ist aber nicht dementsprechend ausgestattet. Deshalb ist aus ihrer Sicht der Park im Roeters Haag Weg hinter der Arche ein geeigneter Standort für ein Stadtglühenfestival am Wochenende. Frau Derichs regt an, dass im Rahmen im Stadtsprühens dieses Jahr nicht wieder ein Bauzaun mit Graffiti besprüht wird, sondern richtige Wände mit Streetart versehen werden. Frau Piwowarsky meldet sich und weist darauf hin, dass der Ratsvertreter Christoph Allemand bereits mehrere interessante Wände der Verwaltung vorgeschlagen hat. Sie regt an, auf diese Wände dieses Jahr zurückzugreifen. Sie wisse sicher, dass diese Wände aktuell noch zur Verfügung stehen. Frau Tirtey dankt den Ausschussmitgliedern für die guten Anregungen und weist darauf hin, dass der Auftrag des Kuratierens des Stadtglühens an den Musikbunkers mit dem Geschäftsführer Lars Templin ergangen ist. Sie wird Frau Myriam Kroll bitten, das Stadtsprühen hinsichtlich der Auswahl des Streetart und der Örtlichkeiten zu kuratieren. Im Weiteren nimmt Herr Templin folgendermaßen Stellung:

Das Stadtglühen ist städtischerseits auskömmlich finanziert. Um diesem finanziellen Einsatz gerecht zu werden, ist es aus seiner Sicht erforderlich, das Stadtglühen zu einer Marke zu etablieren. Um dies erreichen zu können, ist es noch 2023 zwingend notwendig, wesentlich innerstädtische Plätze zu bespielen, um hier genügend Bürger*innen zu erreichen, die in den Außenbezirken nicht sicher erreicht werden können. Wenn diese große Anzahl von Bürger*innen wie 2022 für sie interessante Veranstaltungen innerstädtisch erleben, wird damit aus seiner Sicht ein Beginn dafür gesetzt sein, mit dem Begriff „Stadtglühen“ interessante Erlebnisse zu verbinden. In den Folgejahren kann dann bereits der Begriff „Stadtglühen“ geeignet sein, Bürger*innen auch in die Außenbezirke zu führen, da das innerstädtisch Erlebte da dann auch erwartet wird. Dieser Prozess ist aus seiner künstlerischen Sicht 2023 aber noch nicht vollzogen. Daher ist es 2023 noch erforderlich, vornehmlich die innerstädtischen gut frequentierten Plätze bevorzugt für das Stadtglühen zu verwenden. Gleichwohl wird dem Willen der Politik insoweit Rechnung getragen, als dass der Driescher Hof, der insoweit nicht dem künstlerischen Konzept entspricht, sondern aus Gründen der Partizipation aller Bevölkerungsteile gewählt wird, in Stadtglühen 2023 mit einer Veranstaltung bespielt wird. Hierbei handelt es als ein Unsicherheitsfaktor. Laurensberg wäre dann im nächsten Jahr dran. Frau Epstein fragt nach, ob die Internetseite bereits online ist. Das wird von Herrn Templin verneint. Herr Becker bedankt sich bei ihm, dass der Driescher Hof dieses Jahr mit ins Programm genommen worden ist. Aus seiner Sicht ist das ganz bedeutsam für das Stadtviertel. Frau Bergs weist darauf hin, dass ebenso wie jetzt fraglich ist, ob Laurensberg funktionieren wird, in den letzten Jahren in Zweifel gezogen wurde, ob Eilendorf funktioniert. Nun ist aber klar, dass Eilendorf ein erfolgversprechender Veranstaltungsort ist. Deshalb bittet sie nochmals darum, dass Laurensberg auch 2023 schon ins Programm genommen wird. Auch möchte sie wissen, warum Brand dieses Jahr nicht dabei ist. Sie stellt die Forderung auf, dass jeder Stadtbezirk jedes Jahr einmal Veranstaltungsort sein muss. Herr Pilgram pflichtet Frau Bergs bei. Aus seiner Sicht muss man sich so auf die Stadtbezirke einstellen, dass das Stadtglühen in jedem Stadtbezirk ein Erfolg werden kann. Er resümiert im Weiteren die Veranstaltungen 2022, die aus seiner Sicht vom Musikbunker hervorragend organisiert waren, die Arbeit der Verwaltung hätte aber zu wünschen übrig gelassen. Frau Perschon weist nochmals daraufhin, dass sie keinesfalls möchte, dass der Driescher Hof gegen Laurensberg ausgespielt werde. Aus ihrer Sicht müssen beide Stadtviertel entsprechend berücksichtigt werden. Herr Brötz teilt die Auffassung, dass 2024 in allen Stadtbezirken kulturelle Veranstaltungen stattfinden sollen. Auch im Bezug auf Laurensberg und Gut Kullen weist Herr Brötz daraufhin, dass man zielgruppenspezifische Angebote dort hinbringen kann, die das künstlerische Konzept trotzdem unangetastet lassen.

Herr Templin stellt noch einmal den Besucherzahlengegensatz zwischen den Stadtbezirken und der Innenstadt dar, während z.B. im Frankenberger Viertel mehrere tausend Besucher*innen waren, waren in Haaren nicht einmal 100. Aus seiner Sicht wird durch das Bespielen aller Stadtbezirke das gesamte Konzept gefährdet.

Zum Thema Werbung teilt er mit, dass dieses Jahr neben der Website auch für jeden Veranstaltungsort gesonderte einzelne Plakate gedruckt und aufgehängt werden.

Nach kurzer Aussprache einigt sich der Ausschuss darauf, dass auch die Stadtteilmagazine und Bad Aachen als Medien genutzt werden.

Reduzieren

Beschluss:

Der Betriebsausschuss Kultur und Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Beschluss ergeht einstimmig.


 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=5118&TOLFDNR=119357&selfaction=print