07.12.2023 - 11 Entlastung von Mietern städtischer Wohnungen du...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Tillmanns zeigt sich enttäuscht, dass in Aachen insgesamt nur sechs Anträge auf Balkonkraftwerke gestellt worden sind. Er gibt in diesem Zusammenhang die sich aus möglichen Balkonkraftwerken sich ergebenden Einsparpotenziale für Transferleistungsempfänger*innen zu bedenken. Die von der gewoge als Grund für die Ablehnung von Balkonkraftwerken genannten versicherungsrechtlichen Probleme weist Herr Tillmanns zurück; im Gegenteil seien alle Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit Balkonkraftwerken voll versicherbar. Herr Tillmanns kritisiert, dass die gewoge nicht mitgezogen habe und bedauert die vertane Chance für Aachen. Er bittet darum, den gewoge-Geschäftsführern diese inhaltliche Position zu übermitteln. Aufgrund des Fristablaufs des Förderprogramms am 15.12.2023 verzichtet Herr Tillmanns auf einen geänderten Beschlussvorschlag.

 

Danach übernimmt Herr Deumens wieder die Sitzungsleitung.

 

Frau Koentges bittet die Verwaltung zu prüfen, ob der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie der laut Zuständigkeitsordnung sachlich zuständige Ausschuss zur Beratung der Vorlage ist.

 

Einstimmig wird wie folgt beschlossen:  

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Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=5126&TOLFDNR=123376&selfaction=print