14.02.2023 - 4 Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Kaldenbach führt in die Thematik ein. Er erläutert, dass dem Erstellungsprozess der Bedarfsplanung in diesem Jahr besondere Rahmenbedingungen und Herausforderungen zugrunde gelegt worden seien. Insbesondere der drastische Fachkräftemangel, die angespannte Bausituation sowie die deutliche Steigerung im Bereich der in Aachen lebenden Kinder unter sechs Jahren hätten ein schwieriges Spannungsfeld erzeugt. Bei der Planung des Betreuungsangebotes sei nicht die Fragestellung gewesen, inwieweit dies überhaupt ohne ausreichendes Personal möglich sein könnte. Hierzu sei es wichtig, kurz- und mittelfristig Übergangslösungen zu suchen und umzusetzen, um die derzeitige Situation bestmöglich zu überbrücken. Hier nennt er als Beispiel auch das Aachener Modell und verweist auf die vorherige Sondersitzung des KJA zum Fachkräftemangel.

Er dankt allen Beteiligten (Freien Trägern und den Leitungen der städtischen Kindertageseinrichtungen), die an der Entwicklung und dem Prozess zur Erstellung des vorliegenden Bedarfsplans für Aachen intensiv mitgewirkt hätten. Der anschließende Vortrag werde sich ausschließlich auf die Planungsperspektive beschränken. Zu den weiteren Themen befände sich die Verwaltung weiterhin in Gesprächen und Verhandlungen. 

 

Frau Thunig vom Fachbereich Kinder, Jugend und Schule (FB 45) stellt die wesentlichen Ergebnisse der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung für das KiTa-Jahr 2023/2024 anhand einer Power-Point-Präsentation vor (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem).

 

Frau Scheidt dankt Herrn Kaldenbach und Frau Thunig für die Ausführungen.

 

Frau van der Meulen bezieht sich auf den im Vortrag genannten Aspekt, dass sich auch das Bestandspersonal in den Einrichtungen aufgrund verschiedener Gründe (wie beispielsweise demografische Effekte, Wegzüge, Beschäftigungsverbote, Krankheiten, etc.) verringere. Sie erkundigt sich danach, ob es zu diesen möglichen Gründen Daten gebe, wie viele Personen dies betreffe.

 

Herr Kaldenbach verneint dies. Aus datenschutzrechtlichen Gründen könnten derartige Personalangaben zu Mitarbeitenden der städtischen Einrichtungen nicht für eine solche Auswertung herangezogen werden. Bei den freien Trägern obliege den jeweiligen Trägern die Personalhoheit.

 

Frau Schmitt-Promny dankt ebenfalls für den Vortrag und für die gute Vorlage. Diese sei auch für fachfremde Leser*innen gut verständlich. Sie sei erfreut über die Benennung des KiTa-Qualitätsgesetzes, das Bundesministerium lege mit diesem Gesetz den Schwerpunkt deutlich auf das Thema Qualität. In Bezug auf das Aachener Modell bittet sie darum, in künftigen Diskussion den Begriff der „ungelernten“ Kräfte nicht weiter zu verwenden. Es sei das Ziel, zumindest angelernte Kräfte in das System zu führen bzw. diese zu qualifizieren. Weiterhin merkt sie an, dass sie Schwierigkeiten mit dem offenen bzw. integrativen Ansatz in der Betreuung und Begleitung von Kindern mit (drohender) Behinderung habe. Sie betrachte diese Entwicklung mit Sorge, insbesondere vor den Überlegungen auf höherer Ebene, die derzeit noch bestehenden heilpädagogischen Plätze und Gruppen sukzessive ins Regelsystem zu überführen. Aus ihrer Sicht sei eine Überführung nicht im Sinne der betreffenden Kinder. Je nach Diagnostik sei eine Betreuung in einer Regelgruppe – selbst mit einer verminderten Gruppengröße – schlicht nicht möglich. Die heilpädagogischen bzw. die Plätze für Kinder mit besonders schweren Diagnosen sollten in den Einrichtungen additiv zu den Regelgruppen angeboten werden. Ihr sei bewusst, dass dies in kleinen Einrichtungen mit beispielsweise zwei Gruppen nur schwierig umzusetzen sei, aber möglicherweise könne dies eine Überlegung für größere Einrichtungen sein und für bestimmte Träger, die sich auf die Betreuung von integrativen Kindern spezialisiert hätten. Darüber hinaus hebt sie hervor, dass der Abbau von 27 Plätzen im U3-Bereich im Vergleich zum Vorjahr unverständlich sei angesichts des hohen Drucks und des durchaus bestehenden Bedarfs nach Plätzen.

 

Frau Thunig erläutert, dass dies unter anderem auf Gruppenumwandlungen bzw. die Umwandlung von Plätzen in manchen Einrichtungen zurückzuführen sei. Diese seien notwendig gewesen, um den Betreuungsbedarfen (insbesondere einrichtungsinterne Wechsel von U3 zu ü3) in den räumlichen Gegebenheiten besser gerecht werden zu können. Somit sei den beantragten Umwandlungen von Seiten des Fachbereiches nach erfolgter Einzelfallprüfung zugestimmt worden. Konkret habe auch in der Betriebskita Karlinis in Eilendorf eine U3-Gruppe abgebaut werden müssen infolge der gesunkenen Nachfrage der beteiligten Unternehmen.

 

Frau Schmitt-Promny erkundigt sich bezugnehmend auf die KiTa Karlinis danach, warum die Plätze nicht anderweitig vergeben werden könnten, auch wenn die Einrichtung in einem Gewerbegebiet liege.

 

Herr Brötz bestätigt, dass diese durchaus berechtigte Fragestellung auch bereits von Seiten des Fachbereiches mehrfach – auch rechtlich – geprüft worden sei. Dass die freien Kapazitäten nicht anderweitig genutzt werden könnten, sei nicht zufriedenstellend. Selbst die Vergabe an Plätzen an weiter entfernt liegende Unternehmen sei schwierig und die Vergabe an Eilendorfer Kinder sei baurechtlich komplett ausgeschlossen. Auch der Verwaltungsvorstand habe sich bereits mit dem Thema befasst. Die rechtlichen Hürden könnten allerdings nicht überwunden werden.

 

Frau Vallot erkundigt sich danach, welche Fälle ein Beschäftigungsverbot als Konsequenz hätten.

Herr Brötz erläutert, dass schwangere Frauen von einem Beschäftigungsverbot betroffen seien. Diese dürften zwar beispielsweise in der Verwaltung, aber nicht im direkten Umgang mit Kindern beschäftigt werden. 

 

Herr Dr. Michels unterstützt die Position von Frau Schmitt-Promny zum Thema integrative Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung. Es werde im Gesundheitsamt immer wieder festgestellt, dass die betreffenden Kinder größte Schwierigkeiten hätten, sich mit so vielen Personen (Personal und andere Kinder) in einem Raum aufzuhalten, auch wenn die Gruppengröße reduziert sei. Daher plädiert er für die Beibehaltung der deutlich kleineren und spezialisierten heilpädagogischen Gruppen für Kinder mit besonderen Bedarfen. Durch die Betreuung in kleineren Gruppen sehe er höhere Chancen darin, dass diese Kinder besser in einer Regelschule beschult werden könnten. Essentiell für einen guten Übergang in die Grundschule seien seiner Ansicht nach die engere und konstantere Betreuung in einer kleinen Gruppe.

 

Herr Kaldenbach merkt an, dass die Diskussion um die integrative Betreuung stark an jene für den Primarbereich erinnere. Er hofft, dass die entscheidenden Personen und Stellen durch die damalige Diskussion gelernt hätten. Die Verwaltung spreche sich für den Erhalt der heilpädagogischen Gruppen aus. Allerdings sei die Verwaltung als öffentlicher Jugendhilfeträger nicht in die Verhandlungen hierzu eingebunden, sondern werde nur als Leistungserbringer gesehen. Er bittet daher an die Ausschussmitglieder, alle verfügbaren Kontakte an das Landesjugendamt bzw. den Landesjugendhilfeausschuss zu nutzen.

 

Auf Nachfrage von Frau Hoffmann bestätigt Frau Thunig, dass die heilpädagogischen Plätze mit in die Versorgungsquote eingeflossen seien.

 

Frau Haring nimmt Bezug auf das im Kinderbildungsgesetz verankerte Wunsch- und Wahlrecht der Eltern, ihre Kinder grundsätzlich in jeder Kindertageseinrichtung betreuen zu lassen. Dies habe als Konsequenz, dass Eltern gegebenenfalls eine KiTa auswählen, die sie bevorzugen würden, ungeachtet dessen, ob ihr Kind dort bestmöglich gefördert und unterstützt werde. Sie erkundigt sich daher danach, ob eine Leitung in diesen Fällen dahingehend beraten könne und dürfe, dass gegebenenfalls eine andere Einrichtung – beispielsweise mit einem Schwerpunkt auf die Betreuung von Kindern mit Förderbedarf – besser geeignet sei.

 

Herr Kaldenbach bestätigt dies. Leitungen dürften beratend auf andere Einrichtungen oder Träger verweisen. Dies ändere aber nichts an dem grundsätzlichen Wunsch- und Wahlrecht der Eltern. Trotz Beratung bestehe die Verpflichtung zur Aufnahme des Kindes, wenn die Eltern dies ausdrücklich wünschen würden.

 

Frau Thunig weist vor Beschlussfassung darauf hin, dass die weiteren Erläuterungen auf Seite 2 der Vorlage unter den finanziellen Auswirkungen keine Gültigkeit besitzen würden, da es sich hierbei um einen Übertragungsfehler handele und tatsächlich keine Meldung zur Veränderungsnachweisung erfolgt sei.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen,

  1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2023/2024 und des damit verbundenen Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 6.303 Plätzen und für U3-Kinder im Umfang von 2.206 Plätzen in KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
  2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer Not-KiTa“ zur Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen, sowie
  3. ein Angebot von 700 Betreuungsplätzen in Kindertagespflege zu beschließen.

Weiterhin beschließt er die Einrichtung einer 3. Gruppe als Betriebs-KiTa-Gruppe in der KiTa Brabantstraße 27 in Trägerschaft der StädteRegion Aachen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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