05.12.2023 - 10 AWO Fanprojekt Aachen - Fortführung ab Januar 2024

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Pauls lobt das Fanprojekt. Er erkundigt sich jedoch danach, aus welchem Grund bereits heute ein Beschluss gefasst und warum dies nicht im Rahmen der Haushaltsberatungen beraten werde.

 

Herr Tillmanns unterstützt die Frage von Herrn Pauls. Es entspreche nicht der gängigen Praxis, einzelne Anträge von freien Trägern außerhalb der Haushaltsberatungen zu entscheiden. Daher erkundigt er sich, wieso dies hier so gehandhabt werde. Ansonsten könne er die Vorlage inhaltlich grundsätzlich nachvollziehen. Allerdings begrüße er, dass die StädteRegion ergänzend beschlossen habe, ihre Verwaltung dazu zu ermächtigen, mögliche Tariferhöhungen mit zu berücksichtigen. Dies stehe laut Erläuterung der städtischen Verwaltung im Gegensatz zur gängigen Praxis beim Abschluss von Leistungsvereinbarungen. Seiner Ansicht nach wäre es sinnvoll, wenn die Verwaltung diese Praxis überdenken würde. Ebenso erkundigt er sich, wieso die Thematik erst heute im Ausschuss beraten werde, wo doch der Beschluss der StädteRegion bereits im März gefasst worden sei.

 

Herr Kaldenbach betont, dass die AWO als Träger nicht anders behandelt werde als andere Träger. Der Unterschied in der von den Haushaltsberatungen separierten Vorlage bestehe in dem Konstrukt. Es läge keine klassische Leistungsvereinbarung mit dem Träger vor. Mit der Gründung der StädteRegion Aachen sei entschieden worden, dass das Projekt in die dortige Verantwortung übergehen solle. In diesem Zusammenhang sei zwischen Stadt und StädteRegion vereinbart worden, dass sich die Stadt weiter an dem Projekt beteilige. Die Stadt befinde sich somit in einem Finanzierungsmodell, welches nicht über die allgemeine Umlage der StädteRegion, sondern separiert durch eine Übertragung abgerechnet werde. Die StädteRegion habe nun die Erhöhung des Zuschusses zum 01.01.2024 beschlossen. Durch das bestehende Konstrukt müsse nun auch eine Entscheidung auf kommunaler Ebene erfolgen.

 

Herr Brötz ergänzt, dass Punkt 3 des Beschlussvorschlages der Vorlage darauf aufmerksam mache, dass die Stadt und die StädteRegion unterschiedliche Logiken im Umgang mit solchen Anträgen verfolgen würden. Gleichzeitig weist er darauf hin, dass die StädteRegion nicht automatisch Anträge indexieren würde. Dies werde – wie auch bei der Stadt – antragsgebunden und im Einzelfall entschieden. Sofern der jeweilige Träger die beantragte Erhöhung begründen könne, würde dem TVÖD des Landes gefolgt. Zwischen dem städtischen Verwaltungsvorstand und der Verwaltungskonferenz der StädteRegion sei nun vereinbart worden, dass der jeweilige Umgang mit Anträgen miteinander abgeglichen werden solle. Dieser Prozess sei ergebnisoffen. Die bisherigen Vorgehensweisen seien zum Teil historisch gewachsen, gegebenenfalls seien Optimierungen und Angleichungen denkbar. Solange dies jedoch nicht erfolgt sei, wäre die Beschlussfassung wie in der Vorlage vorgesehen notwendig.

 

Sowohl Frau Schmitt-Promny als auch Herr Tillmann betonen, dass die heutige Beschlussfassung nicht den Eindruck der Bevorteilung der AWO erwecken dürfe. Herr Tillmann ergänzt, dass hier eine besondere Situation vorliege, die einen Beschluss erfordere.

 

Herr Tillmanns bittet darum, hinsichtlich des geplanten Austauschs zwischen Stadt und StädteRegion auf dem Laufenden gehalten zu werden. Das Vorgehen der StädteRegion bewerte er grundsätzlich als interessant. Zudem empfiehlt er, die übrigen freien Träger über die Hintergründe der heutigen Beschlussfassung zu informieren, da bei einzelnen Trägern bereits eine Verunsicherung aufgetreten sei, ob ihre eigenen Anträge nicht behandelt würden. Dabei würden diese Anträge ja regulär im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden.

 

Herr Kaldenbach bestätigt, dass eine Information an die Träger zum weiteren Ablauf und den Haushaltsberatungen im Februar geplant sei. Eine umfassende Erläuterung sei an der Stelle zwar nicht leistbar, bei konkreten Nachfragen der Träger an die Politik könne jedoch auf ihn verwiesen werden.

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Beschluss:

  1. Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
  2. Er empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, dem Antrag der Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Aachen-Stadt e. V. auf Erhöhung des städtischen Anteils des Betriebskostenzuschusses in folgendem Umfang ab 2024 zuzustimmen.
  3. Soweit die Städteregionsverwaltung im Weiteren auf der Grundlage des unter Ziffer 4. der dortigen Vorlage für den Städteregionstag am 30.03.2023 die ihr übertragene Ermächtigung nutzen und eine entsprechende Anpassung des Zuschussbetrages vornehmen will, wird empfohlen, diese vertragliche Änderung dem Rat der Stadt erneut zur Entscheidung vorzulegen. 
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=5134&TOLFDNR=122929&selfaction=print