26.06.2024 - 2 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner; a...

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Beratung

Frage 1:

Frau H. berichtet, dass die Ampelschaltung an der Kreuzung Trierer Straße/ Debyestraße am neuen Polizeipräsidium nur die Durchfahrt für jeweils ein linksabbiegendes Fahrzeug ermögliche. Sie erkundigt sich bei Ratsfrau Lürken, ob dies angepasst werden könne.

 

Ratsfrau Lürken (CDU) sagt zu, sich über den Sachverhalt zu informieren und die Frage schriftlich zu beantworten.

 

Frage 2: 

Frau S. bezieht sich auf die Baustelle im Landschaftsschutzgebiet am Lousberg und richtet ihre Frage an Stadtdirektorin Grehling. Sie möchte wissen, wie hoch die Nutzentgelderhöhung für jeden Bürger durch die Errichtung der Baustraße ausfallen werde.

 

Stadtdirektorin Grehling führt aus, dass die Kosten für den Bau der Straße der entsprechenden Investitionsmaßnahme im Haushalt zuzuordnen seien und sich alleine hieraus keine Steuererhöhung für die Bürger*innen ableiten lasse.

 

Frau S. fragt nach, ob und in welcher Höhe die Abwassergebühren durch diese, aus ihrer Sicht nicht notwendige Baustraße mit einem Gesamtvolumen von 1,2 Mio. Euro, auf die Bürger übertragen werden.

 

Stadtdirektorin Grehling liegt hierzu keine Schätzung vor, sie gehe aber davon aus, dass die Größenordnung im Promillebereich der Gebührensatzung liegen werde. 

 

Frage 3:

Frau B. fragt Ratsherrn Helg, wie hoch die zu erwartende CO²-Belastung durch die Errichtung der Baustraße sei und bittet um Nennung konkreter Zahlen.

 

Ratsherr Helg (FDP) antwortet, dass er für die Beantwortung der Frage mit der Verwaltung Rücksprache halten müsse. Er führt aus, dass die FDP-Fraktion den Bau einer Straße durch ein Naturschutzgebiet nach dem Landschaftsschutzgesetz als unzulässig erachte und sie aus diesem Grunde im Dezember 2023 den Antrag gestellt habe, eine Alternative zu suchen. Weiterhin könne mit einer solchen Maßnahme, für die zusätzlich 1,2 Mio. Euro aus dem städtischen Haushalt erbracht werden müssen, die Klimaneutralität nicht erreicht werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die bereits vorhandene Kupferstraße alternativ als Baustraße genutzt werden könne. Aus Sicht der FDP-Fraktion sei der Bau der Straße somit nicht notwendig, da es ein milderes Mittel gebe.

 

Oberbürgermeisterin Keupen bittet die Fragestellerin, ihre Kontaktdaten zu hinterlegen, damit die Verwaltung entsprechende Informationen zu ihrer Anfrage an sie weiterleiten kann.

 

Frage 4:

Frau B. bezieht sich ebenfalls auf die Baumaßnahme am Lousberg und wendet sich an Beigeordneten Thomas. Sie fragt nach, welche Entscheidungskriterien für die Auswahl des Talbothofes als Zuwegung getroffen worden seien und warum alternativ nicht die Kupferstraße als Zufahrt genutzt werden könne. Eine Aussage der Verwaltung im Oktober sei gewesen, dass die Anwohner der Kupferstraße geschont werden sollen. Dies erscheine ihr jedoch keine sehr eindeutige Antwort zu sein. 

 

Beigeordneter Thomas berichtet, dass bei jeder großen Baumaßnahme viele verschiedene Facetten miteinander abzuwägen seien, wobei die verschiedenen Fachbereiche der Verwaltung miteinander arbeiten. Beispielsweise sei die Belastung und Entlastung der Anwohner*innen ein Kriterium im Abwägungsprozess, ebenso die Verkehrsführung insgesamt und im vorliegenden Falle insbesondere auch der geringste Eingriff in die Natur, der hier als der geringere Eingriff präferiert worden sei. Dies sei nicht nur durch verschiedene fachliche Experten, sondern auch im Naturschutzbeirat ausgiebig diskutiert worden.

 

Frage 5:

Herr B. ist ebenfalls Anwohner im Talbothof und fragt Oberbürgermeisterin Keupen, wie sie die Entscheidung zur Errichtung der temporären Baustraße vertreten könne, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Stadt Aachen sich den Klimaschutz und die Nachhaltigkeit als Richtschnur gesetzt habe. Die Erstellung dieser Straße führe zu vermeidbaren CO²-Emmissionen durch hunderte LKWs und einem vermeidbaren Ressourcenverbrauch von mindestens 1,2 Mio. Euro.

 

Oberbürgermeisterin Keupen verweist auf die Erläuterungen zum Abwägungsverfahren durch Beigeordneten Thomas und die Beteiligung des Naturschutzbeirates.

 

Herr B. erkundigt sich, ob man Einsicht in die Unterlagen des Abwägungsverfahrens erhalten könne.

 

Oberbürgermeisterin Keupen lädt den Fragesteller zu einem persönlichen Gespräch mit der Verwaltung ein, in dem das Verfahren ausführlich erläutert werden könne. Ergänzend hierzu gibt sie das Wort an Beigeordnete Burgdorff ab.

 

Beigeordnete Burgdorff führt aus, dass die Verwaltung die unterschiedlichen Zuwegungen hinsichtlich der Verkehrslenkung in Abwägung zum Umweltschutz geprüft habe, wobei die Verkehrssicherheit hier als wichtigster Aspekt zu nennen sei, ebenso wie die Belastbarkeit der jeweiligen Straßensysteme. Die entsprechende Vorlage aus dem Mobilitätsausschuss könne im Ratsinformationssystem eingesehen werden. Sie bietet an, diese Unterlagen im Anschluss an die Sitzung den Fragesteller*innen zu übersenden.

 

Frage 6:

Frau H.-W. bezieht sich auch auf die Baumaßnahme am Lousberg und fragt Oberbürgermeisterin Keupen, warum die Stadt Aachen nicht nach Effizienz und für die kostengünstigere Variante entscheidet, so wie auch gut geführte Unternehmen dies tun. Sie fragt sich, ob versteckte Interessen eine Rolle spielen.

 

Oberbürgermeisterin Keupen antwortet, dass die Entscheidung einer Kommune nicht mit der eines Unternehmens vergleichbar sei, da bei der Abwägung nicht nur die finanziellen Bedingungen entscheidend seien, sondern das Allgemeinwohl die oberste Priorität habe. Zur Wahrung des Gemeinwohls müssen somit viele verschiedene Aspekte gewissenhaft miteinander abgewogen werden. Eine Unterstellung, dass die Entscheidung von versteckten Interessen geleitet worden wäre, weise sie ausdrücklich zurück.

 

Frage 7:

Frau B. vom Studierendencamp vor der RWTH wendet sich an Oberbürgermeisterin Keupen. Sie berichtet, die RWTH Aachen habe das Land NRW angeklagt, weil die Polizei in Aachen zu viel Versammlungsrecht einräumen würde. Im Rahmen dieser Anklage seien auch Wärmebilder ihres Camps gemacht worden, was eine direkte Auflehnung gegen die Auflagen der Polizei darstelle. Sie bittet Oberbürgermeisterin Keupen, sich hierzu zu positionieren.

 

Oberbürgermeisterin Keupen teilt mit, dass ihr dieser Sachverhalt nicht bekannt sei. Sie werde hierzu Rücksprache mit der Polizei halten und anschließend gerne mit der Fragestellerin ins Gespräch gehen. 

 

Frage 8:

Kind K. und Kind M. erkundigen sich bei Oberbürgermeisterin Keupen nach der Sicherheit der anwohnenden Kinder des Talbothofes im Hinblick auf rückwärts fahrende LKW.

 

Oberbürgermeisterin Keupen betont, dass die Sicherheit in der Entscheidung der Stadt Aachen den wichtigsten Abwägungsfaktor darstelle. Sie bietet an, allen Interessierten in einem persönlichen Gespräch den sehr komplexen Sachverhalt noch einmal ausführlich darzustellen und gemeinsam zu besprechen.

 

Frage 9:

Herr M. vom Bündnis Palästina Solidarität Aachen richtet sein Wort an Ratsherrn Deumens. Er verweist auf die im April durch das Bündnis eingereichte Petition und möchte wissen, ob diese schon im Stadtrat diskutiert worden sei?

 

Ratsherr Deumens (Die Linke) antwortet, dass der Resolutionsentwurf angenommen, jedoch noch nicht beraten worden sei.

 

Herr M. bittet den Stadtrat um baldige Beratung der Resolution, insbesondere vor dem Hintergrund, dass sich die Situation in Palästina weiter verschlechtert und immer mehr Menschen sterben.

 

Frage 10:

Herr S. hat eine Frage zur Verkehrsplanung in Aachen. Er möchte wissen, inwieweit bei der Neustrukturierung der Mobilität in Aachen die Stadt Maastricht als Beispiel dienen könne. Er beobachte, dass in der niederländischen Stadt einerseits ein relativ restriktives Konzept hinsichtlich der Verkehrsführung sowie des Parkens bestehe, er auf der anderen Seite aber auch eine durchaus attraktive Stadt mit einer lebhaften Innenstadt und einem großen Aufenthaltswert zu finden sei.

 

Beigeordnete Burgdorff führt aus, dass Städte wie Maastricht, Hasselt oder auch Gent in Aachen als Vorbildstädte angesehen werden, sowohl im Hinblick auf die Stadterneuerung als auch die Mobilität. Allerdings könne man hier keinen direkten Vergleich zur Stadt Aachen ziehen. So sei die Stadterneuerung in Maastricht beispielsweise das Ergebnis eines sehr rigiden Vorgehens aus Politik und Verwaltung. Solch strenge Gestaltungsleitlinien würden im deutschen Rechtsrahmen nur schwierig umzusetzen sein und in einer Stadt wie Aachen ebenso schwierig akzeptiert werden.

Mit dem Ziel einer schön gestalteten Stadt Aachen würden die Gestaltungslinien für den öffentlichen Raum in den kommenden Monaten erarbeitet und diskutiert.

Auch im Bereich der Mobilität befinde sich die Stadt Maastricht in einer gänzlich anderen Ausgangslage als Aachen. Ebenso wie in Düsseldorf werde der motorisierte Individualverkehr durch einen Tunnel in die Innenstadt geleitet. Ein solches Tunnelbauwerk sei jedoch in Aachen, insbesondere aufgrund seiner Topographie, nicht möglich.

 

Frage 11:

Frau R. führt aus, dass der Stadtrat im November einstimmig eine Stellungnahme verabschiedet habe, durch die jegliche Israelkritik als antisemitisch eingestuft werde. Vor dem Hintergrund von mehr als 30.000 Toten in Gaza und der zunehmend kritischen Sichtweise auf das israelische Vorgehen fragt sie Ratsfrau Scheidt, ob sich zwischenzeitlich etwas an dieser Stellungnahme geändert habe.

 

Bürgermeisterin Scheidt (GRÜNE) betont, dass der Rat eine solche Erklärung nicht verabschiedet habe. Über die Oberbürgermeisterin habe der Stadtrat eine Resolution angenommen, die jedoch noch nicht beraten wurde. Sie wünsche sich in diesem Konflikt Frieden, aber auch eine deutliche Distanzierung der Palästinenser von der Hamas.

 

Abschließend teilt Frau R. mit, dass sich ihre Frage nicht auf die Resolution bezogen habe, sondern auf eine Stellungnahme über die in der Aachener Zeitung berichtet worden sei. 

 

Frage 12:

Herr K. hat eine Verständnisfrage zum Tagesordnungspunkt 5 „Integriertes Klimaschutzkonzept“. Er verweist auf das Gutachten der Firma GERTEK „Aachen klimaneutral 2030“ aus Winter 2023. Dies verstehe er als Szenario-Rechnung, mit einem Katalog von 100 Maßnahmen, die umgesetzt werden müssen, damit Aachen bis 2030 klimaneutral wird.

 

Beigeordneter Thomas berichtet, dass in der heutigen Sitzung des Umwelt- und Klimaausschusses die nächsten Schritte beschlossen worden seien. Das GERTEK-Gutachten sei mit der Fragestellung beauftragt worden, welche Maßnahmen theoretisch umgesetzt werden müssten, damit Aachen das Ziel der Klimaneutralität bis 2030 überhaupt erreichen könne. Und selbst das Gutachten, das sich auf das gesamte Stadtgebiet Aachen und nicht nur auf die Facetten der Kommune bezieht, habe deutlich gemacht, dass eine Klimaneutralität bis 2030 nicht garantiert werden könne. Aus diesem Grund bestehe die wichtigste Aufgabe nun darin, eine Priorisierung auf die wirklich zentralen Maßnahmen mit CO²-Einsparung vorzunehmen, was die heutige Vorlage widerspiegelt. Der Klimaschutz insgesamt habe sich verändert, es sei schwieriger, die Dinge global voranzutreiben und deshalb müsse man mit einem hohen Ambitionslevel arbeiten und dürfe die Menschen auf diesem Weg nicht verlieren.

 

Herr K. äußert seine Verwunderung über die Durchführung einer Priorisierung von einzelnen Maßnahmen, wenn man davon ausgehe, dass alle Maßnahmen umgesetzt werden müssten, damit Aachen die Klimaneutralität erreichen kann. Er fragt nach einer weiteren Erklärung hierfür.

 

Beigeordneter Thomas führt aus, dass auch GERTEK alleine nicht genügt hätte und es nun darauf ankomme, sich auf die Maßnahmen zu konzentrieren, die Aachen in seinem Ziel voranbringen können.

 

Frage 13:

Herr N. ist Anwohner in Brand und berichtet, er habe im letzten Jahr mit großem Interesse das Mobilitätskonzept und seine Ergebnisse wahrgenommen und verfolge seitdem die Entwicklung im städtischen Raum. In diesem Zusammenhang sei er kürzlich auf eine Studie des Lehrstuhls für Verkehrswissenschaft an der RWTH Aachen aufmerksam geworden, die sich mit der Aufenthaltsattraktivität sowie dem Geschäftswert der Gewerbeflächen befasse. Hierin werde betrachtet, inwieweit die Verfügbarkeit von Parkplätzen und der Mietwert von Einzelhandel miteinander korrelieren. Die Tendenz sei es, eher weniger Straßenparkplätze, dafür mehr Parkkapazitäten im Sinne von Mobility Hubs zu ermöglichen um die Aufenthaltsattraktivität zu steigern. Er fragt die Verwaltung, ob die Studie bekannt sei und inwieweit sie in die weitere Entwicklung des städtischen Raums mit einfließe.

 

Beigeordnete Burgdorff dankt für die Frage und berichtet, dass Herr Prof. Dr. Kuhnimhof als zuständiger Lehrstuhlinhaber die Studie im Mobilitätsausschuss vorgestellt habe.

Die vom Fragesteller beschriebene Tendenz sei durchaus richtig. Es werde davon ausgegangen, dass die Einzelhandelslage von der Sichtbarkeit der Auslage profitiere. Es sei jedoch auch zwingend erforderlich, dass die Innenstadt weiterhin gut mit dem PKW erreichbar wäre. Hierfür stünden rund um den innerstädtischen Kern viele Parkhäuser zur Verfügung, die lediglich zur Weihnachtszeit vollständig ausgelastet wären. Selbstverständlich würde die Verwaltung Studien wie die Vorgenannte genau betrachten und diese auch in Entscheidungsvorlagen einfließen lassen, wenn sie es für erforderlich halte.

 

Herr N. fragt nach, ob die Zahl der Parkplätze in den Parkhäusern ausreichend sei.

 

Beigeordnete Burgdorff teilt mit, dass in den Aachener Parkhäusern rund 6.500 Plätze zur Verfügung stünden und dadurch der öffentliche Raum entlastet werden könne. 

 

Ratsherr Baal (CDU) möchte von der Möglichkeit Gebrauch machen, am Ende eines Tagespunktes eine persönliche Erklärung abzugeben. Er betont, dass die Entscheidung über die Einrichtung einer Baustelle eine hoheitliche Entscheidung sei, die alleine durch die Verwaltung getroffen werde und nicht durch die Politik. Weder der Mobilitätsausschuss noch der Rat seien an der Entscheidung beteiligt gewesen. In der Sitzung des Mobilitätsausschusses habe die Verwaltung auf Antrag der FDP-Fraktion lediglich im Nachgang über den Sachverhalt berichtet.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig / Mehrheitlich, X Gegenstimmen, X Enthaltungen

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