17.04.2024 - 5 Verbesserung der Querungssicherheit für Fußverk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 17.04.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Kenntnisnahme
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt Herr Bezirksbürgermeister Hecker Herrn Tobias Larscheid vom Fachbereich Mobilität und Verkehr (FB 68).
Herr Larscheid stellt anhand einer PowerPoint Präsentation (diese wird mit der Niederschrift in Allris zur Verfügung gestellt) die Querungssituationen für zu Fußgehende im Knotenpunkt Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße, in der Tonbrennerstraße im Bereich der GGS Am Haarbach, sowie am Spielplatz Friedenstraße/südlich In den Atzenbenden vor und präsentiert jeweils erste Vorschläge, um die Verkehrssicherheit des querungswilligen Fußverkehrs zu erhöhen.
Bezirksbürgermeister Hecker stellt anschließend fest, dass die Schaffung von Fußgängerüberwegen immer mit dem Wegfall von Parkplätzen einhergeht. Er sieht dies in solchen Fällen jedoch nicht als kritisch an, da die Sicherheit der Fußgänger und vor allem der Schulkinder vorginge. Er erkundigt sich, nach der genauen Anzahl der voraussichtlich wegfallenden Parkplätze.
Herr Larscheid führt aus, dass voraussichtlich im Bereich des Knotenpunktes der Bogenstraße drei bis vier Parkplätze, in der Tonbrennerstraße drei Parkplätze und im Bereich In den Atzenbenden ebenfalls drei bis vier Parkplätze wegfallen würden.
Frau Bezirksvertreterin Ludwigs bedankt sich für die Ausführungen und stellt klar, dass die jetzige Verkehrsführung die normale Verkehrsführung für die nächsten Jahre sein werde. Sie weist auf die Parksituation hin und betont, dass selbst in der Friedenstraße der Parkdruck zugenommen habe. Dennoch sei der Schutz der Fußgänger sehr wichtig.
Auch Bezirksvertreter Küppers bedankt sich bei Herrn Larscheid und stellt fest, dass der öffentliche Raum knapp werde und endlich sei. Man werde immer in einen Abwägungsprozess gehen müssen. Herr Bezirksvertreter Küppers befürwortet die weitere Ausführungsplanung und sieht einen großen Handlungsbedarf.
Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang schließt sich den Vorrednern an und ist gerne bereit, die weitere Planung zu unterstützen. Ihr sei bewusst, dass Parkplätze wegfallen müssten, dies sei zum Schutze der Kinder jedoch keineswegs fraglich, da der Schutz der Kinder im Vordergrund stehe.
Frau Bezirksvertreterin Dautzenberg bittet die Verwaltung, dass die Querungshilfe in der Haarbachtalstraße vor dem Seniorenheim in Richtung Park Welsche Mühle mitbetrachtet werden soll.
Herr Bezirksvertreter Küppers erkundigt sich, ob im Bereich Haarener Gracht, Tonbrennerstraße, Reuterweg auch aufgeschultertes Parken möglich sei und warum man keine Zebra Streifen aufbringen könnte.
Herr Hamblock (FB 68) antwortet, dass zu dieser Fragestellung in TOP 6 weitere Ausführungen folgen werden. Aufgeschultertes Parken ist eher rückläufig. Zur Einrichtung von Zebrastreifen müssten bestimmte Parameter eingehalten werden. Es müsse eine entsprechende Beleuchtung installiert werden, die eine Ausschreibung und Installation von Leitungen mit sich bringen würde. Man spreche hier nicht von einer schnell umsetzbaren Maßnahme.
Herr Bezirksvertreter Kogel merkt an, dass auf der Haarener Gracht viele LKWs fahren würden. Es entstehe ein Stau in Richtung Ortszentrum, weil LKWs, Autos und Busse nicht aneinander vorbeikommen. Bei einer Verbreiterung der Straße durch aufgeschultertes Parken sieht Herr Bezirksvertreter Kogel die Gefahr, dass die Autos dann noch schneller fahren würden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Vorschläge zur Verbesserung der Querungssicherheit zu Fuß Gehender im Knoten Kochstraße/Bogenstraße/Kreuzstraße, auf Höhe Schuleingang GGS Am Haarbach/Tonbrennerstraße und am Spielplatz Friedenstraße/südlich In den Atzenbenden zur Kenntnis und erteilt der Verwaltung den Auftrag, die Vorschläge weiter auszuarbeiten, eine Kostenschätzung zu erstellen und zur Fassung eines Ausführungsbeschlusses erneut vorzulegen.
Der Antrag vom 14.11.2021 gilt damit als behandelt.
Anlagen zur Vorlage
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