03.07.2024 - 6 Aufstellung eines Verkehrsspiegels an der Einmü...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr von Thenen begrüßt hierzu nochmals Herrn Glasemann, Mitarbeiter des Teams Verkehrslenkung der Aachener Straßenverkehrsbehörde FB 68/400 Straßenverkehr und Sondernutzungen und bittet um Fragen zur Verwaltungsvorlage.

 

Herr Hoffner hält die ablehnende Begründung der Verwaltung zum Antrag in einem ersten Schritt zunächst für nachvollziehbar. In einem zweiten Schritt legt er aber Wert auf die seine Einschätzung, dass der hier genannte Standort ein besonders gefährlicher ist. Zum einem müssen sich die Autofahrer*innen, kommend aus dem Bahnesweg, langsam zur Aachener Straße vortasten und insbesondere beachten, dass die von links kommenden Radfahrer*innen nicht auf ihrer Motorhaube landen. Zum anderen ist der Tatsache Rechnung zu tragen, dass die von rechts kommenden Fahrzeuge häufig eine recht hohe Geschwindigkeit erzielen. Wenn denn schon kein Spiegel angebracht werden kann, bittet Herr Hoffner um Prüfung, ob andere verkehrslenkende Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an dieser Stelle möglich sind.

Er selbst schlägt vor, ob man seitens der Stadt nicht an die Grundstückseigentümer herantreten könnte, um durch ein Zurückschneiden von Hecken die Verkehrssicherheit zu erhöhen.

Ergänzend teilt er noch mit, dass an der Unterführung der Trierer Straße an der Adenauerallee am Gelände der Firma Jacobs Automobile ein Verkehrsspiegel angebracht ist. Er fragt Herrn Glasemann, ob er dort eine andere Bewertung der dortigen Situation sieht.

 

Herr Glasemann kennt diesen Spiegel. Er bemerkt hierzu, dass im gesamten Stadtgebiet einige Spiegel, gerade auch im Bereich von Gewerbegrundstücken, festzustellen sind. Hier ist zu unterscheiden, ob sich diese Spiegel auch auf Privatgelände befinden, die dann natürlich auch privat finanziert wurden. Dieser angesprochene Bereich gehört als Bundesstraße zum Straßenbaulastträger Landesbetrieb Straßenbau in Nordrhein-Westfalen und ist insofern von der Stadt Aachen weder zu genehmigen noch zu verbieten. 

Er bestätigt, dass die Verkehrssituation am Bahnesweg nicht einfach ist. Solche Konstellationen sind aber zu hunderten im gesamten Stadtgebiet festzustellen. Eine Einwirkung auf Grundstückeigentümer, die Hecken innerhalb der privaten Grundstücke zurück zu schneiden, erscheint nicht sehr erfolgversprechend. Eine „rechts vor links“ Vorfahrtsregelung an dieser Stelle ist rechtlich nicht möglich. Herr Glasemann weist noch einmal daraufhin, dass es keine rechtliche Möglichkeit nach der Straßenverkehrsordnung gibt, den beantragten Verkehrsspiegel anzuordnen.

 

Frau Nußbaum fragt Herrn Glasemann nach mindestens 3 Verkehrsspiegeln in der Aachener Pascalstraße, die dort wohl schon vor geraumer Zeit installiert wurden: a) in der Höhe der Firma Kohl, b) bei der Firma World-Line und c) unterhalb der Haltestelle Nerscheider Weg, wo gleich 2 Spiegel angebracht sind, zum einem in Richtung Aachener Straße und zum anderen in Richtung Monschauer Straße. Sie fragt, ob diese Spiegel auf Privatgrund errichtet wurden oder ob es hier jeweils eine besondere verkehrliche Situation, die zu berücksichtigen wäre, gibt.

 

Auch diese Spiegel sind Herrn Glasemann alle bekannt. Diese Spiegel hängen nach seinen persönlichen Erfahrungen schon seit seiner Jugendzeit, mithin schon mindestens rund 30 Jahre oder länger, dort. Vermutlich sind alle an Masten der Regionetz auf öffentlichen Grund installiert.

Das Anbringen von neuen Spiegeln wird seitens der Straßenverkehrsbehörde nicht erlaubt.

Herr Glasemann wird aber alle angesprochenen Standorte nochmals prüfen.

 

Abschließend pflichtet Frau Nußbaum der zuvor von Herrn Hoffner getroffenen Feststellung bei. Die Ablehnung des Antrages ist im Grunde nachvollziehbar. Aber auch sie vermisst hier einen Alternativvorschlag der Verwaltung.

 

Frau Opitz erinnert an das Firmengelände von „Pro Idee“ Rottstraße/Auf der Hüls, an der die stark frequentierte Ein- und Ausfahrt genau im Scheitelpunkt einer 90 Grad Kurve, wo auch 2 Spiegel angebracht sind.

 

Herr Glasemann hebt die Besonderheit dieser Stelle hervor. Dieses Gelände wird über den ganzen Tag über von dutzenden Lastkraftwagen, oft auch mit Anhängern, angefahren. Insofern sind dort die dortigen Spiegel tatsächlich der Verkehrssicherheit dienlich. Diese Situation ist nicht mit der Einmündung Aachener Straße / Bahnesweg vergleichbar.

 

Herr Kiemes dankt Herrn Glasemann für diese Worte über die Sinnhaftigkeit von Verkehrsspiegeln. Er hat die Verwaltungsvorlage anders verstanden. Und zwar in dem Sinne, dass Verkehrsspiegel in Aachen grundsätzlich gar nicht mehr aufgestellt oder auch genehmigt werden. Er erinnert an die Straße „Hasbach“ in Walheim, wo auch in einer 90 Grad Kurve ein Verkehrsspiegel hängt.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen gewünscht werden, formuliert der Bezirksbürgermeister auf Hinweis von Herrn Hoffner einen erweiterten Beschlussvorschlag wie folgt:

„Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass ein Verkehrsspiegel an der Einmündung Aachener Straße/Bahnesweg wegen der möglichen Nachteile nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die dort beteiligten Verkehrsteilnehmer beiträgt und nicht aufgestellt wird. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung mit den Anliegern Kontakt aufzunehmen, um zu erreichen, dass durch eine stärkere Beschneidung der Hecken die Verkehrssicherheit erhöht wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.“ und lässt über diesen abstimmen.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim beschließt einstimmig wie folgt:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, dass ein Verkehrsspiegel an der Einmündung Aachener Straße/ Bahnesweg wegen der möglichen Nachteile nicht zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für die dort beteiligten Verkehrsteilnehmer beiträgt und nicht aufgestellt wird. Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung mit den Anliegern Kontakt aufzunehmen, um zu erreichen, dass durch eine stärkere Beschneidung der Hecken die Verkehrssicherheit erhöht wird. Der Antrag gilt damit als behandelt.“

 

Der Bezirksbürgermeister bedankt sich bei Herrn Glasemann für den Vortrag und ruft den nächsten Tagesordnungspunkt auf. 

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Anlagen zur Vorlage