31.08.2023 - 2 Reallabor Templergraben | Abschlussbericht

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Otten berichtet, dass er bis gestern noch lediglich der Meinung gewesen sei, dass die Vorlage ihn nicht überzeugt habe. Außerdem stellt er in Frage, wie viele Leute wirklich den Fragebogen erhalten hätten, er selbst habe beispielsweise keinen erhalten. Aus seiner Sicht würde sich durch die Sperrung eine Erhöhung der Emissionen ergeben. Gestern habe jedoch ergänzend und unterstützend zu seiner Meinung der Verwaltungsgerichtshof in Kassel einen ähnlich gelagerten Verkehrsversuch als rechtswidrig zurückgewiesen. Somit sei auch der hier dargelegte Beschlussvorschlag nicht zulässig, so dass er diesem nicht folgen werde.


Ratsherr Blum glaubt, dass bereits von Anfang an festgestanden habe, dass man den Verkehrsversuch verstetigen habe wollen. Der Ringverkehr sei hier massiv unterbrochen und die Sperrung ergebe aus seiner Sicht keinen Sinn. Auch er werde dem nicht zustimmen.

 

Herr Lindemann zeigt sich ebenfalls erstaunt, dass die ursprünglich für wenige Monate angedachte Sperrung vor der Sperrung der Turmstraße nun zu diesem Ergebnis geführt habe. Aus seiner Sicht sind die vorliegenden Zahlen nicht belastbar, wichtige Infos würden zudem fehlen. Er weist auf ein ähnlich lautendes Urteil aus Berlin hin.

 

Ratsherr Neumann sieht am Templergraben eine deutlich gestiegene Aufenthaltsqualität. Der Zeitpunkt und die Rahmenbedingungen der Sperrung seien zudem seinerzeit durch ein Verkehrsgutachten vorgegeben worden. Der Templergraben sei nie als Hauptverkehrsstraße vorgesehen gewesen. Bezüglich der zitierten Urteile sei er der Meinung, dass es sich jeweils um individuelle Einzelfälle handele und es immer auf die Begründung ankomme.

 

Herr Klopstein weist darauf hin, dass man, wenn man einen Radverteilerring etablieren wolle, den motorisierten Individualverkehr auf den Alleenring verlagern müsse.

 

Herr Hofmann kündigt an, den Beschlussvorschlag ebenfalls abzulehnen, da aus seiner Sicht die belastbaren Zahlen fehlten.  

 

Herr van den Hurk mahnt dazu, das Thema gerade nicht mit zu vielen anderen Punkten zu überlagern. Der Radverteilerring werde nur funktionieren, wenn er attraktiv sei. Die Frage, ob eine Sperrung des Templergrabens zu einem Zusammenbruch des Verkehrs führen werde, sei aus seiner Sicht beantwortet, so dass man dem Beschluss zustimmen könne. Allerdings bitte er auch hier um entsprechend klare Kommunikation.

 

Herr Deloie unterstreicht die Bedeutung des Radverteilerrings. Er berichtet jedoch, dass die Verwaltung ursprünglich nicht beide Straßen gleichzeitig habe sperren wollen und er sei über die kurzfristige Sperrung des Annuntiatenbachs ähnlich wie seine Kolleg*innen der Bezirksvertretung sehr überrascht gewesen. Er beantrage, den Beschluss zu fassen, den Templergraben zu sperren, gleichzeitig jedoch die Sperrung am Annuntiatenbach aufzuheben und aktuelle Messungen durchzuführen.

Herr Radke sieht ebenfalls den Sinn und die Notwendigkeit, den Templergraben zu sperren. Er halte den Beschlussvorschlag der Verwaltung für nachvollziehbar und verweist auf die in der Vorlage genannten Zahlen.

 

Herr Otten appelliert, das Urteil ernst zu nehmen. Die Begründung für die Durchführung einer Maßnahme müsse im Vorhinein da sein und die hier aufgeführten Klimaziele seien keine tragfähigen Argumente.

 

Frau Strack lehnt einen Shared Space ab und erinnert auch an dieser Stelle an die Ausnahmegenehmigungen für Pflegekräfte.

 

Ratsherr Hecker möchte gerne von der Verwaltung wissen, ob die Maßnahme sicher rechtsgültig sei.

 

Herr van den Hurk sieht indes die hiesige Grundlage anders gelagert als in dem von Herrn Otten geäußerten Fall. Die Sperrung des Annuntiatenbachs sei seinerzeit auf Grund der Sperrung des Templergrabens notwendig geworden.

 

Frau Beigeordnete Burgdorff erinnert daran, dass man mit dem heutigen Beschluss noch keine verkehrsrechtlichen Anordnungen schaffe. Sie wirbt um Vertrauen dafür, dass die Verwaltung selbstverständlich vor der Umsetzung mit allen Fachämtern die Rechtslage prüfen werde.

Herr Müller ergänzt, dass man auf Grund der erhobenen Zahlen eine Verstetigung für sinnvoll erachte und die Umsetzung  nach der Beschlussfassung des Ausschusses straßen- und verkehrsrechtlich prüfen werde.. Die Sperrung des Annuntiatenbachs hätte man noch stärker kommunizieren können, allerdings habe die damalige externe Begutachtung eine klare Richtung vorgegeben.

 

Bezirksbürgermeister Ferrari lässt sodann zunächst die Bezirksvertretung über den von Herrn Deloie eingebrachten Beschlussvorschlag abstimmen, die Sperrung des Annuntiatenbachs aufzuheben um an dieser Stelle Verkehrszählungen durchzuführen, die im Anschluss der Politik vorgestellt werden sollten.

Der Antrag wird bei zwei Zustimmungen und einer Enthaltung abgelehnt.

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Mobilitätsauschuss die dauerhafte Einrichtung der im Rahmen des Reallabors erprobten Netzunterbrechungen für den MIV am Templergraben und Annuntiatenbach zu beschließen. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss außerdem die Verwaltung mit einer entsprechenden Umgestaltung der Zufahrtbereiche des Templergrabens und der Entwicklung einer Freigabelösung für den Linienbusverkehr am Annuntiatenbach zu beauftragen.

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die dauerhafte Einrichtung der im Rahmen des Reallabors erprobten Netzunterbrechungen für den MIV am Templergraben und Annuntiatenbach. Er beauftragt die Verwaltung mit einer entsprechenden Umgestaltung der Zufahrtbereiche des Templergrabens und der Entwicklung einer Freigabelösung für den Linienbusverkehr am Annuntiatenbach.

 

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Abstimmungsergebnis:

Bezirksvertretung Aachen Mitte: Mehrheitlich bei 2 Enthaltungen und 3 Ablehnungen

Mobilitätsausschuss: Mehrheitlich bei 11 Zustimmungen und 6 Ablehnungen

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=5258&TOLFDNR=121020&selfaction=print