05.06.2024 - 3 Integrationsratswahl 2025

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Beratung

Eingangs stellt sich Frau Linnenbrink, Leitung des Fachbereichs „Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung“ den Mitgliedern des Integrationsrats vor. Sie gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Themen „Festlegung des Wahltags“ und „Neuzuschnitt der Wahlbezirke“, insbesondere stehe der gemeinsame Termin für die Kommunalwahl und die Integrationsratswahl 2025 noch nicht fest, da dessen Festlegung in Abhängigkeit von dem noch nicht festgelegten Termin der Bundestagswahl 2025 erfolge. 

Die Vorsitzende, Frau Blume, Herr Uluğ und Herr Pivovarov sprechen mehrere Themen an, u.a. unvollständige Wählerverzeichnisse im Rahmen der Integrationsratswahl 2020, die Modalitäten zur Registrierung im Wählerverzeichnis insbesondere mit Hilfe der Vorlage von Geburtsurkunden, das Prozedere für die Wahlbenachrichtigung kürzlich eingebürgerter Wahlberechtigter sowie die Notwendigkeit der Vorlage von Urkunden für Altfälle, die nach dem Ausländerrecht bis 1993 zu beurteilen sind. Zudem bittet die Vorsitzende um zusätzliche Beantwortung der Fragen zur Integrationsratswahl, welche durch die Integrationsratsmitglieder im Januar im Rahmen eines persönlichen Gesprächstermins mit Vertreter*innen des Fachbereichs „Bürger*innendigalog und Verwaltungsleitung“ an diesen gestellt wurden.

Die Integrationsratsmitglieder und Frau Linnenbrink vereinbaren, dass diese Fachfragen nach der Sommerpause schriftlich seitens des Fachbereichs „Bürger*innendialog und Verwaltungsleitung“ beantwortet werden, da zunächst die am 09. Juni stattfindende Europawahl im Fokus stehe. Die Vorstellung der Ergebnisse solle sodann in der Sitzung des Integrationsrats im August oder Oktober 2024 stattfinden.

Im Anschluss diskutiert der Integrationsrat über das „Für und Wider“ der Einführung einer ausschließlichen Briefwahl bei der Integrationsratswahl 2025 in Aachen. Angesichts der juristischen Notwendigkeit, die Briefwahlunterlagen/Stimmzettel aufgrund der deutschen Amtssprache auf „Deutsch“ verfassen zu müssen und des damit gegebenenfalls verbundenen Risikos des Nicht- bzw. Missverstehens seitens Wahlberechtigter, wird für den Fall einer Umstellung auf eine obligatorische Briefwahl, ganz überwiegend eine flankierende, mehrsprachige Informationskampagne für sinnvoll und richtig erachtet.

 

Am Ende der Debatte fasst der Integrationsrat einstimmig folgenden Beschluss:  

Reduzieren

Beschluss:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.


 

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=5272&TOLFDNR=126409&selfaction=print