25.01.2024 - 6 Teileinziehung einer Teilfläche des Templergrab...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Beigeordnete Burgdorff berichtet von dem optimalen Zusammenwirken der verschiedenen Bereiche der Verwaltung in diesem Thema um der Politik eine rechtssichere Vorlage zu präsentieren.
Sie begrüßt Frau Dr. Bollwerk in der Sitzung, die ebenfalls für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehe.

Man hätte gerne eine durchgehende Fahrradstraße, so Herr Lindemann. Allerdings sei aus seiner Sicht die genannte Verbesserung der Aufenthaltsqualität kein ausreichendes Argument, weshalb er weiter skeptisch bleibe.

 

Dem Vorschlag der Verwaltung positiv gegenüber steht Herr Nositschka, der sich ebenfalls erfreut zeigt über die positive Abstimmung mit der RWTH.

Auch Ratsherr Breuer spricht der Verwaltung sein Vertrauen aus und begrüßt die Vorlage.

 

Ratsherr Blum kündigt an, sich dem nicht anschließen zu wollen. Er sehe das ganze kritisch. Außerdem verweist er auf die Kommission Barrierefreies Bauen die den Zugang zu den dort ansässigen Ärzt*innen thematisiert habe.


Frau Strack erkundigt sich indes, ob Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste und Menschen mit Behindertenparkausweisen geplant seien und wo eben jene im Bereich der RWTH aus Behindertenparkplätzen parken könnten.

 

Die Fragestellung der Pflegedienste sei sehr wichtig, so Herr Müller. Man sei hier in einem guten und engen Austausch über verschiedene Konzepte wie zum Beispiel auch die Quartierspflege. Wenn im Zuge dessen Ausnahmen notwendig würden, werde man dies mit der Straßenverkehrsbehörde abstimmen. Für den Kreis der Leute mit Behindertenparkausweisen zeigt er sich nicht ganz so optimistisch und die Frage nach den Parkplätzen werde er mitnehmen.

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt in Umsetzung des Beschlusses vom 31.08.2023 (Vorlage FB 61/0683/WP18) für die als Anlage dargestellte Teilfläche des Templergrabens zur dauerhaften Umsetzung der im Rahmen des Verkehrsversuchs Templergraben erprobten Netzunterbrechungen für den MIV am Templergraben nach § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) - Teileinziehung - den Gemeingebrauch auf einen Fußgänger- und Radverkehr, auf Elektrokleinstfahrzeuge sowie dem ÖPNV zu beschränken.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 6 Ablehnungen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?SILFDNR=5300&TOLFDNR=123637&selfaction=print