24.01.2024 - 3 Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner

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Beratung

Herr H. bedankt sich bei den Beteiligten für den Prozess der Entwicklung des Landschaftsplanentwurfs und die gute Kommunikation zwischen Verwaltung und Landwirten. Er möchte von der Fachverwaltung wissen, was sich hinter den Bezeichnungen B1 und B2 im Landschaftsschutzgebiet verbirgt.

Herr Röthke, Untere Naturschutzbehörde FB 36/401, führt aus, dass es sich hierbei um die Maßnahmenräume 1 und 2 handelt. Ziel ist es, in diesen flexiblen Räumen des Landschaftsschutzgebietes einen bestimmten Prozentsatz der Flächen anzureichern bzw. zu extensivieren. Hier sollen als freiwillige Maßnahme im Einvernehmen mit den Landwirten Ziele des Naturschutzes umgesetzt werden. Auf weitere Nachfrage von Herrn H. ergänzt Herr Röthke, dass hier die Ausgleichsmaßnahmen des EU-Rechts mit angerechnet werden.

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