16.04.2024 - 9 Förderung der Kindertagespflege; Erhöhung der S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Vallot lobt die Vorlage. Die Kindertagespflegepersonen hätten zuletzt viele Ausgaben gehabt und würden sich über die Erhöhung sehr freuen.

 

Frau Scheidt betont, dass die Kindertagespflege aus Sicht des Ausschusses ein wichtiger Bestandteil der Kinderbetreuung in Aachen sei. Daher habe der Ausschuss auch stets wohlwollende Beschlüsse gefasst, sodass keine Schlechterstellung der Kindertagespflegepersonen erfolge.

 

Frau Schmitt-Promny weist darauf hin, dass die Erhöhung der Sachkostenförderung nicht erst zum nächsten KiTa-Jahr greife, sondern bereits rückwirkend zum 01.01.2024 geleistet werde.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, vorbehaltlich der Rechtskraft des diesjährigen Haushalts, den Sachaufwand gem. Ziff. 2.2.2.1 der „Richtlinien der Stadt Aachen über die Förderung in Kindertagespflege und die Gewährung einer laufenden Geldleistung an Kindertagespflegepersonen nach § 23 Abs. 1 und Abs. 2 des SGB VIII in der Fassung des 2. Nachtrags vom 17.06.2020“ rückwirkend zum 01.01.2024 auf 2,31 € pro Betreuungsstunde anzuheben.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: Ablehnung: Enthaltung:

Einstimmig.

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