04.07.2024 - 2 Modellprojekt "Quereinstieg in die Kinderbetreu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Kinder- und Jugendausschuss
- Datum:
- Do., 04.07.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beratung
Frau Scheidt führt aus, dass die Verwaltung bereits in der Februarsitzung dargelegt habe, dass das Projekt nicht landesseitig finanziert bzw. finanziell unterstützt werde, sondern ein Umweg über die Bundesagentur für Arbeit gesucht werden müsse. Da sich zeige, dass diese Umwegfinanzierung nicht annähernd auskömmlich sei, biete die heutige Sondersitzung nun eine gute Möglichkeit zur Aussprache und gemeinsamen Lösungsfindung.
Die Fraktionen Die Grüne und SPD hätten einen Beschlussentwurf ausgelegt, über den nun diskutiert werden könne. Der Entwurf verdeutliche, dass trotz aller Herausforderungen eine vollständige Abkehr von dem Modell nicht angestrebt werde.
Auch wenn eine Umsetzung zum 01.08.2024 nicht mehr wie geplant möglich sei, werde ein wenig Zeit gewonnen. Sie erhoffe sich von der für das kommende Jahr angekündigten Revision des Kinderbildungsgesetzes neue Möglichkeiten, erneut in die Umsetzung des Projektes einsteigen zu können. Ihrer Ansicht nach biete der Quereinstieg nach wie vor eine gute Chance für viele Menschen, sich in diesem Berufsfeld zu engagieren und in eine Berufsausbildung einsteigen zu können.
Herr Küppers bekräftigt, dass der Beschlussentwurf als Diskussionsgrundlage dienen solle. Die beiden Mehrheitsfraktionen würden sich nach wie vor zu dem Projekt bekennen. Er selbst erinnere sich noch gut an die Auftaktveranstaltung aller beteiligten Akteure im Centre Charlemagne Anfang 2023. Damals habe er sich sehr über den eingeschlagenen Weg gefreut und hierin eine Verbesserung für die Fachkräfte und die Kinder gesehen. Die Weiterverfolgung dieses Weges halte er daher für richtig. Gleichzeitig greife der Beschlussentwurf aber auch die aktuellen Sorgen und Nöte der Einrichtungen auf, daher rege der Entwurf an, die bereits eingeplanten Haushaltsmittel für Maßnahmen zur kurzfristigen Entlastung der Situation in den Kindertagesstätten einzusetzen. Auch wenn er von dem Programm überzeugt sei und es weiter fortführen wolle, so habe er sich auf die Unterstützung des Landes verlassen. Die finanzielle Unterstützung sei seiner Ansicht nach Landesaufgabe, die Kommunen könnten nicht immer einschreiten, wenn das Land nicht willens sei, tätig zu werden. Daher schließe der Beschlussentwurf auch mit einer Empfehlung an den Rat, eindringlich an die Landesregierung zu appellieren, Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.
Frau Vallot bittet um Erläuterung, ob sich in den Nummern 2 und 4 des Beschlussentwurfes kein Widerspruch befinde. Die Nummer 2 strebe eine Fortführung des Projektes an, wohingegen die Nummer 4 empfehle, die Haushaltsmittel in Maßnahmen zur kurzfristigen Entlastung in den KiTas einzusetzen.
Frau Scheidt erläutert, dass die für das Jahr 2024 geplanten Haushaltsmittel in kurzfristige Maßnahmen fließen sollen. Die Umsetzung des Projektes solle erst für eine mögliche Umsetzung zum 01.08.2025 vorbereitet werden.
Herr Tillmanns betont, dass sämtliche Akteure – auch fraktionsübergreifend – dem Projekt QiK mehr als positiv gegenüberstünden. Nun sei allerdings der Punkt erreicht, an dem entschieden werden müsse, ob das Projekt umgesetzt werden könne oder nicht. Er sei durchaus der Ansicht, dass weiterhin der Austausch mit dem Land gesucht werden müsse, um Wege und Modelle zu finden, um die Intention von QiK und den Quereinstieg zu ermöglichen. Allerdings glaube er persönlich nicht daran, dass das Projekt QiK in der bisherigen Form angesichts der (nicht vorhandenen) Finanzierungsmöglichkeiten realisiert werden könne. Daher stelle sich für ihn die Frage, ob es noch sinnvoll sei, die vorhandenen Ressourcen bei der Verwaltung weiter mit diesem Projekt zu binden. Für die bisherigen Bemühungen aller Beteiligen und alle positiven Versuche der Verwaltung, das Projekt zu begleiten und umzusetzen, sei die neueste Entwicklung sehr bedauerlich. Es sei daher auch unerheblich, auf welcher Seite das Missverständnis entstanden sei. Er selbst stehe bewusst auf der Seite der Verwaltung, der bisherige Informationsfluss des Landes sei mehr als schwammig gewesen. Das Land habe zuletzt auch die Mittel zur Arbeitsmarktintegration gekürzt. Es sei allen Beteiligten bewusst, dass dies als Kommune nicht zu stemmen sei. Er gibt ein wörtliches Zitat von Frau Schmitt-Promny aus der Zeitung wieder: „Wir werden selbst eine Lösung finden müssen um das zu finanzieren“. Dem könne er sich inhaltlich zwar anschließen aber es müsse nun konstatiert werden, dass es diese Lösung aktuell nicht gebe. Darüber hinaus könne sie auch nicht gefunden werden angesichts der neuen Finanzierungsvoraussetzungen.
Er regt daher eine Beschlussfassung dahingehend an, dass zwar natürlich ein Signal gegeben werde, dass im Zusammenschluss mit dem Land weiter nach Möglichkeiten für den Quereinstieg gesucht werde. Allerdings wehre er sich dagegen, die Verwaltung weiterhin an ein Projekt zu binden, an deren Realisierbarkeit erhebliche Zweifel bestünden. Daher schlägt er vor, die Nummern 2 und 5 des Beschlussentwurfes zu streichen oder umzuformulieren, sodass kein konkreter Bezug auf QiK mehr bestehe.
Er unterstützt die Nutzung der Haushaltsmittel für den KiTa-Bereich, bittet aber auch hier um eine gute Formulierung. Die vor Beginn der Sitzung versandte und ausgelegte Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 KiTas und Kindertagespflege (als Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem) finde er zwar gut und richtig. Die AG habe ebenfalls erkannt, dass das Projekt in der bisherigen Form nicht umgesetzt werden könne. Die AG schlage die weitere finanzielle Unterstützung des KiTa-Helfer*innen Programms vor. Auch wenn er den Vorschlag zunächst gut finde, dürfe heute keine übereilte Entscheidung über die weitere Mittelverwendung getroffen werden. Er wünscht sich daher einen überlegten Vorschlag der Verwaltung hierzu.
Er schließt seinen Beitrag mit einer deutlichen Kritik an die Landesregierung. Finanzierungsfragen sollten seiner Ansicht nach zu Beginn eines Projektes geklärt werden und nicht kurz vor seiner Umsetzung. Das Vorgehen des Landes bewerte er als äußerst unprofessionell.
Frau Baumbach erläutert, dass die AG § 78 die vorgelegte Stellungnahme in der vergangenen Woche noch kurzfristig erarbeitet hätte. Die AG bezweifle ebenfalls, dass QiK noch umgesetzt werden könne. Da eine Intention von QiK gewesen sei, eine Entlastung in den KiTas herbeizuführen, habe die AG hieran festhalten wollen und daher den Vorschlag formuliert, die eingeplanten Gelder zur Aufstockung der gekürzten Landesmittel des KiTa-Helfer*innen Programms zu nutzen. Der Vorschlag sei allerdings nicht rechnerisch geprüft worden. Die gekürzten Landesmittel hätten auch den Effekt, dass die Träger ohne eigene finanzielle Beteiligung nur kürzere Zeiten anbieten könnten. Mit den derzeitigen rund 18.000 Euro Landeszuschuss pro KiTa-Jahr pro Helfer*in ließen sich keine 30 Stunden refinanzieren. Sie berichtet, dass viele freie Träger die Erfahrung gemacht hätten, dass die Helfer*innen sehr hilfreich seien und einige von ihnen in eine Berufsausbildung wechseln würden. Dies könne somit weiter unterstützt werden.
In jedem Fall solle der Fokus auf die zeitnahe Entlastung in den Einrichtungen gelegt werden. Die personelle Situation gestalte sich überall gleich dramatisch. Sie sei auch der Ansicht, dass weiter Möglichkeiten des Quereinstiegs geprüft werden sollten.
Herr Küppers unterstützt, dass die finanziellen Mittel im Sinne der Träger und Einrichtungen weiterverwendet werden sollten. Hinsichtlich der Empfehlung von Herrn Tillmanns zur Streichung der Nummern 2 und 5 erläutert er, dass heute keine verlässliche Aussage dahingehend getroffen werden könne, ob QiK – in welcher Form auch immer – umgesetzt werden könne oder nicht. Dies müsse nun erarbeitet werden. Da eine Umsetzung jedoch frühestens zum 01.08.2025 erfolgen könne, sei nun Zeit hierfür gewonnen. Die Verwaltung müsse allerdings zu dieser Erarbeitung beauftragt werden.
Frau van der Meulen erkundigt sich zum einen danach, wie die anderen drei Modellkommunen mit der neuesten Entwicklung umgehen würden. Zum anderen möchte sie wissen, ob bereits eine Abstimmung mit Anbietern (wie z.B. die VHS, Diakonie, oder andere freie Träger) erfolgt sei, welche das Projekt gegebenenfalls selbständig aber im Namen der Stadt durchführen könnten. Darüber hinaus bittet sie um Erläuterung, ob die bereits eingeplanten Haushaltsmittel nicht zweckgebunden seien.
Herr Kaldenbach bestätigt, dass es einen nahezu täglichen Kontakt mit den anderen Modellkommunen und dem Ministerium gebe. Die teilnehmenden Kreise Steinfurt und Rheinisch-Bergischer Kreis würden allerdings keine eigenen KiTas betreiben. Sie seien zwar noch nicht formal aus dem Projekt ausgestiegen, sondern würden nach wie vor versuchen, freie Träger anzuwerben. Der Erfolg sei jedoch fraglich. In jedem Fall sei eine Umsetzung zum 01.08.2024 nicht realisierbar und darüber hinaus könnten die Kreise den Trägern keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stellen. Daher bezweifle er, dass sich genügend Träger hierfür bereit erklären würden. Die Stadt Mönchengladbach betreibe eigene KiTas und versuche, das Projekt für einen Teil ihrer Einrichtungen umzusetzen. Hierfür stelle die Stadt auch zusätzliche Mittel zur Verfügung. Da Mönchengladbach jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt in das Projekt eingestiegen sei, wisse er nicht, ob die Kommune einen anderen Informationsstand habe.
Neben dem intensiven Austausch mit dem Ministerium und den Modellkommunen werde das Thema auch auf überörtlicher Ebene stark diskutiert, wie beispielweise im AK KiMa, in welchem auch Spitzenverbände der freien Träger und Landesarbeitsgemeinschaften vertreten seien. Dort werde die aktuelle Situation ebenfalls kritisch gesehen und die Lösungsansätze über das sogenannte Aufzugsmodell abgelehnt.
Bezüglich der Anbieter bestehe von Beginn an ein sehr enger und guter Austausch mit der VHS. Die VHS habe zwar die Entwicklung eines Curriculums derzeit gestoppt. Die AZAV Zertifizierung laufe aber weiterhin. Hierfür sei er sehr dankbar.
Frau Scheidt betont die Wichtigkeit eines heutigen gemeinsamen Beschlusses. Sie rate davon ab, das Projekt nun frühzeitig zu beenden, dafür sei bislang zu viel Arbeit investiert worden. Auch wenn sich abzeichne, dass das Projekt nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden könne, sei viel erreicht worden, um Quereinstiege, Ausbildung und einen festen Einstieg in das Berufsfeld zu ermöglichen. Diese Optionen stünden den KiTa-Helfer*innen nicht offen, die Beschäftigung könne nur monatsweise erfolgen. So würden laufend gute Beschäftigte verloren gehen, die sich mit einem hohen Engagement in den Einrichtungen eingesetzt hätten. Eine Aufstockung der gekürzten Landesmittel für das KiTa-Helfer*innenprogramm sei nicht zukunftsfähig. Das QiK Projekt schaffe Zuverlässigkeit und eine Sicherheit sowohl für die Beschäftigten, als auch für die Einrichtungen und Eltern. Sie habe QiK daher stets als eine gute Möglichkeit angesehen, Personen eine neue Perspektive zu ermöglichen. In dem Zusammenhang weist sie auf die Vielzahl geflüchteter Menschen ohne Berufsanerkennung hin, von denen sicherlich einige auch gerne in dieses Berufsfeld einsteigen würden. Sie befürchte, diese Chance aus der Hand zu geben, wenn heute ein Ausstieg beschlossen werde. Auch wenn das bisherige QiK Projekt nicht umsetzbar sei, so könne die Zwischenzeit bis zum 01.08.2025 genutzt werden, um die weiteren Entwicklungen – auch auf Landesebene – abzuwarten. Sie erhoffe sich ein Umdenken des Landes, wenn sich alle vier Modellkommunen aufgrund der mangelnden Finanzierung aus dem Projekt zurückziehen würden.
Auch wenn sie den Vorschlag der AG § 78 zur weiteren Mittelverwendung für sinnvoll halte, könne dies heute noch nicht beschlossen werden.
Wenn von Seiten des Dezernates II die Zusage erfolge, dass das Geld nicht zweckgebunden sei, sondern auch für andere Maßnahmen verwendet werden könne, wünscht sie sich von der Verwaltung einen Vorschlag zur weiteren Verwendung. Daher empfehle sie, die Mittel zugunsten des KJA sperren zu lassen.
Herr Tillmanns präzisiert, dass er persönlich nicht glaube, dass QiK in der bisher angedachten Form umgesetzt werden könne. Gleichwohl sehe er QiK als eine Möglichkeit von vielen an, um einen Quereinstieg zu ermöglichen. Er befürworte weiterhin, dass Gespräche mit dem Land diesbezüglich geführt werden. Er rege lediglich an, die QiK-bezogene Formulierung anzupassen und somit zu öffnen. Daher schlägt er die folgenden Anpassungen des vorgelegten Beschlussentwurfes vor:
- Nr. 1 des Beschlussentwurfes könne unverändert übernommen werden.
- In Nr. 2 solle die Verwaltung damit beauftragt werden, weiter Gespräche zum Thema Quereinstieg in die Kinderbetreuung mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu führen und in Absprache mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration eine mögliche Umsetzung zum 01.08.2025 vorzubereiten.
- Die Nr. 3 und 4 könnten ebenfalls unverändert übernommen werden.
- In Nr. 4 solle der KJA dem Rat empfehlen, eindringlich an die Landesregierung zu appellieren, vor dem Hintergrund der veränderten Finanzierungsgrundlagen, Finanzmittel für die Umsetzung von Programmen zum Quereinstieg in die Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen.
Frau Schmitt-Promny weist darauf hin, dass die Bezeichnung QiK eine Abkürzung für „Quereinstieg in die Kinderbetreuung“ sei. Sie zweifle ebenfalls an der Realisierbarkeit des bisher geplanten Projektes zum Quereinstieg. Es bestehe jedoch bei allen Beteiligten Einigkeit darüber, dass Quereinstieg im Allgemeinen ermöglicht werden solle. Daher gelte es nun, bis zum KiTa-Jahr miteinander und mit dem Land über andere Wege und Modelle nachzudenken, sodass nicht noch mehr Zeit verloren gehe. Auch wenn heute nicht final über die Weiterverwendung der eingeplanten Mittel entschieden werden könne, so plädiere sie ebenfalls dafür, dass das Geld im System verbleibe. Zudem müssten die Auswirkungen geklärt werden, sollte das Geld für andere Zwecke – wie z.B. die KiTa-Helfer*innen – verausgabt werden. Möglicherweise könne es sinnvoller sein, das Geld zunächst zu verwahren und in neue Modelle des Quereinstiegs zu investieren.
Herr Küppers dankt Herrn Tillmanns für die Konkretisierung. Dem erweiterten Beschlussvorschlag könne er sich anschließen. Er hofft auf eine Fortführung des Projektes, halte es aber für richtig, wenn parallel andere Wege gesucht würden.
Frau Mendes berichtet, dass die Enttäuschung bei den Eltern über die neuesten Entwicklungen groß sei. Es bestehe der Eindruck, dass das Land den Quereinstieg nicht als Priorität ansehe. Es sei realitätsfern, dass das Projekt ohne landesseitige, finanzielle Unterstützung allein von den Kommunen gestemmt werden könne. Auch wenn die Umsetzung zum 01.08.2024 nicht machbar sei, sei es für die Eltern wichtig, dass der Austausch diesbezüglich nicht abbreche. Sie bittet um Prüfung, ob es in der Region mögliche Potenziale gebe, um kurzfristig Quereinsteiger*innen zu beschäftigen. Ebenso regt sie an, für beispielsweise Studierende Nebenjobs in KiTas anzubieten.
Frau Baumbach bestätigt, dass die kurzfristige Entlastung in den Einrichtungen auch die vorrangige Intention der AG § 78 gewesen sei. Sie erläutert, dass manche der KiTa-Helfer*innen bereits eine längere Zeit in ihren Einrichtungen beschäftigt seien, aber aufgrund der noch ausstehenden Anerkennungen noch nicht als Fachkräfte übernommen werden könnten. Sie seien aber bereits zu Vertrauenspersonen für die Kinder geworden.
Aktuell sehe die Situation so aus, dass die Landesmittel für die KiTa-Helfer*innen gekürzt worden seien und QiK nicht wie geplant umgesetzt werde. Die Enttäuschung sei daher groß.
Herr Brötz betont, dass die Verwaltung – unabhängig von der heutigen Entscheidung – weiterhin an professionellen Qualifizierungsstrukturen arbeiten werde. Der Charme an QiK sei gewesen, Optionen für Menschen zu eröffnen, in das System Kinderbetreuung einzusteigen und mithilfe professioneller Qualifizierungsstrukturen zu begleiten. Wenn dies nun nicht umgesetzt werden könne, müsse ein anderer Weg gesucht werden. Auch wenn die Enttäuschung groß sei, werde versucht, den Schulterschluss zwischen Verwaltung, Politik, freien Trägern und weiteren Akteuren beizubehalten. Möglicherweise werde das neue KiBiz neue Türen öffnen. Wichtig sei, die gute Zusammenarbeit fortzuführen und dabei aber nicht aus dem Blick zu verlieren, dass die Stadt nicht die kommunale Hoheit besitze. Der Austausch mit dem Land sei daher unabdingbar.
Frau Brokmann berichtet, dass die Arbeitsmarktsituation auch deshalb so angespannt sei, weil sich weniger junge Menschen für eine Ausbildung zum*zur Erzieher*in entscheiden würden. Es sei bereits schwierig, die notwendige Anzahl an Kinderpfleger*innen auszubilden. Quereinstiege seien aus ihrer Sicht stets sinnvoll, insbesondere dann, wenn das reguläre Ausbildungssystem nicht ausreiche. Es sollten daher alle Varianten des Quereinstieges mit bedacht werden, diese müssten aber auch anrechenbar sein. Gleichzeitig sehe sie aber auch ein Risiko darin, eine Umsetzung des bisher geplanten Projektes zum 01.08.2025 anzuvisieren. Wenn weiterhin geplant sei, die Personen zum 01.08.2026 in das 2. Ausbildungsjahr der Kinderpflege zu überführen, passe das zeitlich nicht zusammen. Dies müsse mit bedacht werden.
Zum Wortlaut des bisherigen Beschlussentwurfes zu Nr. 4 bittet sie um Änderung bzw. Streichung der Formulierung, dass Fördergelder der Bundesagentur für Arbeit weggefallen seien. Diese seien nicht weggefallen, sondern von Beginn an ausschließlich für den schulischen Teil der Ausbildung gedacht gewesen. Die aktuelle Formulierung suggeriere, dass Gelder in Aussicht gestellt worden seien und nun nicht mehr zur Verfügung gestellt werden würden. Dies sei aber nicht der Fall.
Herr Kaldenbach erläutert, dass die Qualifizierung insgesamt drei Jahre andauern werde, unabhängig vom Beginn. Das bedeute, dass wenn die Umsetzung erst zum 01.08.2025 erfolge, würden die Teilnehmenden nicht in nur zwei Jahren qualifiziert.
Er bekräftigt, dass die Bundesarbeitsmittel nicht weggefallen seien, dies sei so auch nicht kommuniziert worden. Gleichwohl sei die Verwaltung von anderen Voraussetzungen ausgegangen.
Herr Tillmanns geht auf eine Aussage von Frau Brokmann zu den noch freien Ausbildungsplätzen ein. Bei der Auftaktveranstaltung im Centre Charlemagne hätten die Berufsschulen beklagt, dass es nicht genügend Klassen gebe, um alle Ausbildungsinteressierte aufnehmen zu können. Er bittet um Erläuterung.
Weiterhin regt er an, kein konkretes Umsetzungsdatum zu nennen, da dies zu Diskussionen führen könne.
Er betont, dass er weder der Bundesagentur für Arbeit noch dem Jobcenter einen Vorwurf machen wolle. Dennoch sei er enttäuscht darüber, dass während der gesamten Kommunikation offenbar ein so großes Missverständnis entstanden sei, dass sich die Finanzierungsgrundlagen nun so drastisch und grundlegend geändert hätten.
Frau Schmitt-Promny bittet darum, gut zu überlegen, ob das Umsetzungsdatum gestrichen werden solle. Zum einen biete ein Datum eine Kontrolle, ob und was bis dahin habe erreicht werden können. Zum anderen sei es auch eine Selbstverpflichtung, bis zum 01.08.2025 erfolgreich zu sein. Sie teile die Enttäuschung von Herrn Tillmanns zu den veränderten Finanzierungsgrundlagen. Für sie sei nun klar, dass künftig alles genau verschriftlicht werden und eine klare Trennung zwischen Hoffnung und Realisierbarkeit erkennbar sein müsse. Sie fasst zusammen, dass alle Beteiligten die große Not in den Einrichtungen sehen würden. Aufgrund der vielen Herausforderungen, mit denen QiK konfrontiert sei, müsse man offen bleiben für neue Modelle, um einen Weg für den Quereinstieg zu ebnen.
Herr Brötz bestätigt ein aufwachsendes Interesse an den Berufsfeldern der Kinderbetreuung. Der Bedarf wachse aber überproportional schneller als die Zahl der an der Ausbildung interessierten Menschen. Die beiden Standorte Simmerath und der Käthe-Kollwitz-Schulen hätten ihre Kapazitäten in den letzten fünf Jahren um gut 50 % aufgestockt. Hier müsse beachtet werden, dass es im Eifeler Raum ein höheres Interesse an der vollschulischen Erzieher*innenausbildung gebe. Stadtnah werde jedoch ein höheres Interesse an der praxisintegrierten Ausbildung festgestellt. Dies setze aber auch immer voraus, dass sich Träger finden, die eine solche Ausbildung unterstützen. Die PiA-Stellen seien allerdings nicht voll über KiBiz finanziert, somit müssten Kommunen und Träger noch zusätzliche Mittel zur Verfügung stellen.
Im Bereich der Ausbildung zur Kinderpfleger*in habe es in beiden Berufskollegs noch freie Plätze gegeben. Die Intention von QiK sei allerdings gewesen, Menschen zu gewinnen, die nicht sofort in das System einsteigen könnten.
Herr Küppers unterstützt die Aussage von Frau Schmitt-Promny, ein Umsetzungsdatum konkret zu benennen. Andernfalls werde die Zeitschiene beliebig. Zudem sei eine Zeitplanung für eine konkrete Finanzplanung notwendig. Die notwendigen finanziellen Mittel müssten haushaltsjahrscharf eingestellt werden.
Frau Scheidt dankt dem Ausschuss für die gute und ausgiebige Diskussion. Sie würde sich eine Würdigung des Ministeriums für die geleistete Arbeit und das große Engagement aller Beteiligten wünschen. Das Projekt sei mit einem enormen zeitlichen Aufwand entwickelt worden. Dies sei umso bedeutsamer, da viele Menschen dies in ihrer Freizeit bzw. ehrenamtlich organisiert hätten. Auch in der Verwaltung sei viel Energie gebunden worden. Ihrer Ansicht nach sollten die Bemühungen einer Kommune entsprechend anerkannt werden. Der gesamte Städtetag NRW habe das Modell befürwortet. Viele hätten sich mit den Inhalten identifizieren können.
Sie bittet um Aufnahme eines Sperrvermerks der Gelder zugunsten des KJA.
Es herrscht Einvernehmen, die Nr. 4 des Beschlussvorschlages um diese Sperrung zu ergänzen.
Nach den verschiedenen Eingaben zur Erweiterung des Beschlussentwurfes lässt Frau Scheidt sodann hierüber abstimmen:
Beschluss (geändert):
Der Kinder- und Jugendausschuss fasst folgenden Beschluss:
- Politik und Verwaltung streben weiterhin an, in Aachen den Quereinstieg in den Beruf der Kinderpfleger*innen und Erzieher*innen in Form einer berufsbegleitenden Ausbildung zu realisieren.
- Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, weiter Gespräche zum Thema Quereinstieg in die Kinderbetreuung mit dem Land Nordrhein-Westfalen zu führen und in Absprache mit dem Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration eine mögliche Umsetzung zum 01.08.2025 vorzubereiten.
- Darüber hinaus soll die Verwaltung weitere Modelle des Quereinstieges in Form berufsbegleitender Ausbildung eruieren und diese für eine Umsetzungsmöglichkeit in Aachen überprüfen.
- Der Kinder- und Jugendausschuss beauftragt die Verwaltung, die für das Jahr 2024 ursprünglich zur Umsetzung des Modellprojektes QiK beschlossenen Haushaltsmittel für Maßnahmen zur kurzfristigen Entlastung der Kindertagesstätten zu verwenden. Der Haushaltsansatz wird zugunsten des KJA gesperrt.
- Der Kinder- und Jugendausschuss empfiehlt dem Rat, eindringlich an die Landesregierung zu appellieren, vor dem Hintergrund der veränderten Finanzierungsgrundlagen, Finanzmittel für die Umsetzung von Programmen zum Quereinstieg in die Kinderbetreuung zur Verfügung zu stellen.
Anlagen zur Vorlage
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