28.08.2024 - 4 Bebauungsplan Nr. 1009 - Haaren Ortsmitte / Sta...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Haaren
- Datum:
- Mi., 28.08.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung
Beratung
Herr Bezirksbürgermeister Hecker führt aus, dass die zu diesem Tagesordnungspunkt eingeladene Vertreterin der Fachverwaltung kurzfristig verhindert ist und keine Vertretung persönlich an der heutigen Sitzung teilnehmen konnte.
Frau Bezirksvertreterin Vogelgesang merkt an, dass ihre Fraktion beim letzten Mal nicht mitgestimmt hat. Sie ist weiterhin enttäusch, dass die vorgebrachten Einwände nicht berücksichtigt wurden. Aus diesem Grund werde die Fraktion der Grünen heute erneut nicht zustimmen.
Herr Bezirksvertreter Küppers stellt klar, dass dem Beschluss seitens der SPD Fraktion gefolgt werde. Zwei Erschließungen für das Baugebiet reichen aus. Man versucht noch einen dritten Weg der Erschließung herzustellen. Dies sei Aufgabe der Fachverwaltung. Er sieht weiterhin die ökologischen Aspekte ausreichend berücksichtigt.
Herr Bezirksvertreter Kogel vermag die von Frau Vogelgesang angeführten ökologischen Probleme ebenfalls nicht zu erkennen. Er führt aus, dass auch seitens der CDU Fraktion der Beschluss mitgetragen wird.
Herr Bezirksvertreter Einzmann greift die Vorlage auf, in welcher es heißt, dass das nördliche Cluster von der Friedenstraße aus erschlossen werde.
Herr Bezirksvertreter Küppers entgegnet, dass nicht explizit aufgeführt ist, dass das Haus Friedenstraße Nr. 8 abgerissen werden muss. Baurecht schaffen, hieße nicht, dass auch tatsächlich gebaut werden muss. Dies wird das anstehende Konzeptverfahren ergeben.
Herr Bezirksvertreter Kogel führt abschließend aus, dass die KiTa schnellstmöglich gebaut werden muss.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange, die Stellungnahmen der Öffentlichkeit zur erneuten öffentlichen Auslegung, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurückzuweisen und den Bebauungsplan Nr. 1009 - Haaren Ortsmitte / Stadthäuser - gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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2,2 MB
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3,9 MB
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2 MB
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