28.08.2024 - 18 Änderung der Richtlinien zur Vergabe der bezirk...

Beschluss:
vertagt
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Beratung

Herr Ferrari verweist zu den Richtlinien auf die Anmerkungen von Frau Dr. Keller in der Sitzung vom 22.05.2024.  

 

Frau Dr. Keller teilt mit, die ursprüngliche Formulierung in den Richtlinien zur Fördersumme sei korrekt und

inhaltlich klar. Die Interpretation hierzu sei innerhalb der Bezirksvertretung unterschiedlich gewesen. Sie stimmt der geänderten Fassung nicht zu. Wenn ein Eigenanteil von 20 % erbracht werde, könnten nicht noch mal 20 % vom beantragten Zuschuss abgezogen werden, da ansonsten die Förderung lediglich 60 % betrage. Sie spricht sich für eine Förderung von 80 % aus. Die ursprüngliche Formulierung der Richtlinien

 

„Die Vollfinanzierung einer Maßnahme ist in der Regel nicht möglich. Der Förderhöchstbetrag pro Maßnahme beträgt grundsätzlich 80 %, maximal 10.000,00 €.“

 

sollte nicht geändert werden.

 

Herr Moselage schließt sich den Ausführungen von Frau Dr. Keller an.

 

Herr Pfeiffer bekräftigt die Ausführungen von Frau Dr. Keller und ist ebenfalls gegen eine Änderung der

Richtlinien.

 

Auch Herr Dr. Otten ist für die Beibehaltung der bisherigen Formulierung und regt an, den Satz

„Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung Aachen-Mitte.“ hieran anschließend einzufügen.

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte spricht sich einvernehmlich dafür aus, die ursprüngliche Formulierung zur Höhe des Förderbetrages beizubehalten und den Satz „Über Ausnahmen entscheidet die Bezirksvertretung Aachen-Mitte.“ anschließend an diesen Text einzufügen.

 

Weitere Änderungen sollen bis zur nächsten Sitzung mitgeteilt werden. 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=1000615&selfaction=print