27.08.2024 - 3 Ausschreibung von sieben Doppelhausgrundstücken...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss
- Datum:
- Di., 27.08.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift geändert)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Dr. Boester dankte der Verwaltung und sagte, er habe Verständnis dafür, dass die Verwaltung hier über einen Bauträger vermarkten wolle. Er stellte die Frage, warum nicht die GEWOGE die Vermarktung übernehme und warum der Bodenrichtwert bei 408 EUR/m² liege und nicht bei 390 EUR/m², wie im Netz zu finden wäre. Er merkte weiterhin an, dass eine Vermarktung über einen Bauträger in Ordnung sei, solange dieser auch die Vorgaben der Stadt erfülle.
Herr Kemperdick führte aus, dass die GEWOGE informiert habe, dass sie nur bei Mehrfamilienhäusern - und das bevorzugt auch erst ab einer Größe von ca. 20 Wohneinheiten - in eine Vermarktung einsteige. Der Bodenwert i.H.v. 408 EUR/m² entspreche dem aktuell vom Gutachterausschuss der Städteregion Aachen mitgeteilten Bodenrichtwert für diese Flächen inkl. Erschließungskostenanteil. Die städtischen Vorgaben werden mit dem Bauträger, der den Zuschlage erhalte, vertraglich vereinbart.
Frau Begolli sprach die fehlende Quote für öffentlich geförderten Wohnraum an und sprach sich für eine Quote aus. Sie fragte auch, warum zwei Varianten zur Auswahl stünden, Erbbaurecht und Verkauf.
Herr Kemperdick erläuterte, dass es dem Bauträger freigestellt ist, ob der Erwerb im Erbbaurecht oder im Verkauf erfolgen soll. Frau Begaß erläuterte, die Aufnahme einer Quote für öffentlich geförderten Wohnraum sei lediglich bei Mehrfamilienhäusern möglich. Dies bedinge eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes von einer derzeit vorgesehenen Einfamilienhausbebauung in eine Mehrfamilienhausbebauung. Dies sei in diesem Fall nicht zielführend.
Herr BM Plum bat die Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten noch einmal vorzustellen.