28.08.2024 - 16 Sanierung des Kunstrasenspielfeldes auf der Spo...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16
- Gremium:
- Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
- Datum:
- Mi., 28.08.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- FB 52 - Fachbereich Sport
- Beschluss:
- vertagt
Beratung
Herr Bezirksvertreter Gilson (CDU) ist der Meinung, dass dieser Beschluss nicht behandelt werden kann. Er sollte wegen fehlender Zuständigkeit an das Sportamt weitergeleitet werden.
Frau Bezirksvertreterin Schmitt-Promny (Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass bei der vorherigen entstandenen Begeisterung für diese Art Sportplätze nicht bekannt war, welche Konsequenzen eine Sanierung mit sich bringen würde.
Auch Herr Bezirksvertreter Kusch (CDU) sagt, dass damals über die Kosten nicht gesprochen wurde. Mittlerweile gibt es jedoch immer mehr solche Sportplätze und vielleicht sollte nach einer längerfristigen und kostengünstigeren Lösung geschaut werden.
Die Vereine sollten ebenfalls bzgl. der Kosten sensibilisiert werden.
Bezüglich der Zuständigkeit und Kosten müsste gesprochen werden.
Herr Bezirksvertreter Gilson (CDU) erwähnt noch, dass bei mittlerweile 5 Kunstrasenplätzen die Sanierungskosten im Durchschnit bei jährlich 20.000,- Euro pro Platz liegen.
Es besteht Klärungsbedarf wegen der Zuständigkeit. Daher wird der TOP an die Verwaltung zurückgegeben.
Nach Rücksprache mit der Sportverwaltung liegt die Zuständigkeit gem. § 37 (1) a Gemeindeordnung NRW bei der örtlichen Bezirksvertretung, im Rahmen der Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen öffentlichen Einrichtungen, u.a. der Sportplätze, soweit diese keine erhebliche Bedeutung haben, welche über den Stadtbezirk hinausgehen. Der Top wird in der Sitzung am 30.10.2024 erneut behandelt.