19.09.2024 - 3 Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Emmerich stellt den Gesamtabschluss 2020 anhand einer Präsentation dar. Die Beschlussempfehlung des Rechnungsprüfungsausschusse wird dem Rat am 09.10.2024 vorgelegt.

 

Im Ergebnis wird darauf hingewiesen, dass von vormals 17 offenen Punkten durch eine Zusammenfassung bzw. Bereinigung einzelner Positionen eine Reduzierung auf 10 offene Punkte erfolgte.

 

Herr Schmitz (SPD), Herr von Thenen (CDU), Frau Begolli (Linke) und Frau Moselage (FDP) bedanken sich bei dem Fachbereich Finanzsteuerung (FB 20) für die Aufstellung und beim Fachbereich Rechnungsprüfung (FB 14) für die sorgfältige Prüfung des Gesamtabschlusses. Herr Pilgram (Grüne) schließt sich dem Dank an und erkundigt sich nach einer zukünftigen fristgerechten Prüfung.

 

Herr Emmerich erläutert, dass die Prüfung des Gesamtabschlusses innerhalb von neun Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres zu erfolgen habe. Ein zeitlicher Versatz der Prüfung des Gesamtabschlusses von ein – zwei Jahren wird seiner Einschätzung nach bleiben.

 

Frau Grehling teilt die Ausführungen von Herrn Emmerich und fügt hinzu, dass die Priorität auf der Feststellung des Jahresabschlussergebnisses liege.

 

 

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Beschluss:

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss stellt auf der Basis des Prüfberichts des Fachbereichs Rechnungsprüfung und seiner eigenständigen Beratung in seinem Prüfungsergebnis vom 11.07.2024 (§ 102 Abs. 8 GO NRW i.V.m. § 322 HGB analog) fest, dass seine Prüfung zu keinen Einwendungen gegen den geprüften Gesamtabschluss bzw. Gesamtlagebericht zum 31.12.2020 geführt hat. Der geprüfte Gesamtabschluss 2020 wird einschließlich des beigefügten Gesamtlageberichtes nach § 59 Abs. 3 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss gebilligt.

 

Im beigefügten Prüfbericht erteilt die Leitung der örtlichen Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Gesamtabschluss.

 

  1. Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Gesamtabschluss zum 31.12.2020 gemäß § 116 Abs. 9 GO NRW i.V.m. § 96 Abs. 1 GO NRW mit einer Bilanzsumme von 4.151.738.745,69 € und einem Gesamtjahresfehlbetrag in Höhe von -6.185.444,73 € festzustellen.             

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage