26.09.2024 - 13 Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Für die SPD-Fraktion kündigt Herr Plum grundsätzlich Zustimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung an. Auch wenn die Urteile des OVGs noch nicht rechtskräftig seien, halte man es für wichtig, eine mögliche Rechtslücke zu schließen bzw. zu verhindern. Man bitte jedoch darum, genau zu prüfen, ob mit den jetzt vorgelegten Satzungen die Kritik des OVGs ausgeräumt werde, insbesondere was die Strichstärke des Geltungsbereichs und die Bezeichnung der teilweise umfassten Flurstücke angehe.

 

Herr Jansen erläutert hierzu die Stellungsnahme des Fachbereichs Recht und sagt zu, bis zur Ratssitzungnochmals eine Klärung herbeizuführen.

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

Er empfiehlt dem Rat, zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung für die im Geltungsbereich befindlichen Grundstücke im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Büchel, Kleinkölnstraße, Großkölnstraße und Mefferdatisstraße eine Satzung zur Ausübung eines besonderen gemeindlichen Vorkaufsrechts gemäß § 25 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu beschließen.

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Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich, 1 Gegenstimme (FDP), 1 Enthaltung (AfD)

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Anlagen zur Vorlage