10.10.2024 - 3 Sachstand Deutschlandticket und Finanzierung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Nach einer Präsentation durch Herrn Geulen ergreift Ratsherr Fischer das Wort und erkundigt sich, ob das derzeitige Machtverhältnis zwischen Bund und Ländern und Kommunen fair sei oder ob dort Handlungsbedarf bestehe.

Es gebe eine saubere Aufteilung, so Herr Geulen. Bisher habe allerdings auch noch kein Bedarf bestanden finanziell nachzusteuern, so dass sich die Situation dann noch einmal ändern könnte. Wenn man in 2026 mehr finanzielle Mittel benötige, könne es dann ggfs über die Nutzer*innen mitfinanziert werden sollen. Wenn man auf kommunaler Ebene eine Unstimmigkeit, wie jüngst in vorgelegten Vertragsentwürfen der Fall, entdecke, arbeite man in den Verbänden zusammen um so die Interessen durchzusetzen, was derzeit auch erfolgreich passiere.

 

Herr Nositschka meldet sich und weist darauf hin, dass man zwischen April 2023 und Juni 2024 Mehreinnahmen von rund 4,1% gehabt habe, so dass auch nach Bereinigung um die Inflation noch eine Null dagestanden habe. Er gibt an, dass er gerne den geänderten Beschluss früher gehabt hätte um sich auch interfraktionell noch vorab beraten zu können.

Aus seiner Sicht seien die geplanten Erhöhungen für die Tickets Schule und Sozialticket nicht vertretbar. Auch verstehe er es so, dass die Mehreinnahmen von überschlägig 400.000€ im Verkehrsverbund verbleiben sollten, hier interessiere ihn der geplante Verwendungszweck.

 

Das sei so nicht richtig, beantwortet Herr Geulen. Man könne die einzelnen Tarife nicht einfach miteinander vergleichen. De Facto habe man deutlich weniger Einnahmen. Das ganze wirke nur wegen einer anderen Berechnung so. Man könne die komplette Kostensteigerung gar nicht so weitergeben.

 

Dann sei die letzte Seite der Vorlage missverständlich, so Herr Nositschka.

 

Auch Herr van den Hurk hätte sich gewünscht, die Änderungen des Beschlusses vorab gehabt zu haben. Er frage sich außerdem, warum man die ersten beiden Ticketarten prozentual im geichen Maß wie das Deutschlandticket gesteigert habe, bei den anderen aber jeweils um genau 9 Euro.

 

Das habe damit zu tun, erklärt Herr Geulen, dass die letzten Ticketarten jeweils noch aus den Landeskassen reduziert bzw bezuschusst würden.

 

Man müsse auch einmal berücksichtigen, was die Verantwortlichen bereits alles unternommen hätten, um überhaupt diese Zahlen hin zu bekommen, findet Ratsfrau Breuer. Man könne und würde sich natürlich immer mehr wünschen, aber das sei finanziell momentan nicht machbar.

 

Frau Strack äußert ihr Unverständnis darüber, dass gerade die schwächsten Personengruppen prozentual am meisten belastet würden. Das stehe in keinem Verhältnis.

 

Herr Nositschka beantragt, angelehnt an seinen vorherigen Beitrag, den Beschlussvorschlag des AVV wie folgt zu ergänzen: Der Mobilitätsausschuss fordert den Rat auf,  eine weitere Absenkung des D-Ticket Sozial und Schule im Rahmen der Haushaltsberatungen 2025 einzuplanen.

 

Ratsherr Fischer pflichtet ihm bei, dass, wenn man sich auf den sozialen Aspekt konzentrieren würde, die Preiserhöhung nicht korrekt erscheine. Sie seien aber alle nicht mit am Tisch gewesen und könnten daher vielleicht manch anderen berücksichtigten Aspekt nicht nachvollziehen. Er weist auf die Möglichkeit des Mobil Ticket im Sozialtarif des AVV hin, das zu einem Preis von 34,99€ zu erhalten sei.

 

Die Ausschussvorsitzende Wenzel lässt sodann zunächst über den ergänzten Beschlussvorschlag der Fraktion die Linke abstimmen, der mit 2 Zustimmungen und 14 Ablehnungen mehrheitlich abgelehnt wird.

 

 

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Der regionale Beirat der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und stimmt der weiteren Anwendung des Deutschlandtickets und den damit verbundenen AVV-Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen als Bestandteil des AVV-Verbundtarifs sowie der Anerkennung von Deutschlandtickets jeglicher Art im AVV-Raum, die außerhalb des AVV verkauft wurden unter dem Vorbehalt zu, dass die daraus resultierenden finanziellen Belastungen aus Mindereinnahmen für die kommunalen Haushalte und/oder die Verkehrsunternehmen bzw. erlösverantwortlichen Aufgabenträger durch den Bund und/oder das Land NRW auf der Grundlage der Förderregularien rechtsverbindlich ausgeglichen werden.

 

Ferner stimmt der regionale Beirat der Stadt Aachen dem im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz Länder am 23.09.2024 festgelegten Preis des Deutschlandtickets zum 01.01.2025 in Höhe von monatlich 58,00 Euro sowie den daraus resultierenden Preisfortschreibungen der zielgruppenspezifischen Deutschlandticketderivate

  •           Deutschland-Job-Ticket: 55,10€
  •           Deutschlandsemesterticket: 34,80€ (ab Wintersemester 2025/2026)
  •           Deutschlandticket Sozial: 48,00€ 
  •           Deutschlandticket Schule: 38,00€ (Selbstzahler)

 

Und den damit einhergehenden Anpasssungen der AVV Tarifbestimmungen zum 01.01.2025 zu.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 13 Zustimmungen, 2 Gegenstimmen, 1Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen