10.10.2024 - 5 Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Frau Bünten präsentiert zum Thema.

Herr Nositschka zeigt sich erstaunt, über die Änderungen im Bereich der Kündigungsmodalitäten. Die Punkte 2 bis 8 könne er hingegen nachvollziehen. Er gehe davon aus, dass man in dem genannten Fall eine Rüge ausspreche und nicht, dass dann die Tarifbestimmungen geändert würden.

 

Es müsse schlicht Regeln geben, so Herr Geulen. Man habe Gründe dafür, die Handlungsweisen im Hinblick auf die Gleichbehandlung anzupassen. Es gehe an dieser Stelle nicht um Ausgrenzung und oftmals lasse sich auch auf Kulanz noch eine Angelegenheit regeln.

 

Es gebe aber ja bisher Regelungen, so Herr Nositschka. Warum man sich dann nicht einfach an die bestehenden Regelungen halte.

 

Teilweise hätten die Leute es ja gar nicht selbst in der Hand, ob sie Geld auf dem Konto hätten, merkt Ratsherr Fischer an. Er frage sich, ob es vielleicht die Möglichkeit einer Art Prepaidguthaben gebe, wo dann im Zweifelsfall auch kurzzeitig Verwandte oder Freunde drauf einzahlen könnten.

 

Ratsherr Breuer erkundigt sich beim AVV welche Dimensionen das Problem denn habe.

 

Das müsste er nachfragen, so Herr Geulen. Es sei gefühlt kein größeres Problem, man könne die Anregungen aber gerne mitnehmen.

 

Herr Adler ergänzt, dass man ja im Regelfall im Abo vorschüssig zahle. Die erste Mahnung werde dann Mitte des Monats verschickt. Kündigen würde man das Abo erst nach der zweiten Mahnung. Es seien indes nicht immer die sozial schwächer gestellten Personen, die gemahnt würden.

Die ASEAG verschicke rund 200-300 Mahnungen pro Monat, weshalb er auch um Zustimmung bitte.

 

Herr Nositschka beantragt, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass der Punkt „Änderung der Kündigungsmodalitäten“ gestrichen werde. 

 

Die Ausschussvorsitzende Wenzel kündigt zunächst die nun folgende Abstimmung zuerst über diesen geänderten Beschussvorschlag der Fraktion Die Linke an, unterbricht jedoch sodann die Sitzung für zwei Minuten wegen Beratungsbedarfs.

 

Ratsherr Breuer erkundigt sich hiernach bei Herrn Geulen, ob der AVV die Anregungen mitnehme, oder ob man schlicht abstimmen lasse.

 

Man könne es gerne mitnehmen, so Herr Geulen, verweist jedoch auf die Ausführungen von Herrn Adler, dass der Zahlungsfluss natürlich ebenso wichtig sei. Er versichert noch einmal, dass auch oft Kulanz angewandt würde.

 

Die letzte Entscheidung habe sowieso die Zweckverbandsversammlung, so Ratsherr Fischer. Bis zu diesem Termin habe man noch ausreichend Zeit zu beraten und gegebenenfalls nachzusteuern.

 

Ratsfrau Breuer äußert ihren Unmut darüber, dass man, obschon man sich bereits in der Abstimmung befunden habe, danach wieder in die Beratungen und die Diskussion eingestiegen sei.

 

Frau Ausschussvorsitzende Wenzel lässt nunmehr zunächst über den modifizierten Beschlussvorschlag der Fraktion Die Linke abstimmen, der mit 8 Zustimmungen und 8 Ablehnungen abgelehnt wird.

 

 

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Beschluss:

 

Der regionale Beirat der Stadt Aachen stimmt den Anpassungen in den AVV-Tarifbestimmungen im beschriebenen Umfang zu und beauftragt die Verbundgesellschaft mit der Beantragung bei der Bezirksregierung Köln.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 14 Zustimmungen, 1 Gegenstimmen, 1 Enthaltungen

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