09.10.2024 - 10 Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Zusammen...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Oberbürgermeisterin Keupen weist darauf hin, dass im Entwurf der Vereinbarung ein redaktioneller Fehler in der Adresse der Stadt Aachen enthalten sei. Die Verwaltung werde dies entsprechend korrigieren.

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Aachen beschließt den Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung von Aufgaben nach dem Rettungsgesetz NRW zum Betrieb eines gemeinsamen Telenotarztsystems („Telenotarzt West“).

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=1001779&selfaction=print