10.10.2024 - 12 Sachstand Abstellflächen für E-Tretroller; Tage...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Man habe nun 3 Abstellflächen umgesetzt, den Beschluss allerdings schon vor über einem Jahr gefasst, so Herr Nositschka. Nun wolle er nicht noch ein weiteres Jahr über die Evaluation verlieren, weswegen man einen erweiterten Beschluss eingebracht habe.

 

Er würde gerne auch zügiger vorgehen, so Herr Lindemann. Aber die Evaluation sei ebenfalls wichtig. Eventuell sei es eine Möglichkeit, die Evaluation auf 3 Monate zu verkürzen.

 

Der Wichtigkeit der Evaluation möchte sich Ratsherr Blum anschließen. Er zeigt sich eher pessimistisch, was die Verhaltensänderung der Nutzer*innen angeht. Oft könne er Vandalismus und unsachgemäßes Abstellen beobachten. Er spricht sich für eine eher längere als verkürzte Evaluationszeit aus. Da durch die Einrichtung der Abstellflächen Parkplätze wegfielen, wolle er vermeiden, dass diese dann vielleicht nachher gar nicht genutzt würden.

 

Herr van den Hurk betont, man wolle mit dem gemeinsamen Beschlussvorschlag nicht auf die Evaluation verzichten, sondern schlicht vermeiden, noch ein weiteres Jahr auf weitere Flächen zu warten.

Man brauche die Evaluation für Aachen in jedem Fall, könne aber, was die allgemeinen Aussagen angehe, auf die Evaluation anderer Städte zurückgreifen.

Da es sich bei den E-Scootern  um kleine Elektrofahrzeuge handele, gehörten diese auch auf einen entsprechenden Parkplatz.

 

Herr Hofmann erkundigt sich, wie gut die Stadt im Austausch mit den drei Anbietern stehe, was von Herrn Müller als unproblematisch und gut eingestuft wird.

 

Bei den E-Scootern und ihrer Nutzung handele es sich um eine Situation mit sehr unterschiedlichen Meinungen, berichtet Herr Nositschka. Was man aber in jedem Fall vermeiden wolle, sei, dass Passanten, Rollstuhlnutzer, Leute mit Kinderwagen und dergleichen mehr stolperten. Da man diesbezüglich Konflikte bei den Bürger*innen wahrnehme, wolle man laufend evaluieren und zeitgleich in die weitere Umsetzung gehen.

 

Sie freue sich, dass mehr Abstellflächen geplant würden, so Frau Strack. Allerdings ärgere es sie, dass am Löhergraben der Behindertenparkplatz wegen der Abstellflächen auf eine Stelle verlagert wurde, die im Hang liege und somit unnutzbar für Rollstuhlfahrer sei.

Sie erkundigt sich, wie die Reaktionszeiten seien, wenn die Roller woanders als erlaubt abgestellt würden und ob am Klosterplatz ebenfalls eine Fläche geplant sei.

 

Ratsfrau Breuer erinnert daran, dass Anwohner über die Parkausweise Geld für das Parken im öffentlichen Raum bezahlten, während das Abstellen der E-Scooter derzeit kostenfrei sei. Das solle aus ihrer Sicht geändert werden.

 

Darauf nimmt Herr Müller Bezug. In der Anpassung der Sondernutzungssatzung seien die E-Scooter mit erfasst, diese müsse nur noch finalisiert werden. Der Klosterplatz sei mit aufgenommen und bezüglich des Löhergrabens werde er das Ganze noch einmal mitnehmen und einen anderen Platz prüfen.

 

 

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Beschluss:

Der Mobilitätsausschuss nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Planung für weitere Abstellzonen im Sinne des bestehenden Beschlusses umgehend fortzusetzen und zum Ausführungsbeschluss dem Ausschuss vorzulegen. Die Evaluation der ersten Abstellzonen wird nicht abgewartet.

 

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Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich bei 12 Zustimmungen, 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=1001853&selfaction=print