29.10.2024 - 6 Konzeptverfahren zur Entwicklung der städtische...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

 

Frau Hildersperger führte zur Vorlage aus.

 

Herr Ausschussvorsitzender Plum dankte Frau Hildersperger und sagte, dass das Konzeptverfahren eine Niederlegung des Hauses Friedensstraße 8 nicht festlege, gemäß Bebauungsplan eine Niederlegung jedoch erforderlich sei.

 

Frau Hildersperger informierte dahingehend, dass bei einem Einsatz der Feuerwehr diese ebenda hin fahren können muss und für diesen Fall das Gebäude niedergelegt werden müsse. Eine andere, mit der Feuerwehr thematisierte Variante, wäre der Einsatz von Leiterwagen. Dies sei bis zu unter 8 Metern, damit bis zu drei Geschosse hoch, möglich. Bei dieser Variante wäre somit ein Befahren des Grundstückes durch die Feuerwehr nicht erforderlich.

 

Herr Ausschussvorsitzender Plum fragte, ob die Erschließung des Cluster A auch über die Cluster B und C erfolgen könne.

 

Frau Hildersperger antwortete, dass der Bebauungsplan nicht zwingend die Erschließung von drei Seiten festlege, die Bürger*innen jedoch den Wunsch geäußert hätten nicht nur von 2 Seiten eine Erschließung zu ermöglichen. Daher wurde eine dritte Seite hinzugenommen.

 

Herr Baal dankte der Verwaltung und sagte, das Thema solle noch einmal in den Planungsausschuss zurück verwiesen werden. Gerade die Themen Zufahrt für die Feuerwehr und Entsorgung seien kritische Punkte bei der Vorprüfung. Er wünschte, dass diese Grundfragen vor dem Konzeptvergabeverfahren geklärt sind, um die Bewerber*innen nicht in die Situation zu bringen, bei ihrem Konzept nacharbeiten zu müssen. Er riet dazu, die Feuerwehr und die Bauordnung nochmals zu beteiligen.

 

Herr Ausschussvorsitzender Plum merkte an, dass der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig sei.

 

Frau Begolli dankte der Verwaltung und wünschte ebenfalls die Rückgabe in den Planungsausschuss zwecks Klärung der Fragen zur Erschließung.

 

Herr Dr. Breuer sagte, dass der Abriss des Gebäudes nicht zum Thema der Konzeptvergabe gemacht werden solle. Der Planungsausschuss solle hierzu im Vorfeld eine Entscheidung treffen. Er sprach sich daher ebenfalls für eine Rückgabe an den Planungsausschuss aus.

 

Herr Lübben fragte, ob eine Erschließung im Bereich der Alt-Haarener-Straße 106 möglich wäre.

 

Frau Hildersperger antwortete, hier sei nur Fußgängerverkehr möglich.

 

Herr Ausschussvorsitzender Plum sagte, er nehme mit, dass der Bebauungsplan die Erschließung nicht vorschreibt, sondern in dieser Hinsicht offen ist. Das Konzeptverfahren bedinge die Erschließung als Grundlage und daher solle der Planungsausschuss in der Sache beraten.

 

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Beschluss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss bittet, die hier geführte Diskussion im Planungsausschuss am 07.11.2024 zu dem dortigen Bebauungsplanentwurf zu berücksichtigen.

Nach Rechtskraft des Bebauungsplanes soll erneut von der Verwaltung eine Vorlage zum Konzeptverfahren erarbeitet werden.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig, 0 Gegenstimmen, 0 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage