30.10.2024 - 6 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Straße...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- (Unterlagen werden nachgereicht.)
- Datum:
- Mi., 30.10.2024
- Status:
- gemischt (Niederschrift freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Anhörung
- Federführend:
- E 18 - Aachener Stadtbetrieb
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Der Bezirksbürgermeister fragt, ob zu diesem Tagesordnungspunkt Wortmeldungen gewünscht werden.
Herr Hoffner möchte zwei Straßen erwähnen, die hier nicht aufgeführt werden. Er bittet trotzdem die Verwaltung, diese zu betrachten.
Zum ersten geht es um die „Vennbahnstraße“ in Walheim, unweit der „Vennbahntrasse“. Seit langem ist be-kannt, dass diese Straße dringend sanierungsbedürftig ist. Da dort ja viele Bäume stehen, sieht er aktuell auf-grund der Jahreszeit, hier durch den Laubabfall, eine erhöhte Unfallgefahr, insbesondere für Fußgänger*innen und auch für Radfahrende. Er bittet die Verwaltung, diese Straße mittels der Kehrmaschine besonders zu reinigen.
Zum zweiten erwähnt er die Straße „Eichenheck“ in Schleckheim, hier insbesondere den Wendehammer, ge-legen an den städtischen Grundstücken des Sportplatzes und der Turnhalle. Auch hier sieht er einen erhöhten Bedarf am Einsatz der Kehrmaschine.
Herr Kiemes kann die Heruntersetzung der Priorität der Straße „Auf der Kier“ nicht nachvollziehen. Herr von Thenen fragt Frau Stühlen. Sie bestätigt, dass sie dies mit der Bitte um Erläuterung an die Verwaltung weiterleiten wird.
Da keine weiteren Wortmeldungen mehr gewünscht werden, stellt Herr von Thenen den Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschluss:
Die zuständigen Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die redaktionellen und inhaltlichen Änderungen im Rahmen der 9. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2018 zu beschließen.