12.11.2024 - 4 Jahresabschluss Eurogress Aachen 2023

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

 

Frau Hennefeld teilt unter Bezug auf den vorliegenden Jahresabschlussprüfungsbericht 2023 mit, dass die Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Neumann und Partner MBB, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, zu keinerlei Einwendungen geführt hat und dem Eurogress Aachen mittels eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks eine ordnungsgemäße Buchführung attestiert wurde. Die Freigabe von Dezernat II liegt ebenfalls vor. Das Ergebnis des Jahresabschlusses 2023 (ohne Umspannwerk Borngasse) schließt gegenüber dem Ansatz (-3.448.000 EUR) um 740.771 EUR besser ab als geplant. Das Umspannwerk Borngasse schließt ebenfalls gegenüber dem Ansatz positiv ab. Für das Jahr 2023 ergibt sich ein Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.650.360,82 EUR (nach Verrechnung mit dem positiven Ergebnis des Umspannwerks Borngasse). Im weiteren Verlauf stellt sie die Eigenkapitalentwicklungen des Eurogress Aachen, des Neuen Kurhauses und des Umspannwerks Borngasse dar. Sie weist nochmals auf die Besonderheit der Einlage der acht Erbpachtgrundstücke ab 2024 hin. Der Wert dieser Grundstücke bleibt bilanziell bestehen. Abschließend führt sie aus, dass das gesamte Eigenkapital zum 31.12.2023 insgesamt 44.180.727,93 EUR beträgt. Dies sind 55,8 % der Bilanzsumme. Im Vergleich zum Vorjahr (51,9 %) zeigt sich, dass eine sehr gesunde Eigenkapitalausstattung vorliegt.

 

Herr Jacoby bedankt sich für die hervorragende Aufbereitung der Zahlen.

 

Herr Pilgram stellt die Verständlichkeit in Frage. Er bittet darum, für die anwesende Öffentlichkeit, den bestehenden Zusammenhang mit der gewoge AG zu erklären.

 

Frau Hennefeld erklärt, dass mit Ratsbeschluss vom 27.08.1997 die von der Stadt Aachen unmittelbar gehaltenen Aktien der gewoge AG zur Verstärkung des Betriebskapitals und zur Verbesserung der Ertragslage in das Betriebsvermögen (Bilanz) des Eurogress Aachen eingelegt wurden. Die bei der Einlage in die Bilanz ermittelten Anschaffungskosten werden seit dem Jahr 1997 fortgeführt und machen mit knapp 15 Mio. EUR zum 31.12.2023 etwa 20 % der Bilanzsumme aus. Als Aktionärin steht dem Eurogress eine jährliche Dividendenausschüttung in anteiliger Höhe ihres Aktienbesitzes zu. Zurzeit werden von der gewoge AG jährlich 1,7 Mio. EUR an das Eurogress Aachen ausgezahlt. Diese Dividenden werden aufgrund steuerlicher Rahmenbedingungen in voller Höhe und ohne Abzug als Beteiligungsertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung des Eurogress erfasst und verbessern damit das jährliche Ergebnis und die Kapitalausstattung. Auch das Gebäude Eurogress wurde seinerzeit von der Stadt Aachen in den Betrieb gewerblicher Art eingelegt und hat damit sowohl das Anlagevermögen auf der Aktivseite der Bilanz als auch das Eigenkapital auf der Passivseite der Bilanz erhöht. Das Gebäude Neues Kurhaus wird ebenfalls als eine solche Einlage in das Betriebsvermögen des Eigenbetriebs von der Stadt eingebracht und erhöht somit das Anlagevermögen wie auch das Eigenkapital, da keine Kreditfinanzierung vorliegt. Das mit 23,8 Mio. EUR anteilig auf das Neue Kurhaus entfallende Eigenkapital entspricht ungefähr der Höhe des bilanziellen Baubestandes. Nach Ende des Umbaus und Beginn des Spielbetriebs, wird, wie im Eurogress, der laufende Fehlbetrag über die Rücklage ausgeglichen. Weiterhin erläutert sie, dass der Jahresfehlbetrag mit dem Eigenkapital verrechnet wird und das der jährliche städtische Zuschuss ins Eigenkapital fließt. Im seltenen Fall, dass der städtische Zuschuss höher ausfällt als der Jahresfehlbetrag, würde sich auch das Eigenkapital erhöhen.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2023 für EUROGRESS AACHEN, einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.650.360,82 EUR ausweisend, gem. § 4 lit. c) EigVO NRW und die Verrechnung dieses Jahresergebnisses 2023 über das Eigenkapital/Rücklagekapital entsprechend § 17 Abs. 6 der Betriebssatzung.

 

Weiterhin empfiehlt der Betriebsausschuss dem Rat der Stadt Aachen die Entlastung des Betriebsausschusses EUROGRESS AACHEN für das Wirtschaftsjahr 2023 (§ 4 lit. c) EigVO NRW).

 

Daneben erteilt der Betriebsausschuss der Betriebsleitung des EUROGRESS AACHEN Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2023 gem. § 5 Abs. 5 EigVO NRW.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage