26.08.2020 - 6 Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Aachen*...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Der Oberbürgermeister verweist auf intensive Dialoge und lange Vorarbeiten, die im politischen Raum, in der Verwaltung und in der Bürgerschaft für den Masterplan vollzogen wurden. Allen Beteiligten dankt er herzlich.

Er weist sodann darauf hin, dass es eine ergänzende Vorlage im Planungsausschuss gegeben habe, die für die Ratssitzung im Ratsinformationssystem nicht rechtzeitig ergänzt eingestellt wurde. Sodann er gibt er wörtlich folgende Ergänzung zu Protokoll:

Zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans gab es die Ergänzungsvorlage FB 61/1463/WP17. Der Beschlussvorschlag lautet dazu: „Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über das Ergebnis der Offenlage zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat, nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnte, zurückzuweisen und den Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung, dem Umweltbericht, der zusammenfassenden Erklärung und allen Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen zu beschließen.“ Soweit der normale Text. Dann gibt es einen Einschub. „Dies umfasst im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich“ explizit ebenfalls die Seiten 12-16b (Stand 20.07.2020), die die Seiten 12-16 im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich (Stand 11.05.2020) ersetzen.“ Danach folgt der Beschlussentwurf weiter wie ursprünglich vorgelegt. Dieser Einschub ist noch mit zu berücksichtigen, so wie er im Planungsausschuss diskutiert und beschlossen wurde.

 

Ratsherr Baal (CDU) verweist auf den einstimmigen Beschluss des Planungsausschusses, nachdem zuvor bereits der Umweltausschuss den Umweltbericht positiv begleitet hatte. Ebenso gebe es Empfehlungen der sieben Bezirksvertretungen, die einstimmig und positiv ausfielen. Er geht sodann auf die Beratung seit 2007 ein, erwähnt 5000 Eingaben im Rahmen der Bürgerbeteiligung zum Vorentwurf und weitere 1000 Eingaben, die nun vorliegen. Somit gebe es eine breite Meinungsäußerung aus der Bevölkerung. Wesentliche Bausteine des neuen Flächennutzungsplans seien zusätzliche Flächen für gewerbliche Entwicklung, für Wohnen und Mischnutzung sowie für die Hochschulentwicklung. Die Flächenentwicklung dürfte in einer Größenordnung um 180 ha sich bewegen. Allerdings sei Aachen an seine Bebauungsplangrenzen gekommen. Aus Gründen des Klimaschutzes seien auch Flächen, die bebaubar wären, herausgenommen worden. Als Beispiel führt er die Fläche der Beverau an, die im Abwägungsprozess als landwirtschaftliche Nutzfläche erhalten bleibe, da man dem Klimaschutz den Vorrang gebe. Die Konsequenz aus dem Flächennutzungsplan sei die Forderung, sich stärker zu regionalisieren und in der Region zusammenzuarbeiten. Beim Gewerbeflächenpool werde dies praktiziert, eine Zusammenarbeit beim Thema Wohnflächen läge noch in der Zukunft. Für den nächsten Rat sei der Flächennutzungsplan ein Startsignal für weitere Aufgaben.

 

Bürgermeister Plum (SPD) geht auf die Genese des Flächennutzungsplanes seit dem Jahre 2007 ein und dankt allen Akteuren, der Verwaltung und den begleitenden Architektenbüros sowie den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen, die sich an den Abwägungsprozessen beteiligt hätten. Man habe nicht immer das Gleiche gesagt und gedacht, mit dem neuen Plan sei aber ein epochales Werk entstanden, das die Grundlage für die weitere stadtplanerische Entwicklung in Aachen sei.

 

Ratsherr Rau (Grüne) erinnert daran, dass bereits vor 30 Jahren die Grünen in Aachen den Klimaschutz und das Wachstum zum Thema gemacht hätten. Inzwischen sei manches gesellschaftlicher Konsens geworden, es werde erkannt, dass die Grenzen des Wachstums erreicht seien. Deutlich betont er, dass ein Flächennutzungsplan kein Baurecht sei. Zum Bauen bedürfe es entsprechender Beschlüsse der Gremien und ein Flächennutzungsplan könne von jedem Rat auch geändert werden. Es könne sein, dass man den Plan auch noch einmal anpacken und neuen Erkenntnissen und Erfordernissen anpassen müsse. Zur regionalen Zusammenarbeit merkt er an, dass man auch wieder lernen müsse, verstärkt euregional über die Grenzen hinweg zu denken. Seine Fraktion freue sich über das Werk, das an vielen Stellen besser sei, als das, was bisher vorlag. Einiges hätte man aus Sicht der Grünen anders gemacht, aber jeder Rat und jede Mehrheit könne auch Flächen ändern.

 

Ratsherr Deumens (Die Linke) schließt sich dem Dank und Lob an die Beteiligten an und betont, dass die ausgewiesenen Flächen für Wohnraum nicht ausreichend seien und man sich in der Zukunft mit dem Thema Nachverdichtung beschäftigen müsse. Angesichts der Probleme die es gebe, müsse in Zukunft auch die Stadt Mitspielerin werden, wenn es um das Thema Bauen gehe. Positiv bewertet er die interkommunale Zusammenarbeit, die verstärkt werden müsse. Insgesamt habe seine Fraktion sich dafür entschieden, den Beschlussvorschlag zuzustimmen.

 

Ratsherr Helg (FDP) dankt ebenfalls allen Beteiligten und erinnert, dass man in der interfraktionellen Zusammenarbeit nicht immer übereinstimmte, dass es aber darüber hinaus auch Dissense zwischen Politik und Verwaltung gab. Vieles sei sachlich einzelnen durchdiskutiert worden. Allerdings sei auch der letzte Flächennutzungsplan innerhalb von vier Jahrzehnten etwa 200 mal geändert worden, so dass Änderungen je nach Bedarf in verschiedene Richtungen möglich sein müssten, indem Flächen von Bebauung herausgenommen, aber auch, wenn die Wohnungsnot oder die Not an Gewerbeflächen größer werde, über Flächen neu diskutiert werden müsse.

 

Ratsherr Palm (Allianz für Aachen) würdigt das Gesamtwerk ebenfalls und sieht die Gewerbeausweisung ausreichend berücksichtigt. Es sei mit einer Stagnation, vielleicht auch Rezession zu rechnen aufgrund der Corona-Krise, so dass sich neue Alternativen für Flächen auftun könnten, wenn gewisse Gewerbebetriebe ihren Betrieb aufgeben müssten.

 

Sodann lässt der Oberbürgermeister über den Beschlussvorschlag mit der anfangs verlesenen Ergänzung abstimmen.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er beschließt nach erfolgter Abwägung

  1. sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und § 4 Absatz 1 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen unter Berücksichtigung der am 04.04.2019 vom  Planungsausschuss getroffenen Beschlüsse anzuschließen und
  2.  sich den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung zu den während der öffentlichen Auslegungen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und § 4 Absatz 2 Baugesetzbuch eingegangenen Stellungnahmen anzuschließen.

Er weist  nach Abwägung der privaten und öffentlichen Belange die zu sämtlichen Verfahrensschritten vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden, die nicht berücksichtigt werden konnten, zurück.

 

Der Rat der Stadt nimmt die redaktionellen Anpassungen im Entwurf des Flächennutzungsplan Aachen*2030 gegenüber der Fassung zur Offenlage zur Kenntnis und stimmt diesen zu. Dies umfasst im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich“ explizit ebenfalls die Seiten 12-16b (Stand 20.07.2020), die die Seiten 12-16 im „Teil C3 Abwägung-Entwurf-Öffentlichkeit-räumlich (Stand 11.05.2020) ersetzen.

 

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 2 Baugesetzbuch den Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan Aachen*2030 in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung, des Umweltberichts, der zusammenfassenden Erklärung und aller Anlagen sowie der redaktionellen Anpassungen.

 


 

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=100425&selfaction=print