26.08.2020 - 29 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung fü...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Wortmeldungen hierzu ergeben sich nicht.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Aachen genehmigt einstimmig die gemäß § 60 I GO NRW am 21.07.2020 getroffene Dringlichkeitsentscheidung zur Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in Höhe von 200.000 Euro zur bedarfsgerechten Ausstattung der angemieteten Gebäude Peterstraße 44, Blondelstraße 9-21 und Sophienstraße 16-20.
 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=100490&selfaction=print