25.08.2020 - 4 Stabile Mieten für städtische Wohnungen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Frankenberger erläutert die Vorlage der Verwaltung mit einer kurzen Präsentation. Diese ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Zu Beginn der Beratung erinnerte Herr Kuckelkorn nochmals an die Diskussion in der letzten Sitzung zur Mieterschutzverordnung. Seine Fraktion fände es daher sehr gut, dass die Verwaltung nun ein Konzept erarbeite, welches zur Stabilität der Mieten in Aachen beitragen werde. Er würde es auch sehr begrüßen, wenn sich die gewoge an dem Konzept der Selbstverpflichtung beteilige.

 

Frau Begolli sagte, die Stadt Aachen habe interfraktionell durch die Beschlüsse des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses bereits viel erreichen können. Daher sei es sehr bedauerlich, dass die Intervention des Städtetages, die Stadt Aachen wieder in den Geltungsbereich der Mieterschutzverordnung aufzunehmen, gescheitert sei. Ihre Fraktion unterstütze daher die Idee einer kommunalen Selbstverpflichtung. Es sei zu erwarten, dass der Mietspiegel in Zukunft steigen werde. Bisher lägen die Mieten der städtischen Wohnungen im Bereich des Mittelwertes. Daher solle die Stadt zukünftig bei Neuvermietungen möglichst auf eine Mieterhöhung verzichten.

 

Herr Lübben schloss sich der Meinung von Frau Begolli an. Aus Sicht der Grünen-Fraktion sollte die vorgeschlagene kommunale Selbstverpflichtung auf den Weg gebracht werden. Die Entscheidung der Landesregierung, der Stadt Aachen das Instrument der Mieterschutzverordnung zu nehmen, sei entsetzlich.

 

Für die FDP-Fraktion teilte Herr Moselage mit, dass man nichts von einer kommunalen Selbstverpflichtung halte. Seine Fraktion habe Vertrauen in die Verwaltung, dass auch zukünftig die eigenen Wohnungen günstig vergeben würden. Ein Handbuch werde dafür nicht benötigt. Dies würde nur unnötige Bürokratie herbeiführen. Ein solches Instrument sei zu kompliziert.

 

Für die CDU-Fraktion sagte Herr Dr. Otten, die vorgeschlagene Selbstverpflichtung stelle ein gutes Signal für den kommunalen Wohnungsmarkt dar. Natürlich könnte es auch weiterhin Mietsteigerungen geben, wenn die Wohnung nach einem Auszug instandgesetzt wurde. Er erinnerte, dass die Mieten im Preuswald nach Sanierung bei ca. 8,50 € – 9,50 €/m² liegen werden. Die städtischen Mieten hingegen lägen im Schnitt bei ca. 5,72 €/m². Es bestehe daher immer noch ein großer Unterschied zum privaten Wohnungsmarkt.  Er gab aber auch Herrn Moselage Recht, dass man aufpassen müsse, nicht zu viele Menschen mit der Prüfung von Bedarfen in der Verwaltung zu beschäftigen.

 

Herr Dr. Breuer sagte, es sei sehr wichtig, das Defizit von bezahlbarem Wohnraum zu beseitigen. Die Stadt solle die Aufgabe nicht nur bei der gewoge sehen, sondern habe es selbst in der Hand. Seine Fraktion sei weiterhin dafür, selbst Wohnungen zu bauen.

 

Herr von Hayn bestätigte nochmals die Aussagen von Frau Begolli. Auch die Piraten-Fraktion sei der Meinung, dass Mieterhöhungen nur ausnahmsweise erfolgen dürften. Der Normalzustand einer Wohnung rechtfertige bei einer Neuvermietung keine Mieterhöhung.

 

Abschließend sagte Herr Frankenberger, dass man sich im ersten Schritt zunächst einen Überblick verschaffen müsse, wie viele Mieterhöhungen ausgesprochen werden. Die Vergabe von Wohnungen sollte so einfach wie möglich gehalten werden. Es gäbe einen Dringlichkeitskatalog, wie die Wohnungen zu besetzen seien.

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Beschluss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss nimmt die Ausführungen mehrheitlich mit einer Gegenstimme zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung auf Basis der Erläuterungen und der Diskussion ein Modell einer kommunalen Selbstverpflichtung für den Erhalt stabiler Mieten im städtischen Wohnungsbestand auszuarbeiten und die damit verbundenen sozialen und finanziellen Auswirkungen darzustellen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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