05.12.2024 - 6 Querbeet für erwerbsunfähige suchtkranke Mensch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde von den Koalitionsfraktionen vor Beginn der Sitzung ein geänderter Beschlussvorschlag als Tischvorlage verteilt (Anlage 1 zu TOP 6).

 

Für die Verwaltung erläutert Herr Hissel auf Bitte des Vorsitzenden noch einmal wichtige Einzelheiten der Vorlage und des Beschlussvorschlags der Verwaltung.

 

Frau Dr. Oidtmann bringt ihre Freude über die nun gefundene Lösung mit der Zielsetzung der dauerhaften Unterstützung und Stabilisierung der betroffenen Menschen zum Ausdruck und dankt der Fachverwaltung. Entsprechend dem von der Koalition vorgelegten geänderten Beschlussvorschlag bittet Frau Dr. Oidtmann, den Beschlusspunkt Nr. 1 des Beschlussvorschlags der Verwaltung um einen jährlichen Bericht über das Projekt unter Einbeziehung seiner Einsatzorte im Stadtgebiet zu erweitern.

 

Frau Braun schließt sich ihrer Vorrednerin an und dankt Herrn Hissel, dass das wichtige Projekt so für die Jahre 2025 und 2026 ermöglicht werde. Auch wenn die formale Zuständigkeit bei der der StädteRegion liege, zahle die Stadt den überwiegenden Anteil. Daher sei wichtig, dass dem Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie auch künftig über das Projekt berichtet werde.

 

Herr Hissel informiert die Ausschussmitglieder ergänzend darüber, dass Frau Grehling die Erhöhung der städtischen Förderung verwaltungsseits in den Haushaltsplan 2025 einbringen werde.

 

Herr Hansen spricht die Finanzierung auf Seiten der StädteRegion an und fragt nach, ob bekannt sei, wo genau  die Einsparung im Gesundheitsbereich erfolgen werde.

 

Herr Hissel teilt dazu mit, dass dies nicht im Detail bekannt sei.

 

Frau van der Meulen teilt mit, dass sie sich eine dauerhafte Finanzierung des Projekts wünsche.

 

Herr Schweden gibt einen Hinweis zur möglichen Beantragung von zusätzlichen Geldern beim LVR in Fällen von sog. komorbiden Erkrankungen von Menschen. Voraussetzung zur Beantragung der finanziellen Mittel sei lediglich ein entsprechendes Angebot an drei Tagen im Jahr von jeweils vier Stunden. Individuelle Ansprüche gegenüber dem LVR könnten somit ggf. eine weitere Säule der Finanzierung werden.

 

Herr Deumens erklärt, dass die Verwaltung die Hinweise der Redner*innen sicherlich mitnehmen werde. Die Verwaltung sei immer äußerst bemüht, die Suchthilfe und die Wohnungslosenhilfe gut zu gestalten. Er sei sich sicher, dass die Verwaltung auch hier eine gute Lösung für die Zukunft finden werde.

Am Ende der Debatte beschließt der Ausschuss einstimmig und in geänderter Fassung, wie von der Koalition zu Beschlusspunkt Nr. 1 vorgeschlagen.

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Beschluss:

Klicken Sie hier für Beschlussvorschlag.

Klicken Sie hier für Beschlussvorschlag.Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und

 

1. stimmt dem Konzept des Projekts „Querbeet für erwerbsunfähige Suchtkranke“ des Caritasverbands für die Regionen Aachen-Stadt und Aachen-Land e. V. und seiner Durchführung als neuen Baustein des Integrierten Konzepts für Sicherheit und Attraktivität (IKAS) auf dem Gebiet der Stadt Aachen ab dem 01.01.2025, zunächst befristet bis zum 31.12.2026, zu. Zudem bittet der Ausschuss um einen jährlichen Bericht über das Projekt, unter Berücksichtigung der Einsatzorte des Projekts im Stadtgebiet.

2. empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen hierfür einen gemeinsamen Zuschuss mit der StädteRegion Aachen in Höhe von jeweils 193.000 € pro Jahr zu zah­len, vorbehaltlich der Rechtskraft der Haushaltssatzung 2025 sowie vor­be­halt­lich der Zustimmung der StädteRegion Aachen. Die Stadt Aachen soll im Rahmen der „differenzierten Re­gi­ons­umlage Stadt Aachen“ insgesamt 85 % dieses Zuschusses (= 164.050 €) über­nehmen, was der bisherigen Lastenteilung in dem Bereich bei Projekten in Aachen entspricht.

3. empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die entsprechenden Mittel im Rahmen der Haushaltsaufstellung bei der differenzierten Regionsumlage bereitzustellen. Eine Teildeckung erfolgt durch anteilige Einsparungen beim Projekt „Gesundheitsregion Aachen“ in Höhe von rd. 23.000 € sowie durch den nicht mehr erforderlichen Haushaltsansatz beim Produkt 050101 „Sonstige soziale Leistungen“ in Höhe von 40.000 €, so dass ein jährlicher Mehraufwand in Höhe von rd. 101.050 € entsteht.

4. empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung zu beauftragen, zu gegebener Zeit gemeinsam mit der StädteRegion die Fortführung des Projekts für die Zeit ab 2027 zu prüfen und dabei auch die Nutzerstruktur des Projekts zu evaluieren, um ggf. die zunächst vorgesehene Kostenaufteilung von 85% (Stadt Aachen) bzw. 15% (StädteRegion) anzupassen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen