11.12.2024 - 6 Kommunale Wärmeplanung – Beschluss über die Bet...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Der Bezirksbürgermeister begrüßt hierzu Frau Koch, Teamleiterin des Teams Klimaschutz beim Fachbereich Klima und Umwelt. Sie wird den aktuellen Sachstand und die wichtigsten Informationen der schriftlichen umfang-reichen Verwaltungsvorlage (insgesamt 170 Seiten) zu diesem Tagesordnungspunkt anhand einer PowerPoint-Präsentation nochmals besonders herausstellen. Seit dem Jahr 2022 bearbeitet ein Team, früher zum Teil beim Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa, aber seit einiger Zeit ausschließlich beim Fachbereich Klima und Umwelt, an der Vorbereitung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Aachen. So konnten bereits wichtige und zeitintensive Arbeiten für die Kommunale Wärmeplanung erfolgen.

Seit dem Inkrafttreten des „Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG“ vom 20. Dezember 2023 (BGBL. 2023 I Nr. 394) besteht für alle Kommunen im Bundesgebiet die gesetzliche Verpflichtung, eine spezifische kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Die Verwaltung ist auf aufgrund der bereits stattgefundenen Vorarbeiten in der Lage, die in diesem Gesetz genannten Zeitvorgaben sehr wahrscheinlich zu erfüllen. Schon heute Abend kann eine detaillierte Entwurfsfassung des zukünftigen Kommunalen Wärmeplans für die Stadt Aachen vorgestellt werden, die natürlich noch durch eine umfassende Beteiligung der Einwohner*innen und der politischen Gremien verändert werden können.

Zu Beginn wurde mit einer Bestands- und Potenzialanalyse gestartet. Als verbindliche gesetzliche Grundlagen wurden bis zum Inkrafttreten des WPG das „(Bundes-)Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie“ (Planungssicherstellungsgesetz), außer Kraft getreten seit dem 01. Januar 2025, und das Landesplanungsgesetz NRW angewandt.

Von Beginn an liefen und laufen weiterhin Beteiligungsformate, wobei verschiedene Konzepte berücksichtigt werden. Aktuell sind im gesamten Stadtgebiet noch ein sehr hoher Anteil von Erdgas als primäre Energiequelle zu verzeichnen, die sehr oft als einzelne Heizungen zu berücksichtigen sind. Im Stadtzentrum ist der Anteil von größeren Mehrfamilienhäusern sehr viel höher als in den umliegenden Stadtbezirken, was nicht überraschend ist.

Bisher sind Fernwärmeanlagen vornehmlich in Aachen-Mitte zu finden. Hier besteht ein großes Potenzial, diesen Anteil, auch in den Stadtbezirken, auszubauen. Speziell im Stadtbezirk Aachen-Kornelimünster/Walheim ist der Anteil von einzelnen Gasheizungen sehr hoch. Auch sind dezentrale Ölheizungen anzutreffen, gerade da, wo bisher kein Erdgas verfügbar ist. Vereinzelt wurden in diesen Gebieten Flüssiggasheizungen in der Vergangenheit als Wärmeenergiequelle gewählt. Bisher spielt die Fernwärme im hiesigen Stadtbezirk keine Rolle.

Auf Grundlage der soeben vorgestellten Bestandsanalyse wurde dann die Potenzialanalyse erstellt. Hier wurden verschiedene mögliche Wärmequellen herangezogen. Hier wurde nicht nur das theoretisch mögliche Potenzial abgedeckt, sondern es wurden auch die technischen sowie die wirtschaftlichen Möglichkeiten berücksichtigt, soweit dies mit den heute zur Verfügung stehenden Daten möglich ist.

Insgesamt kann zukünftig ein mittleres Einsparpotenzial von ca. 24,7% erreicht werden. Viele Faktoren, die nicht alle abschließend zu errechnen sind, spielen hier eine Rolle. So ist zum Beispiel der Klimawandel und die damit einhergehenden höheren Temperaturen nicht sicher vorhersehbar. Daher wurde hier von einem mittlerem Einsparpotenzial ausgegangen. So wurde ein zukünftiges jährliches Einsparpotenzial von jeweils 1,5% angenommen, das als realistisch erachtet wird.

Die Möglichkeiten der Geothermie wurden einzelnen betrachtet und untersucht. Hier müssen aber Einschränkungen berücksichtigt werden, die sich zwingend aus dem Thermal- und/oder Wasserschutz ergeben. In der gesamten Stadt Aachen sind hier maximal 499 Gigawattstunden zu erreichen.

Auch die Einsparmöglichkeiten eines Ausbaus der Solarthermie wurden geprüft. Hier besteht im gesamten Stadtgebiet wohl das höchste Einsparpotenzial, wobei natürlich in jedem Einzelfall die wirtschaftliche Rentabilität zu beachten ist. Das theoretisch mögliche Potenzial ist daher deutlich höher als es tatsächlich sinnvoll ist. Auch muss die Abwägung erfolgen, ob an den jeweils günstigen Standorten die Photovoltaik-Technik nicht besser ist.

Aktuell ist die Anbindung von Wohngebäuden an eine eventuelle auf Wasserstoff basierende Wärmequelle nicht vorgesehen. Im Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim sind aufgrund der Besiedelungsstruktur und -dichte gar keine bis sehr wenige Möglichkeiten für ein wirtschaftlich rentables Fernwärmenetz erkennbar. Lediglich das Gebiet um das Inda Gymnasium, der Altstadtkern von Kornelimünster sowie das Gewerbegebiet Pascalstraße könnten in Betracht gezogen werden können. Gerade im Historischen Ortskern kollidieren eventuelle Wünsche nach Luft-Wärmepumpen mit den Vorgaben des Denkmalschutzes.

Das zu Grunde liegende Basisjahr war 2022, der Entwurf der Kommunalen Wärmeplanung geht bis zum Jahr 2045. In der Gesamtstadt wird bis zum Jahr 2020 vornehmlich der Ausbau der Fernwärme sowie die Installation von Luft- und/oder Erd-Wärmepumpen vermutlich die höchsten Einsparpotenziale bieten. Bis zum Jahr 2035 wird der Anteil von Gasheizungen weiter sinken. Bis zum Jahr 2045 soll dann vollends auf Gas als Wärmequelle verzichtet werden können.

Die Auswirkungen auf den Treibhauseffekt können natürlich heute noch nicht verbindlich deklariert werden, dennoch sollten deutlich geringere Anstiege als bisher erwartet werden können. Die wünschenswerte Klimaneutralität kann vermutlich erst im Jahr 2045 erreicht werden können. 

Es werden verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung des Treibhauseffektes vorgeschlagen, die noch einer Konkretisierung bedürfen. Zu unterscheiden sind hier strukturelle oder tatsächlich technisch mögliche Änderungen. Die Möglichkeiten von technischen Neuerungen in den nächsten 18 Jahren können heute natürlich noch nicht verbindlich berücksichtigt werden.

Frau Koch möchte alsdann über den Zeitplan der städtischen Wärmeplanung berichten. Bereits im I. Quartal 2025 finden verschiedene Veranstaltungen zur Einwohner*innenbeteiligung statt. So ist am 18. März 2025 im Inda Gymnasium eine Informationsveranstaltung vorgesehen. Sie bittet alle, sowohl die Vertreter*innen der Politik wie auch die Einwohner*innen, sich mit allen bestehenden Fragen und/oder Anregungen am einfachsten per Mail an die Funktionsadresse waermeplanung@mail.aachen.de zu wenden. Nach Abschluss der Beteiligungsphase wird im Internet dann der überarbeitete Entwurf veröffentlicht. Frau Koch steht jetzt für eventuelle Rückfragen oder Anregungen zur Verfügung. 

 

Frau Nußbaum bedankt sich im Namen der CDU-Fraktion bei Frau Koch für den ergänzenden Vortrag zur Verwaltungsvorlage. Sie fragt, ob und inwieweit bei dem vorgelegten Entwurf die berechtigten Belange der landwirtschaftlichen Betriebe, gerade aus dem Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim, berücksichtigt worden sind. Frau Koch berichtet hierzu, dass die Verbräuche der landwirtschaftlichen Betriebe, aktuell nach den verfügbaren Daten der STAWAG, so gut es geht, auch als zukünftige Bedarfe berücksichtigt wurden.

 

Auch Herr Krott bedankt sich im Namen der SPD-Fraktion für den ausführlichen Bericht und die dazu notwendigen umfangreichen Arbeiten. Er berichtet, dass es im hiesigen Stadtbezirk auch landwirtschaftliche Betriebe gibt, die neben der Produktion von Lebensmitteln auch zur Wärmeversorgung beitragen. So hat er gehört, dass mittels einer landwirtschaftlichen Biogasanlage das halbe Dorf mit Wärme versorgt würde. Im vorgelegten Entwurf hat er hierzu nichts gefunden. Frau Koch berichtet hierzu, dass bisher seitens der Landwirtschaft noch keine Anträge gestellt worden sind. Sollte dies zukünftig der Fall sein, wird natürlich eine ordnungsgemäße standardisierte Prüfung erfolgen.

 

Herr Nießen möchte sich im Namen der GRÜNEN-Fraktion für die in seinen Augen gute Vorlage ausdrücklich bedanken. Er möchte herausstellen, dass die Stadt Aachen eine der ersten Gebietskörperschaften bundesweit ist, die bereits unmittelbar nach Inkrafttreten des WPG einen ersten Entwurf der kommunalen Wärmeplanung in einer hohen Qualität zur weiteren Fortschreibung und Diskussion präsentieren können. Die Verwaltung der Stadt Aachen bildet sozusagen eine Speerspitze, wohingegen in anderen Städten vergleichbarer Größe jetzt eine große Hektik und Panik ausbricht. Er möchte feststellen, dass nach seiner Einschätzung dieser Entwurf eine hohe Qualität besitzt, auf die man stolz sein kann. Neben seiner Freude darüber, im nächsten Jahr an der weiteren Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung teilhaben zu können, betont er ausdrücklich, dass die Abwägung zwischen den verschiedenen Wärmeträgern nach seiner Einschätzung wirklich gewissenhaft vorgenommen wurde.

 

Frau Opitz fragt, was sie sich unter dem in der Verwaltungsvorlage verwandten Begriff „städtische Familie“ vorstellen kann. Frau Koch erläutert hierzu, dass damit insbesondere die kommunalen Unternehmen der Stadt Aachen gemeint sind.

 

 

Herr Jumpers stellt mit Nachdruck fest, dass die Verwaltung der Stadt Aachen keinerlei Interesse an der Genehmigung einer Biogas- und/oder Biomasseanlage hat, was er als Problem betrachtet. Gerade im hiesigen Stadtbezirk sieht er durchaus die Bereitschaft der landwirtschaftlichen Betriebe, eine solche Anlage zu bauen.

 

Frau Bastian bedankt sich ebenfalls für den Vortrag. Sie berichtet von einem Steinbruch, gelegen zwischen Walheim und Schmithof. Sie kann sich eine Vision erinnern, dass auf diesem Gelände eine Anlage errichtet werden sollte, um Walheim mit Fernwärme versorgen zu können. Sie fragt Frau Koch, was aus diesen Plänen geworden ist. Frau Koch berichtet, dass der Grundstückseigentümer sich mit der Frage beschäftigt hat, dort eine großformatige Solarthermie-Anlage zu errichten. Nach ihrem Kenntnisstand hat eine Wirtschaftlichkeitsberechnung ergeben, dass eine solche Anlage nicht realisierbar war.

 

Herr Nießen möchte noch einmal gerne auf den Einwand von Herrn Jumpers eingehen. Bei einer Biomasse-Anlage geht es nach seiner Auffassung um eine Reststoffverwertung. Bei der Photosynthese wird ein Wirkungsgrad von weniger als 2% der solaren Einspeisung erreicht. Er findet, dass die landwirtschaftlichen Flächen zur Lebensmittelerzeugung genutzt werden sollten anstatt von unrentablen Energieerzeugung.  

 

Herr Jumpers fühlt sich missverstanden. Ihn geht es um die Energieerzeugung vornehmlich aus Gülle und nicht um Maisanbau, explizit zur Energieerzeugung.

 

Der Bezirksbürgermeister stellt mit Hinweis auf die allgemein gültigen Regularien fest, dass er keine weiteren Fragen an Frau Koch erkennen kann. Er stellt daher den Beschlussvorschlag der Verw:

 

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim nimmt Ausführungen der Verwaltung aus bezirklicher Sicht zur Kenntnis.

2. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz den vorgelegten Entwurf der Wärmeplanung gemäß §13 Abs. 3 Wärmeplanungsgesetz einschließlich der Ergebnisse zur Eignungsprüfung, Bestands- und Potenzialanalyse für die Dauer von 30 Tagen in die nach § 13 Abs. 4 Wärmeplanungsgesetz vorgeschriebene öffentliche Beteiligung zu geben.

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Anlagen zur Vorlage

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