05.02.2025 - 8 Baustopp Uniklinikum Aachen und Auswirkungen au...

Beschluss:
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Beratung

Oberbürgermeisterin Keupen berichtet in Ergänzung zu der Vorlage über die aktuellen Entwicklungen in dieser Angelegenheit. Sie führt aus, dass die Stadt Aachen im Rahmen des Monitorings der Gesundheitsversorgung stets im engen Austausch mit den Krankenhäusern stehe, auch wenn dies nicht zu den originären Aufgaben der Stadt gehöre. Nach einem Gespräch mit dem Uniklinikum Aachen im September 2024 habe im Oktober ein Austausch der Dezernent*innen mit Vertretern des Ministeriums stattgefunden. Mit Schreiben vom 28.10.2024 habe sie daraufhin in einem persönlichen Schreiben an den Ministerpräsidenten auf die Dringlichkeit eines Neubaus des Zentral-OP hingewiesen. Im November des vergangenen Jahres habe die Stadt Aachen alle Beteiligten des UKA, der RWTH sowie der StädteRegion Aachen zu einem gemeinsamen Termin ins Rathaus eingeladen um das gemeinsame Vorgehen abzustimmen. Zum Jahresende habe Herr Liminski, Leiter der Staatskanzlei Düsseldorf schriftlich zugesichert, dass sich die langfristige Versorgung der Menschen im Raum Aachen mit exzellenter Gesundheitsversorgung im Zentrum der Überlegung der Landesregierung befinde und entsprechend weitere Informationen durch die Fachabteilungen erfolgen werden. Am 15. Januar diesen Jahres habe erneut ein Gespräch mit UKA, RWTH und StädteRegion stattgefunden. Der Staatskanzlei sei eindringlich signalisiert worden, dass alle Beteiligten die Umsetzung des Zentral-OP in der vorliegenden Planung befürworten, woraufhin die Landesregierung einen Gesprächstermin bis Ende Januar in Aussicht gestellt habe. Ein Gesprächsangebot sei allerdings nicht eingegangen, stattdessen habe sie am gestrigen Tage ein Schreiben von Ministerin Brandes erhalten. Hierin bestätige die Ministerin, dass die im UKA seit 40 Jahren betriebenen Operationssäle nicht mehr den aktuellen Anforderungen entsprechen und informiert, dass man aus verschiedenen Gründen mit dem Uniklinikum übereingekommen sei, die zehnjährigen Planungen über Bord zu werfen und in kurzer Zeit einen Neubau in modularer Bauweise zu schaffen. Mit dem Schreiben werde die Stadt Aachen gebeten, das Projekt zu unterstützen und das entsprechende Baurecht für diesen Neubau zu schaffen. Nach dieser Zusammenfassung der jüngsten Entwicklungen bittet Oberbürgermeisterin Keupen die Ratsmitglieder zu einem fachinhaltlichen Austausch sowie einer politischen Bewertung der Vorkommnisse.

 

Ratsherr Servos (SPD) dankt Oberbürgermeisterin Keupen sowie der Verwaltung für die Vorbereitung sowie den Überblick über den aktuellen Sachstand. Im Folgenden teilt er seinen Ärger über die Entwicklung und den Umgang mit der Gesundheitsversorgung der Menschen in Aachen und der Region mit. Einerseits werde dem Uniklinikum eine zentrale Rolle in der Entwicklung der Krankenhauslandschaft zugeschrieben und gleichzeitig werde ein Invest von über 90 Mio. Euro, das bereits in Planungen, Bau und vorbereitende Maßnahmen geflossen sei, fallen gelassen. Er könne dieses Vorgehen nicht verstehen. Das Uniklinikum werde in seiner zukünftigen Entwicklung massiv gebremst, wenn nicht sogar beschädigt. Zum einen werden die Interessen der Arbeitnehmer*innen des UKA, für die der Neubau ein wichtiger Schritt im Arbeitsalltag bedeute, nicht berücksichtigt. Zum anderen schädige die Entwicklung die Stadt Aachen als Wissenschaftsstandort. Denn auch wenn die OP-Räume nicht direkt mit der Forschung sowie der wissenschaftlichen Ausbildung verbunden seien, beziehe sich die Aussage auf den Standort Aachen. Weiterhin könne man neue, innovative Operationsverfahren nicht so umsetzen, wie dies in modernen Operationsräumen möglich sei. Die Planungsverwaltung der Stadt Aachen müsse nun dafür Sorge tragen, dass sie neben den Verfahren für Campus West, Sportpark Soers, u.a. das Planungsrecht für den Neubau schaffe, damit dieser zügig fertig gestellt werden könne. Er teilt mit, dass die Fraktionen einen geänderten Beschlussvorschlag entworfen und als Tischvorlage eingebracht haben, der unter anderem die Bitte an die Verwaltung enthalte, eine/n Vertreter*in des zuständigen Ministeriums zu einem Gespräch einzuladen um Klarheit über das weitere Vorgehen zu erlangen. Abschließend appelliert er an den Rat, sich dafür einzusetzen, dass die bereits investierten Ressourcen gerettet und der Standort und die Gesundheitsversorgung in den Mittelpunkt gerückt werden.

 

Oberbürgermeisterin Keupen dankt für die Wortmeldung und ergänzt, dass am kommenden Montag die Bürgermeister*innenkonferenz der StädteRegion tage und sie das Thema gemeinsam mit Städteregionsrat Dr. Grüttemeier dort einbringen werde, da das UKA als Maximalversorger für die gesamte Region eine relevante Bedeutung habe.

 

Ratsherr Baal (CDU) berichtet über die Entwicklungen des Projektes im Planungsausschuss, die ungefähr im Jahre 2016 mit der ersten Vorstellung der Maßnahme und dem damaligen Ziel der Inbetriebnahme im Jahr 2020 begonnen haben. Er bedauert den nun ausgesprochenen Baustopp, in erster Linie auch gegenüber den Mitarbeiter*innen der Verwaltung, denen es gelungen sei, diesen sehr anspruchsvollen Bebauungsplan zu erarbeiten. Denn bei Durchsicht des der Vorlage beigefügten Rechtsplans könne man feststellen, dass die Grundfläche des geplanten Zentral-OP erheblich größer sei als die jetzige Grundfläche des Klinikums, ebenso das Bauvolumen. Aus politischer Sicht sei von größtem Interesse, dass durch das Klinikum eine höchst kompetente Medizin in allen Bereichen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt, sowie der gesamten Städteregion und Euregio zur Verfügung stehe. Die Kompetenz und Qualität des Klinikums spiegel sich nicht nur in der medizinischen, fachlichen und technischen Umsetzung wider, sondern auch in der Forschungsentwicklung. Er könne verstehen, dass ein Projekt mit einem Volumen in Höhe von 500 Mio. Euro insbesondere bei einer angespannten Haushaltssituation hinterfragt werde. Die CDU-Fraktion dränge allerdings darauf, dass man schnell Klarheit über die weiteren Planungen erlange und unterstütze aus diesem Grunde auch den geänderten Beschlussvorschlag. Erst wenn man wisse, wie die weitere Konzeptionierung aussehe, könne man beurteilen, ob hierdurch ein Nachteil oder Schaden für die Region entstehe. Bei vorliegender Planung werde der Planungsausschuss die Erstellung eines neuen Bebauungsplanes begleiten. Hierfür müsse der fertig gestellte Bebauungsplan für die unterirdischen Operationsräume aufgehoben und ein neues Verfahren begonnen werden. Zeitlich sei es realistisch, dass dies die gesamte nächste Ratsperiode in Anspruch nehmen könne.  

 

Ratsherr Allemand (DIE Zukunft) begrüßt den vorliegenden Beschlussentwurf aller Fraktionen, denn der Baustopp bedeute ein verheerendes Signal sowohl für die Bevölkerung als auch insbesondere für die Beschäftigten des Klinikums. Durch diese Entwicklung sei aus einer Standortsicherheit eine Standortfrage entstanden. Das Klinikum werde als Spitzenversorger für die Medizin, die Forschung, die Lehre, die Pflege und die Anwendungen benötigt. Anders als Ratsherr Baal vertrete er die Auffassung, dass kein Baurecht für ein neues Konzept geschaffen werden müsse, sondern man diese neue Planung mit dem Baurecht und dem Planungsrecht verhindern müsse. Aus eigener Erfahrung könne er einschätzen, dass durch den Baustopp in Verbindung mit einer Neuplanung mit Modulbauten kein Geld eingespart werden könne. Er hoffe, dass durch die heutige Beschlussfassung des Stadtrates eine Meinungsänderung der Landesregierung bewirkt werden könne.

 

Bürgermeister Plum (SPD) bezieht sich auf die Zeitperspektive, die sich aus einem etwaigen neuen Bauungsplan ergeben würde. Er berichtet, dass er im Rahmen einer Ratsanfrage die durchschnittliche Zeit von Bebauungsplänen in Aachen angefragt habe und die Verwaltung diese mit 5 Jahren ansetze. Die Einschätzung von Ratsherrn Baal sei aus diesem Grunde realistisch. Im Hinblick auf die bestmögliche medizinische Versorgung der Bürger werde die Stadt Aachen selbstverständlich das Baurecht für eine neue Planung schaffen. Allerdings könne die Stadt, der die Planungshoheit obliege, nicht alle wirtschaftlichen Vorgaben hinnehmen, denn es bestünden auch noch weitere Verpflichtungen, die zu Verzögerungen des Bauvorhabens führen könnten. Weiterhin möchte er Bezug nehmen auf zwei weitere Bauvorhaben des UKA und des Landes. In der nächsten Sitzung des Planungsausschusses werden zwei Bebauungspläne zum Neubau der Psychiatrie sowie dem Neubau von wichtigen Räumlichkeiten für Büros, Labor, etc. in der Kullenhofstraße beraten. Er appelliert an alle Ausschussmitglieder, dass das gegebene Versprechen für diese Bebauungspläne eingehalten werde und die Planungshoheit nicht ausgenutzt werde, um gegenüber dem Land ein Zeichen setzen zu wollen. Weiterhin erläutert er, dass diese Bebauungspläne eine längere Zeit in Anspruch genommen haben, da hierbei die Denkmalschutzbelange auf Wunsch der Landesregierung berücksichtigt worden seien. Er könne nicht verstehen, dass diese Denkmalschutzbehörde nun ihre Vorgaben für den Bau der Zentral-OP wieder aufhebe. Er möchte an die Landesregierung appellieren, dass diese die zugesagten finanziellen Mittel für die beiden Baumaßnahmen zur Verfügung stelle.

 

Ratsherr Beus (Die Linke) betont ebenfalls seine Betroffenheit über den Baustopp, der auch viele weitere Beteiligte der Verwaltung, des UKA, der Politik und anderer Stellen betreffe. Aus der Presse habe er entnommen, dass nun ein Provisorium für rund 40 Jahre geplant werde. Bezüglich der Definition des Provisoriums solle man noch einmal mit dem Land ins Gespräch gehen, denn ein reguläres Wohngebäude sei in der Regel nach 40 Jahren abgeschrieben und habe nur noch den Rohbauwert. Weiterhin sei in diesem Falle auch eine genehmigungsrechtliche Differenzierung erforderlich, denn nach seinem Kenntnisstand könne man ein Provisorium lediglich für einen Zeitraum von 5 Jahren anlegen. Abschließend könne er feststellen, dass das Land als verlässlicher Partner für dieses Großprojekt ausfalle. Wie bereits durch seine Vorredner erwähnt, werden durch die neue Planung weder Zeit noch Finanzen eingespart werden können. Durch den Baustopp sei bereits ein großer Schaden entstanden, unter anderem auch für den Denkmalschutz.

 

Ratsherr Helg (FDP) teilt mit, dass auch die FDP-Fraktion über den durch das Land verkündeten Baustopp entsetzt sei. Als Grundlage für die heutige Beratung diene der gemeinsame Tagesordnungsantrag der Fraktionen von GRÜNE und SPD vom 08.12.2024. Im Folgenden zitiert er aus Seite 1 der Vorlage: „Noch im November 2024 hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen die Ausschreibung für die hochbaulichen Vergaben zur Errichtung der neuen Zentralen OP-Abteilung angehalten. Nach Prüfung aller Unterlagen beabsichtigt das Land nun die beantragte Genehmigung für die Haushaltsunterlage Bau – und damit die für das Projekt notwendigen Mittel – zu versagen.“ Der Baustopp sei jedoch dann erst in der vergangenen Woche verfügt worden. Nach den vorangegangenen Wortbeiträgen möchte er an alle Ratsmitglieder dazu appellieren, am heutigen Tage dem vorliegenden Beschlussvorschlag der Fraktionen zu folgen. Durch diesen Beschluss fordere der Rat das Land ausdrücklich dazu auf, den Baustopp für den Zentral-OP des Klinikums Aachen aufzuheben und die bestehenden Planungen fortzusetzen. Neben den benannten Gründen sei auch eine Bitte an die Verwaltung enthalten, einen Vertreter des zuständigen Ministeriums in eine der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses einzuladen, um die unklare Situation zu beraten. Wenn jedoch der Rat in seiner heutigen Sitzung oder der Planungsausschuss in seiner anstehenden Sitzung bereits über einen neuen Planaufstellungsbeschluss diskutiere, würde dies signalisieren, dass man sich mit dem Baustopp sowie einer alternativen Planung einverstanden erkläre und der heute zu treffende Beschluss werde hinfällig. Die Durchführung einer mehrjährigen Alternativplanung habe negative Auswirkungen für alle Mitarbeiter*innen des UKA sowie alle Patient*innen, die auf eine zuverlässige Operationsversorgung in Aachen angewiesen seien.

 

Ratsherr Schaadt (GRÜNE) bezieht sich auf den Wortbeitrag von Ratsherrn Helg und erläutert, dass der Planungsausschuss nicht beabsichtige, kurzfristig einen neuen Aufstellungsbeschluss zu erstellen, sondern dass der Wortbeitrag von Ratsherrn Plum sich auf zwei weitere Bebauungspläne bezogen habe. Im Folgenden dankt er der Verwaltung für die Vorlage, die eine sachliche Zusammenfassung der Fakten enthalte. Er betont, dass das UKA, das Land und die Stadt Aachen über 10 Jahren gemeinsam und vertrauensvoll an den Planungen für das Klinikum gearbeitet haben, und die jetzige Vorgehensweise des Landes einen Vertrauensbruch darstelle. Aus Erfahrung könne er sagen, dass eine Planung in Modulen keine Zeitersparnis einbringen werde, da die Planungsprozesse der OP-Planung, der Logistikplanung u.a. komplett neu angestoßen werden müssen und nicht aus der bestehenden Planung übernommen werden können. Auch er befürworte den vorliegenden Beschlussvorschlag, in dem auch die Aufforderung enthalten sei, dass ein Vertreter des Landes zu einer Sitzung des Hauptausschusses eingeladen werde. Abschließend bittet er die Planungsverwaltung, zu der Angelegenheit und den Auswirkungen einer alternativen Planung auf die Verwaltung Stellung zu nehmen.

 

Ratsherr Allemand (DIE Zukunft) möchte noch einmal Stellung nehmen zum Stichwort „Baukultur“. Er finde es erstaunlich, dass das Ministerium für die alternative Planung bereits einen „Blankoschein“ hinsichtlich der Denkmalpflege erteilt habe, obwohl hierfür bislang noch keine Skizze vorliege. Der LVR sowie die Bezirksregierung seien in dieser Entscheidung anscheinend übergangen worden. Weiterhin könne die Entscheidung des Landes als Signal gedeutet werden, dass man solche Großbauten mit einem Zyklus von 10 bis 20 Jahren zukünftig nicht mehr umsetzt, sondern stattdessen auf Interimsbauten ausweicht.

 

Frau Schmitt-Promny (GRÜNE) betont, dass der Rat mit dem vorliegenden Beschluss auf die Aufhebung des Baustopps sowie die Fortsetzung der bestehenden Planung weiterhin bestehen solle, insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass die Umsetzung eines Interimsbaus innerhalb eines Zeitfensters von 4 Jahren als unmöglich erscheine. Weiterhin vermisse sie eine Kostenübersicht, in der sämtliche Kosten für den Interimsbau und die damit zusammenhängende Ausgaben und Folgekosten aufgelistet werden. Sie gehe davon aus, dass diese Alternativplanung für das Land keine Einsparungen bringen werde. Sie hinterfrage auch, welche Vorstellungen das Land vom Klinikum als Maximalversorger für die Region habe, denn die aktuellen Entwicklungen erweisen sich als kontraproduktiv zu der Krankenhausplanung des Bundes. Man dürfe auch den Zusammenhang mit der Forschung nicht außer Acht lassen, denn für viele Mediziner sei insbesondere die Verknüpfung von Medizinentwicklung mit der technologischen Entwicklung ein besonderer Reiz. Wenn die Qualität des Klinikums sich nun verschlechtere, laufe man Gefahr, gute Fachkräfte und Mediziner zu verlieren. Eine Verschlechterung der Rahmenbedingungen könne auch dazu führen, dass das Modellstudium in Aachen sich nicht halten lasse. Abschließend hebt sie hervor, dass sich die Stadt Aachen in dem Projekt als verlässlicher Partner für das Land erwiesen und alle erforderlichen Aufgaben umgesetzt habe.

 

Ratsherr Hucke (GRÜNE) führt aus, dass der Baustopp der Zentralen OP-Abteilung auch den bestehenden Masterplan, welcher weit ins Jahr 2040 reiche, gefährde und somit auch die Standortfrage für das UKA gestellt werde. Denn dieser Zentral-OP sei ein wichtiger Bestandteil des Masterplans und bilde unter anderem hochmoderne Robotik im OP-Bereich ab, die in einem Altbau nicht umsetzbar sei. Aber auch das Bestandsgebäude sei von elementarer Bedeutung und müsse durch Sanierungsarbeiten, fortlaufende Investitionen, u.a. durchgehend in Betrieb gehalten werden. Der Verwaltung sei es gemeinsam mit dem UKA in den letzten Jahren gelungen, das Gebäude betriebsbereit zu halten und trotzdem einen Sanierungsplan zu erarbeiten. Ein weiterer Baustein des Masterplans seien die Verfügungsbauten, die im Umfeld entstehen sollen, um eine Sanierung möglich zu machen. Wenn alle diese Planungen nun nicht umgesetzt werden, stelle sich die Frage, ob man die Funktionsfähigkeit des Klinikums auf lange Sicht aufrechterhalten könne und ob die Landesregierung sich der Tragweite ihrer Entscheidung bewusst sei. Denn selbst wenn man einen Interimsbau errichte, der nur Teile der OP-Kapazitäten abbilde, werde man das Klinikum sanieren müssen und hierfür werde man Umsetzungsbauten benötigen. Und nach der Interimslösung werde irgendwann auch ein große OP-Abteilung erforderlich sein. Die Auswirkungen des Bau-Stopps seien somit aus seiner Sicht nicht bedacht worden und man müsse gegenüber der Ministerin sowie der Staatskanzlei diese Zusammenhänge dringend kommunizieren. Da seitens des Landes bislang nur wenige Informationen zu den neuen Planungen übermittelt worden seien, fehle es aktuell an einem entsprechenden Zielbild und einer Perspektive. Abschließend schließt er sich seinen Vorrednern in ihrer Aussage an, dass man sich für die Fortsetzung der bestehenden Planungen mit allen Mitteln und Möglichkeiten einsetzen müsse.

 

Ratsherr Pilgram (GRÜNE) schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an und betont, dass der Rat und die Verwaltung der Entscheidung des Landes mit allen Möglichkeiten widersprechen müssen. Auch er könne die Agenda des Landes nicht nachvollziehen und er vermisse umfangreiche Informationen über eine alternative Planung. Ansonsten liege der Verdacht nahe, dass der Standort Aachen für ein Uniklinikum nicht mehr gewünscht sei.

 

Ratsherr Palm (AfD) kann die ausführliche Diskussion zu dieser Thematik verstehen und teilt mit, dass die AfD-Ratsgruppe den vorliegenden Beschlussvorschlag der Fraktionen als einzige Möglichkeit sehe und aus diesem Grunde gerne zustimmen werde.

 

Beigeordnete Burgdorff erinnert daran zurück, dass die Stadt Aachen im Jahr 2012 die Bauaufsicht für das Klinikum vom Land übernommen habe. Das UKA habe zur damaligen Zeit kurz vor der Schließung gestanden, eine Bauakte sei nicht vorhanden gewesen. Mit Ruhe und Weitsicht sei es der Bauaufsicht der Stadt Aachen in den vergangenen Jahren gelungen, mit einer systematischen Pflege des Altbaus zu beginnen. Auch eine Bauakte liege nun wieder vor. Der Altbau, bei dem es sich um einen der größten zusammenhängen Klinikbauten Europas handel, erfordere eine dauernde Pflege und stetige Investitionen. Sie vermute, dass diese Pflegemaßnahmen des Klinikums bislang bereits 20 bis 30 Mio. Euro gekostet haben und auch zukünftig Ausgaben in Millionenhöhe mit sich bringen werden. Zum Planungsvorgang führt sie aus, dass relativ früh eine Masterplanung erstellt worden sei. Sie betont, dass alle Beteiligten sich stets darüber bewusst gewesen seien, dass ein unterirdischer Bau mit erhöhten Kosten verbunden sei. Am 7. Juni 2023 habe sie gemeinsam mit der Bauaufsicht des Klinikums Aachen an einem Termin im Ministerium teilgenommen und erfahren, dass eine Machbarkeits- und Wirtschaftlichkeitsuntersuchung durchgeführt werde. Die Ergebnisse dieser Studie seien der Stadt Aachen bis heute allerdings nicht bekannt, was insbesondere nach den geleisteten Vorarbeiten und aufgrund der Tatsache, dass der ZOP zwischenzeitlich baureif sei, eine gewisse Frustration bei den Mitarbeiter*innen hervorbringe. Zum aktuellen Zeitpunkt könne man nur Mutmaßungen darüber anstellen, wie die neuen Planungen aussehen könnten, denn es liege bislang weder eine Skizze noch eine Entwurfsplanung vor. Ihr sei lediglich bekannt, dass das durch das Land beauftragte Büro sich seit Mitte Dezember mit der Entwurfsplanung beschäftige und sie hoffe, diesbezüglich eine alsbaldige Information zu erhalten.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, lässt Oberbürgermeisterin Keupen sodann über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt appelliert an die Landesregierung, den Baustopp für den Zentral-OP des Klinikums Aachen aufzuheben und die bestehende Planung fortzusetzen. Dabei sind die folgenden Gründe besonders wichtig:

  1. Mit dem Bau des unterirdischen Zentral-OP kann die Leistungsfähigkeit des Krankenhauses erhalten und die Maximalversorgung der Region sichergestellt werden.
  2. Die Planung wird seit vielen Jahren vorangetrieben. Erhebliche Finanzmittel wurden bereits verbaut, die Baugrube vorbereitet, die Baugenehmigung liegt vor. Die Realisierung des Projekts eröffnet dem UKA eine sehr konkrete, schnell umsetzbare Perspektive, die dazu beiträgt, das Haus zukunftsfähig aufzustellen und die Maximalversorgung der Bevölkerung zu sichern.
  3. Der Krankenhausbedarfsplan rechnet fest mit der vollen Leistungsfähigkeit des Uniklinikums. Verzögerungen können von den anderen Häusern in der Region nicht abgebildet werden, ohne dort ebenfalls Erweiterungsbedarf auszulösen.
  4. Für die Mitarbeitenden des Klinikums ist es wichtig, dass sich die Arbeitsbedingungen verbessern. Der Baustopp stößt vielen Menschen, die ihr Berufsleben der Gesundheit von uns allen verschrieben haben, vor den Kopf.
  5. Auch für den Wissenschaftsstandort Aachen ist es ein falsches Signal, das Universitätsklinikum mit einem Provisorium auszustatten.

Darüber hinaus bitten wir die Verwaltung, eine*n Vertreter*in des zuständigen Ministeriums in eine der nächsten Sitzungen des Hauptausschusses einzuladen, um die unklare Situation zu beraten und die erheblichen Kritikpunkte am ungeeigneten Alternativplan vorzutragen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage