04.02.2025 - 10 Haushaltsplanentwurf 2025 einschließlich Finanz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Tillmanns beantragt zu Beginn der Beratungen, über die Einplanung finanzieller Mittel zur Fortsetzung des Verwaltungskräfteprogramms in KiTas (s. TOP Ö 5) zu beraten. Er befürchte anderenfalls, dass sonst zu viel Zeit verstreichen würde, dabei sei das Programm bereits im Januar geendet.

 

Herr Kaldenbach schlägt vor, die eingebrachten Anträge der Fraktionen produktweise zu beraten. Im Anschluss könne dann über den gesamten Haushaltsplanentwurf für den Bereich Jugend abgestimmt werden. Hierüber herrscht Einvernehmen im Ausschuss. Die mit der Vorlage versandte Veränderungsnachweisung betreffe nur die Betriebskostenförderung im KiTa-Bereich.

 

Antragsliste der Fraktionen Die Grünen und SPD

(s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem):

 

  1. Umsetzung des Aachener Modells (Entlastung für KiTas)

Herr Tillmann verweist zunächst auf den KJA-Beschluss vom 04.07.2024, die für das Jahr 2024 ursprünglich zur Umsetzung des Modellprojektes QiK beschlossenen Haushaltsmittel für Maßnahmen zur kurzfristigen Entlastung der Kindertagesstätten zu verwenden. Da Qik nicht wie angedacht umgesetzt werde, würden die beiden Fraktionen nun beantragen, die Gelder über die gesamte Mittelfristplanung zu strecken. Dies würde bedeuten, in jedem Jahr ca. 100.000 Euro für Entlastungsmaßnahmen in KiTas bereit zu stellen. Hierin solle auch die Fortsetzung des Verwaltungskräfteprogramms – wie von Herrn Tillmanns eingangs angesprochen – berücksichtigt werden.

 

Frau Schmitt-Promny ergänzt, dass das Aachener Modell die Ermöglichung des Quereinstiegs in das KiTa-System und somit die Gewinnung weiterer Kräfte zur Unterstützung der Arbeit in den Einrichtungen verfolgt habe. Auch wenn sich Aachen aufgrund der Rahmenbedingungen des Landes dem Qik-Modell nicht angeschlossen habe, bedeute dies nicht gleichermaßen, dass der Quereinstieg insgesamt abgelehnt werde. Ende 2025 habe das Land eine neue Personal-Verordnung verabschiedet, die eine deutliche Erweiterung des Einbezugs von Kräften in die pädagogische Arbeit erlaube. Diese Personen bräuchten aber auch entsprechende Fortbildungsmaßnahmen. Diese könnten beispielsweise aus den für Qik reservierten finanziellen Mittel gedeckt werden. Möglicherweise könnten Fortbildungen in Kooperation mit dem Jobcenter finanziert werden.

 

Herr Tillmanns greift den Vorschlag der beiden Fraktionen auf, rund 100.000 Euro im Jahr für Entlastungsmaßnahmen zu verwenden. Da allerdings die Aufwendungen zur Fortsetzung des Verwaltungskräfteprogramms nicht im Haushalt hinterlegt seien, könne er nicht einschätzen, ob die 100.000 Euro ausreichend seien, um sowohl das Verwaltungskräfteprogramm als auch weitere Entlastungsmaßnahmen zu finanzieren. Alternativ schlägt er vor, mit einer Summe von 100.000 Euro zu starten und diese Summe dann jährlich gestaffelt zu erhöhen.

 

Frau Schmitt-Promny erläutert, dass die Fraktionen SPD und die Grüne bewusst auf eine konkrete Summenzuweisung verzichtet hätten. Dies solle in Abstimmung mit der Verwaltung erfolgen mit dem Ziel, die Gelder bedarfsgerecht einzusetzen. Auch ihrer Ansicht nach sei das Verwaltungskräfteprogramm wichtig, gleichzeitig gebe es aber auch viele weitere Bedarfe.

 

Frau Scheidt weist darauf hin, dass es eine enorme Leistung gewesen sei, die Gelder für Qik im Haushalt ausdrücklich für die alleinige Verwendung durch den KJA zu reservieren. Dies sei nicht selbstverständlich und somit ein Gewinn, dass die Mittel noch verfügbar seien. Mit den jetzigen Mitteln könnten Prozesse angestoßen werden. In den nächsten Haushaltsberatungen könne dann gemeinsam überlegt werden, die Summe gegebenenfalls anzupassen.

 

Herr Tillmanns betont, dass er mit der vorgeschlagenen Summe mitgehen könne. Es werde frühestens im Mai einen genehmigten Haushalt geben. Bis dahin sollte allerdings klar sein, ob und wie das Programm fortgesetzt und finanziert werde. Eine entsprechende Vorlage dazu in der zweiten Jahreshälfte wäre zu spät.

Sein Anliegen sei es daher, die Fortsetzung des Verwaltungskräfteprogramms entweder in der heutigen oder in der nächsten Sitzung zu beraten. Das Programm sei seit Januar beendet, er befürchte eine zu große Lücke, bis es wieder aufgenommen werde.

 

Herr Tillmann merkt an, dass sich der Evaluationsbericht über das Verwaltungskräfteprogramm mit den heutigen Haushaltsberatungen überschnitten habe. Er könne das Anliegen von Herrn Tillmanns, eine konkretere Summe hierfür in den Haushalt einzustellen, nachvollziehen. Gleichzeitig sei er aber auch optimistisch, das Thema noch im ersten Halbjahr zu beraten und wenn nötig, entsprechende Beschlüsse zu fassen. Es herrsche seiner Einschätzung nach ein Einvernehmen im Ausschuss, das Programm fortsetzen zu wollen. Es müsse aber auch gut überlegt werden, wie dies operativ gelingen könne. Möglicherweise sei dann eine Umsetzung für das laufende KiTa-Jahr nicht mehr möglich, wohl aber zum KiTa-Jahr 2025/2026.

 

Herr Kaldenbach hebt ebenso wie Frau Scheidt positiv hervor, dass die Mittel für Qik nicht verloren gegangen seien. Auch wenn diese Mittel zunächst nur einen Anschub geben würden, könnten schon erste Ideen umgesetzt werden. Derzeit sehe sich die Verwaltung mit der neuen Personal-Verordnung konfrontiert und prüfe, welche Auswirkungen aber auch Gestaltungsmöglichkeiten sich hieraus ergeben. Es werde dazu auch noch Fortbildungen geben. Er erwarte in den nächsten Wochen mehr Klarheit. Dann jedoch wäre es wichtig, direkt handeln zu können. Es sei klar, dass die Mittel nicht sowohl für die Entlastungsmaßnahmen als auch für die flächendeckende Umsetzung des Verwaltungskräfteprogramms ausreichen würden. Hier werde geprüft, welche Maßnahmen sinnvoll seien und wo Prioritäten gesetzt werden müssten.

 

Frau Begolli fasst den allgemeinen Konsens im Ausschuss zusammen, dass die Arbeit in den KiTas gestärkt und das Pilotprojekt fortgesetzt werden solle. Nach Einstellung der Mittel in den Haushalt vertraue sie auf die Kompetenz der Verwaltung, zu prüfen, wie die nächsten Schritte aussehen könnten. Sie verstehe die Befürchtung von Herrn Tillmanns und plädiert ebenfalls dafür, dass das erarbeitete Wissen aus dem Projekt erhalten bleibe.

 

Frau Scheidt betont, dass das nicht verloren gehe. Sie sei überzeugt davon, dass die Verwaltung gute Lösungsmöglichkeiten erarbeiten und dem Ausschuss vorlegen werde. 

 

Abstimmung über den Antrag:

Zustimmung: 15  Ablehnung:  Enthaltung:

Einstimmig.

 

  1. Musikschulfonds in Kitas zur Finanzierung der Tariferhöhungen der Musikschulkooperationen

Herr Tillmann merkt an, dass dieses Thema bereits in verschiedenen Ausschüssen ausführlich diskutiert worden sei. Die Musikschule habe ein tragfähiges Finanzierungskonzept der Kooperationsprojekte mit KiTas und Schulen erarbeitet. Die Fraktionen würden die Notwendigkeit der Neutarifierung sehen und hätten ein hohes Interesse am Erhalt der guten Projekte. Daher werde nun auf Grundlage des vorgelegten Konzeptes die Einrichtung eines Musikschulfonds in KiTas mit jährlich 55.000 Euro beantragt.

 

Herr Brötz begrüßt die positive Haltung des KJA in dieser Angelegenheit. Die kulturelle Bildung sei ein zentrales Schnittstellenthema zwischen den Bereichen Kultur, Kinder und Bildung – so auch von den drei Gremien, dem Betriebsausschuss Kultur, dem KJA und dem ASW. Er könne nach den vielen Einrichtungsbesuchen bestätigen, dass die kulturelle Bildung maßgeblich sei für die Potenzialentwicklung von Kindern. Kinder würden hier oftmals ungeahnte Talente entwickeln.

 

Frau Schmitt-Promny schließt sich den bisherigen Wortbeiträgen an. Sie ergänzt, dass mit diesem Fonds insbesondere die Kinder unterstützt werden sollen, deren Eltern nicht über die notwendigen finanziellen Mittel verfügen würden, um dies eigenständig zu ermöglichen. Ihrer Ansicht nach dürfe die kulturelle Bildung kein Luxusgut sein.

 

Abstimmung über den Antrag:

Zustimmung: 15  Ablehnung:  Enthaltung:

Einstimmig.

 

  1. Anträge der freien Träger

Herr Tillmann erläutert, dass es sich hierbei um den größten Bereich handele. Es gebe mit rund 30 Anträgen aus der freien Trägerschaft eine Vielzahl tangierter Positionen. Grundsätzlich sähen die Fraktionen SPD und Die Grüne eine pauschale Erhöhung von 5 % vor. Wenn die beantragte Summe niedriger gewesen sei, sei diese übernommen worden. Er weist darauf hin, dass die Stelle für die mobile Jugendarbeit im Bereich Forst entfristet werden solle, hierfür würden entsprechende Mittel über die mittelfristige Finanzplanung bereitgestellt.

Darüber hinaus weist er auf zwei fehlerhafte Angaben in der Übersicht hin: der Pflegekinderdienst unter Nummer 8 werde richtigerweise durch den SKF ausgeübt und bei Nummer 31 seien die wegfallenden Mittel des Pinu’u nicht mit der hinterlegten Indexierung von 3 % für die Folgejahre berücksichtigt worden, hier habe es einen Übertragungsfehler gegeben. Folglich seien die Summen in der Haushaltsliste nicht stimmig, sondern zu niedrig. Die korrekten Summen lägen um ein paar 1.000 Euro höher. Der Verwaltung lägen zwischenzeitlich jedoch alle korrekten Werte vor.

 

Auf Nachfrage von Herrn Kaldenbach bestätigt Herr Tillmann, dass die Einzelsummen je Antrag korrekt seien, lediglich die Gesamtsummen seien fehlerhaft.

 

Herr Tillmanns schließt sich den Vorschlägen der beiden Fraktionen an. Dennoch merkt er zu den Anträgen Nummer 5 und 6 des Trägers Kingzcorner e.V. kritisch an, dass durch die positive Bewertung die zusätzlichen Personalressourcen über den städtischen Haushalt gestellt würden. Demgegenüber habe es in den vergangenen Jahren eine Vielzahl ähnlicher Anträge von freien Trägern gegeben, die abgelehnt worden seien. Um eine Ungleichbehandlung in der Trägerschaft zu vermeiden, bittet er um eine genaue Prüfung der einzurichtenden Stellen.

 

Frau Schmitt-Promny dankt Herrn Tillmanns für den Hinweis. Sie unterstützt ebenfalls, die einzurichtenden Stellen kritisch zu hinterfragen und eng zu begleiten. Gleichwohl weist sie darauf hin, dass zumindest die 30-Stunden-Stelle einen direkten Projektzusammenhang besitze und auf zwei Jahre befristet sei. Damit sei die Weiterverfolgung des Projektansatzes gesichert. Der weitere Antrag beziehe sich auf die Ausweitung der Geschäftsführung. Hier verlasse sie sich allerdings auf die Einschätzung der Verwaltung, ob diese die Ausweitung als notwendig erachte. Entscheidungen über Personalressourcen gebe es jedes Jahr. Insgesamt sei sie allerdings der Auffassung, dass der KJA stets versuche, den Kinder- und Jugendbereich gerecht zu begleiten. Sie schlägt vor, dass der Träger Kingzcorner in eine Sitzung des KJA eingeladen werde um über seine Tätigkeit zu berichten.

 

Frau Hoffmann ergänzt, dass der Träger Kingzcorner mit seinem Angebot eine Nische in Aachen bediene. Daher unterstützt sie aus Trägersicht die positive Bewertung über die Anträge.

 

Abstimmung über den Antrag:

Zustimmung: 15  Ablehnung:  Enthaltung:

Einstimmig.

 

  1. Fortführung des offenen Angebotes im Haus der Neugier

Frau Schmitt-Promny hebt die wertvollen Erfahrungen des 1. Jahres positiv hervor. Auch wenn es kritische Rückmeldungen zu den sanitären Anlagen gegeben habe, biete das Angebot einen konsumfreien Raum für Kinder und Familien in der Innenstadt. Das Angebot bekräftige den hohen Stellenwert dieser Zielgruppe für die Innenstadtentwicklung.

 

Herr Brötz weist auf die morgige Sitzung des Rates der Stadt Aachen hin, in der möglicherweise andere Nutzungen für den Standort beschlossen werden könnten. Gleichzeitig sei das offene Spielangebot nicht zwingend an den Standort ‚Haus der Neugier‘ gebunden, sondern könne auch an einem anderen Ort in der Innenstadt angeboten werden.

 

Abstimmung über den Antrag:

Zustimmung: 15  Ablehnung:  Enthaltung:

Einstimmig.

 

  1. Öcher Mehrwert

Herr Kaldenbach ergänzt, dass das Programm nicht länger durch das Land gefördert werde.

 

Frau Schmitt-Promny erläutert, dass durch das Programm eine Vielzahl toller Projekte in 2024 hätten gefördert werden können. Insbesondere diese Angebotsvielfalt mache das Programm so spannend. Zudem würde die Stadt nicht die alleinige Finanzierung übernehmen müssen. Es dürfe jedoch nicht daran scheitern, dass 51.000 Euro im Gesamthaushalt fehlen würden.

 

Abstimmung über den Antrag:

Zustimmung: 15  Ablehnung:  Enthaltung:

Einstimmig.

 

Antragsliste der Fraktion Die Zukunft

(s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem):

 

  1. Erhöhung der sozialen Leistungen für Kindertagespflegepersonen

Frau Vallot erläutert, dass ihre Fraktion die Notwendigkeit einer zusätzlichen Förderung für Kindertagespflegepersonen sehen würde.

 

Herr Tillmann erläutert, dass die Fraktionen SPD und Die Grüne dem Antrag nicht folgen würden. Bei einem Vergleich des Haushaltsansatzes für 2024 und des von der Verwaltung in den Haushaltsentwurf eingebrachten Ansatzes für 2025 könne bereits eine deutliche Steigerung der Zuschüsse festgestellt werden. Hierin berücksichtigt sei die gestiegene Indexierung nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Seiner Ansicht nach sei der bereits hinterlegte Ansatz ausreichend. Mit den zusätzlichen 80.000 Euro beabsichtige Die Zukunft eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall sowie eine feste Anzahl an Urlaubstagen. Hierbei handele es sich aber um systemische Fragestellungen, die hierüber nicht beantwortet werden könnten, da die Kindertagespflegepersonen selbständig tätig seien.

 

Herr Tillmanns unterstützt die von Herrn Tillmann vorgetragene Haltung der beiden Fraktionen. Zum einen sei für ihn nicht ersichtlich, wer das Sprachrohr der Kindertagespflegepersonen sei. Seiner Auffassung nach sei dies der Verein für Familiäre Tagesbetreuung. Bislang habe er allerdings kein Signal des Vereins erhalten, das dem Antrag der Fraktion Die Zukunft entsprechen würde. Daher frage er sich, wo der Antrag seinen Ursprung habe. Zum anderen sei nicht konkretisiert, wie viele Urlaubstage festgelegt werden sollten. Er könne die Motivation aus menschlicher Sicht durchaus nachvollziehen. Gleichzeitig widerspreche dies dem Charakter einer selbständigen Tätigkeit. Die Kindertagespflegepersonen hätten sich bewusst für diese Tätigkeit entschieden, dazu gehöre aber auch, dass es keinen Anspruch auf Fortzahlung der Leistungen im Krankheits- oder Urlaubsfall gebe.

 

Abstimmung über den Antrag:

Zustimmung: 1  Ablehnung: 14  Enthaltung:

Mehrheitlich abgelehnt.

 

  1. Empfehlung an den Personal- und Verwaltungsausschuss zur Einrichtung von 7 zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeit

Herr Kaldenbach weist darauf hin, dass es parallel dazu einen weiteren Antrag der Fraktion Die Linke gebe (s. Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem). Demnach solle der KJA dem PVA die Einrichtung von 4 zusätzlichen Stellen für Schulsozialarbeit empfehlen.

 

Herr Tillmanns erkundigt sich bei beiden antragstellenden Fraktionen nach ihren jeweiligen Methoden, nach denen die Anzahl der beantragten Stelle errechnet worden seien.

 

Frau Begolli führt aus, dass die 4 beantragten Stellen der Fraktion Die Linke auf Grundlage der gemeldeten Bedarfe ermittelt worden seien. Im Vorfeld zu den Haushaltsberatungen für 2024 seien 9 Stellen als Bedarf errechnet, letztendlich seien aber nur 2 Stellen eingerichtet worden. Die Differenz von 7 Stellen seien nicht eingerichtet worden mit Verweis auf das noch erstellende Gesamtkonzept der Verwaltung. Ursprünglich sei das Konzept für 2024 angekündigt worden, damit die hierin ermittelten Stellen in 2025 realisiert werden könnten. Das Konzept liege allerdings noch nicht vor, daher könnten die bestehenden Bedarfe erneut nicht bedient werden. Die Fraktion Die Linke habe den Ansatz verfolgt, dass je Schule 0,5 VZÄ benötigen würde. Es hätten derzeit noch 6 Grundschulen und zwei weiterführende Schulen einen Bedarf an Schulsozialarbeit. Somit hätten sich dann in Summe die 4 beantragten VZÄ ergeben. Ihr sei bewusst, dass eine Einigkeit im Ausschuss über die Wichtigkeit und Notwendigkeit von Schulsozialarbeit bestehe. Allerdings stelle sie sich die Frage, wann das angekündigte Gesamtkonzept vorgelegt werde.

 

Frau Vallot schließt sich den Ausführungen von Frau Begolli an. Die Fraktion Die Zukunft habe die Differenz zwischen den 9 errechneten und den zwei tatsächlich eingerichteten Stellen als heutigen Antrag vorgelegt.

 

Herr Grundmann erläutert, dass die Entwicklung des Berechnungsmoduls für die Schulsozialarbeit ein umfangreicher und komplexer Prozess sei. Es gebe mehrere Schulsysteme und folglich eine Vielzahl an Schulen. Die Verwaltung sei bestrebt, eine Berechnungsgrundlage zu schaffen, mit der eine gerechte Verteilung der Schulsozialarbeit gelingen könne. Eine solche Berechnungsgrundlage gebe es bislang in Deutschland noch nicht, sondern lediglich Empfehlungen, an denen sich die Verwaltung derzeit orientiere. Es sei geplant, das Gesamtkonzept in der gemeinsamen Sitzung im April dem KJA und dem ASW zur Beratung vorzulegen.

 

Frau Scheidt betont, dass die Schulsozialarbeit im Grunde eine Landesaufgabe sei. Dennoch werde immer mehr auf kommunaler Ebene aufgefangen.

 

Frau Begolli stimmt zu, dass die Erarbeitung eines solchen Konzeptes eine gewisse Zeit benötige. Der für 2024 gemeldete Bedarf sei allerdings ebenfalls von der politischen Mehrheit im KJA und im PVA mit Verweis auf das Gesamtkonzept zurückgestellt worden. Ihr sei ebenfalls bewusst, dass dies eine Landesaufgabe sei. Dennoch könne nicht auf ein Handeln des Landes gewartet werden. Insbesondere die Grundschulen würden die Schulsozialarbeit dringend benötigen, die Herausforderungen und Konfliktsituationen im Alltag könnten nicht zurückgestellt werden. Vor dem Hintergrund habe ihre Fraktion diesen Antrag gestellt. Bei Vorlage des Konzeptes im April seien dann wieder zwei Monate vergangen. Für 2025 sei zu diesem Zeitpunkt keine Aufstockung mehr möglich. Daher plädiere sie für eine prophylaktische Anmeldung der Stellen im Stellenplan, die bei nicht bestätigtem Bedarf auch wieder gestrichen werden könnten. Eine unterjährige Stelleneinrichtung könne demgegenüber nicht so einfach erfolgen.

 

Herr Tillmann weist darauf hin, dass es in den letzten Jahren immer wieder die Situation gegeben habe, dass aufgrund fehlender Grundlage weniger Stellen eingerichtet als gemeldet worden seien. Auch hier sei die Gemengelage schwierig, allein anhand von Bedarfsanzeigen Stellen einzurichten. Daher sei auch der politische Auftrag zur Entwicklung eines Konzeptes ergangen. Die Beratung im April sei für ihn eine greifbare Perspektive. Dies solle abgewartet werden.

 

Frau Schmitt-Promny schließt sich Herrn Tillmann an. Eine Diskussion und vor allem Entscheidung solle auf der Basis eines Konzeptes erfolgen. Sie könne die Argumentation von Frau Begolli nachvollziehen. Allerdings stelle sie infrage, ob täglich eine Fachkraft der Schulsozialarbeit vor Ort in der Schule anwesend sein müsse. Diese Betrachtung sei aus ihrer Sicht zu drastisch. Schließlich seien auch das Lehrpersonal und die weiteren pädagogischen Fachkräfte dazu in Lage, schwierige Situationen zu lösen. Es solle sich nicht dahingehend entwickeln, dass die Schulsozialarbeit alles auffangen müsse. Weiterhin sei sie der Ansicht, dass diese Diskussion nicht ohne den Ausschuss für Schule und Weiterbildung geführt werden könne. Darüber hinaus bekräftigt sie Frau Scheidt, dass es eine gesellschaftliche Verantwortung auf allen Ebenen – und nicht nur auf kommunaler Ebene – benötige.

 

Herr Weinen unterstützt die bisherigen Beiträge, die Bedarfe strukturiert und gut begründet zu erheben um dann sinnvoll zu agieren. Er sehe ebenfalls eine höhere Verantwortung auf Bundes- und Landesebene. Auch im OGS-Bereich habe das Land einen neuen Erlass formuliert, allerdings ohne ein entsprechendes Gesetz oder eine auskömmliche Finanzierung. Er plädiere daher dafür, sich bis zur Vorlage des Gesamtkonzeptes zu gedulden, um eine solide Basis zu erhalten.

 

Herr Brötz bestätigt, dass der OGS-Rechtsanspruch die Verwaltung und die kommunalen Spitzenverbände sehr beschäftige und hierüber zu gegebener Zeit noch einmal im Ausschuss berichtet werde. Bei der Diskussion zur Schulsozialarbeit sei zu berücksichtigen, dass das Land zum Schuljahr 2024/2025 das sogenannte Start-Chancen-Programm an den Start gebracht habe, um Schulen mit einem hohen Anteil an benachteiligten Schüler*innen zu unterstützen. Das Programm fächere sich in drei Fördersäulen auf: das Chancenbudget, das Investbudget und das Personalbudget. Über das letztgenannte Budgetkönnten die Schulen eigenständig verfügen und beispielsweise auch Einstellungsgespräche führen. Somit könnten die Schulen Schulsozialarbeiter*innen, aber auch Handwerker*innen oder andere Professionen, die von der Schule als sinnvoll erachtet würden, einstellen. In Aachen würden 14 Schulen an dem Programm teilnehmen, davon sei der Großteil Grundschulen. Es sei daher sinnvoll, im Gesamtkonzept mit zu berücksichtigen, welche weiteren Ressourcen den Schulen zur Verfügung stehen, damit alle Bausteine vernünftig ineinandergreifen könnten. Er könne die Leidenschaft für die Schulsozialarbeit gut nachvollziehen, gleichzeitig sei es aber auch notwendig, die vorhandenen Ressourcen gut zu verzahnen. Das Start-Chancen-Programm sei auf 10 Jahre ausgelegt, somit handele es sich nicht um ein kurzfristiges Programm.

 

Abstimmung über den weitergehenden Antrag der Fraktion Die Zukunft (7 Stellen):

Zustimmung: 2  Ablehnung: 13  Enthaltung:

Mehrheitlich abgelehnt.

 

Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke (4 Stellen):

Zustimmung: 2  Ablehnung: 13  Enthaltung:

Mehrheitlich abgelehnt.

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Beschluss:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt, ausschließlich der Personalaufwendungen, die Teilergebnispläne der Produkte 050203 sowie 060101, 060201 und 060301 entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2025 und der mittelfristigen Finanzplanung bis 2028 inklusive der Veränderungsnachweisung, sowie den in der Sitzung beschlossenen Einzelveränderungen, und beauftragt die Verwaltung, die Beratungsergebnisse in die Teilfinanzplanung zu übertragen.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt darüber hinaus die Produktblätter.

 

Der Kinder- und Jugendausschuss beschließt abschließend, die im Teilfinanzplan 2025 veranschlagten Investitionen inklusive der Verpflichtungsermächtigungen, sowie die mittelfristige investive Finanzplanung bis 2028 inklusive der Veränderungsnachweisung und den beschlossenen Einzelveränderungen.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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