13.02.2025 - 4 Vortrag über Organspenden von Frau Nicole Hick,...

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Beratung

Günter Behner stellt noch einmal Frau Hick vor, die sodann mit ihrem Vortrag beginnt.

Unter Hinzuziehung einer Power-Point-Präsentation stellt Frau Hick ihre und die Arbeit ihrer Kolleginnen und Kollegen vor.

 

Zur Entnahme von Organen oder Geweben ist es zwingend notwendig, dass entweder ein Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung vorhanden ist.

 

In der Checkliste des Organspendeausweises (§ 2 des Transplantationsgesetzes) stimmt man in den ersten 3 Punkten entweder einer kompletten oder eingeschränkten Entnahme meiner Organe/Gewebe zu. Punkt 4 widerspricht einer Entnahme von Organen und Geweben. Die letzte Entscheidung auf dem Organspendeausweis wird namentlich aufgeführten Personen überlassen. Diese Personen sollten unbedingt vorher hierüber informiert

werden.

 

In der „Informationskarte Verfügungen“ kann vermerkt werden, ob eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder ein Organspendeausweis existieren. Außerdem können Name und Kontaktdaten der Person eingetragen werden, die Zugang zu vorhandenen Verfügungen hat und angeben, wer im Notfall informiert werden soll. Ebenso die Kontaktdaten des Hausarztes und die eingenommenen Medikamente.

 

Die Patientenverfügung beinhaltet mehrere Möglichkeiten der Zustimmung/Einschränkung zur Organ- und Gewebespende.

 

Erklärungsmöglichkeiten zur Organ- und Gewebespende:

  • die uneingeschränkte Zustimmung zur Entnahme von Organen und Geweben
  • die Einschränkung der Entnahme auf bestimmte Organe und/oder Gewebe
  • den Ausschluss bestimmter Organe und/oder Gewebe von der Entnahme
  • den Widerspruch zur Entnahme von Organen und Geweben
  • die Übertragung der Entscheidung auf eine andere Person.

 

Rechtliche Aspekte bzw. Voraussetzungen für eine Organentnahme sind:

  • Feststellung des Hirntods durch zwei verschiedene Ärzte
  • Einwilligung des potentiellen Spenders zu Lebzeiten (TPG §3)
  • wenn Einwilligung nicht vorhanden ≥ Befragung der nächsten Angehörigen
  • Erleichterung durch Organspendeausweis
  • Organspende-Register.

 

Auf verschiedenen Schaubildern ihres Vortrages zeigt Frau Hick die Abläufe, die vorgenommen

werden bis zur Entnahme von Organen und/oder Geweben. 

 

Am Ende ihres Vortrages verweist Frau Hick auf den Verein „Junge Helden e.V.“.

Junge Helden ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein, dessen Ziel es ist, Jugendliche und junge

Erwachsene über Organspende aufzuklären, sie zu motivieren eine Entscheidung zu treffen und diese

Angehörigen und Freunden mitzuteilen.

 

Herr Behner bedankt sich bei Frau Hick für ihren aufschlussreichen Vortrag.

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Anlagen

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