26.03.2025 - 7.2 Tagesordnungsantrag der Grünen-Fraktion vom 01....

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Der Bezirksbürgermeister teilt mit, dass eine Teilnahme einer Vertreterin/eines Vertreters des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung heute Abend leider nicht möglich ist. Er begrüßt hierzu die neue stellvertretende Be-zirksamtsleiterin Frau Boeven, die hierzu berichten wird und für die Beantwortung von eventuellen Fragen zur Verfügung steht. Sie bestätigt zunächst die Mitteilung von Herrn von Thenen im Rahmen des heutigen Tages-ordnungspunktes 2 „Fragestunde für Einwohnerinnen und Einwohner“, dass ein diesbezüglicher Antrag bereits an das zuständige Bürgerforum zur Beratung und Entscheidung weitergeleitet wurde.

 

Frau Boeven zeigt sich zuversichtlich, dass sich das Bürgerforum aller Voraussicht noch vor der parlamentari-schen Sommerpause mit der Problematik beschäftigen wird. Sie stellt zunächst die Ergebnisse für den Mess-punkt Walheimer Straße 110 vor. Wichtig zu erwähnen ist hier, dass im Zeitraum von Januar 2023 bis zum Juli 2024 keine Langzeitmessungen vorgenommen worden sind. Zur näheren Erläuterung dieses Begriffes weist sie darauf hin, dass diese Messungen mit der sogenannten „Black Box“ oder auch mit dem „Smiley“ erfolgen.

 

Dabei werden die Geschwindigkeitsdaten der Verkehrsteilnehmer, unterschieden nach Fahrzeugart, erfasst. Eine Erfassung der Kennzeichen erfolgt nicht, sodass der Fachbereich Sicherheit und Ordnung natürlich auch keine Verfahren bei unzulässiger Übertretung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit einleiten kann.

 

Am 21. August 2023 hat eine Messung auf Höhe der Walheimer Straße 110 mittels eines Statives stattgefun-den. Bei insgesamt 199 Verkehrsteilnehmern in knapp 2 Stunden wurden 21 ahndungspflichtige Verstöße festgestellt, die allesamt durch die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens entsprechend durch den Fachbereich Sicherheit und Ordnung geahndet wurden.

 

Frau Boeven teilt noch ganz aktuelle Ergebnisse an der Messstelle Walheimer Straße 123 vom 05. bis zum 11. März 2025 mit. In beiden Fahrtrichtungen wurden insgesamt 11.364 Verkehrsteilnehmer gezählt. Verstöße gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit wurden insgesamt 42 festgestellt, was einen ungefähren Anteil von 0,37 Prozent entspricht. Wie eine ähnlich lange Messung bei der Hausnr. 110 ausgesehen hätte, lässt sich schwerlich sagen.

 

Sie berichtet weiterhin von 3 weiteren Langzeitmessungen an der Walheimer Straße 110 mittels eines Seiten-strahlradargerätes. Vom 01. bis zum 08. August 2024 wurde in Fahrtrichtung Walheim eine Überschreitungs-quote von 28,4% festgestellt, das bedeutet, dass für mehr als jeden 4. Verkehrsteilnehmer ein Bußgeldverfah-ren hätte eingeleitet werden müssen, wenn die jeweiligen Daten erfasst worden wären. Vom 30. Oktober bis zum 06. November 2024 wurde eine weitere Messung durchgeführt. Die Überschreitungsquote kann der Ver-waltungsvorlage entnommen werden.

 

Daneben wurde vom 08. August bis zum 07. Oktober 2024 wurde eine weitere Langzeitmessung mit dem „Smiley Messgerät durchgeführt. In den jeweiligen Fahrtrichtungen wurde eine Überschreitungsquote von 17,6 sowie 14,0 % festgestellt.

 

Herr Gilles fragt Frau Boeven unter besonderem Hinweis auf den Antrag der GRÜNE-Fraktion vom 01. März 2025 nach weiteren relevanten Daten von der Messstelle Walheimer Straße 110. Sie teilt ihm mit, dass sie außer den heute Abend vorgestellten Daten über keine weiteren Informationen verfügt. Sie wird sich bei Herrn Weiler, dem zuständigen Abteilungsleiter des Fachbereiches Sicherheit und Ordnung um die Bereitstellung von weiteren Messergebnissen bemühen und diese Daten dann den Mitgliedern der Bezirksvertretung zur Verfügung stellen.

 

Herr Hoffner empfindet die heute vorgestellten Ergebnisse eindeutig als zu hoch. Insbesondere kann er die Überschreitungsquote von 0,37 % an der Messstelle Walheimer Straße 123 nicht ansatzweise nachvollziehen. Nach seiner persönlichen Wahrnehmung zweifelt er dieses Ergebnis an. Insgesamt sieht er in den heute vor-gestellten Ergebnissen einen dringenden Handlungsbedarf an baulichen Veränderungen.

Engagierte Anwohner*innen haben zwischenzeitlich zur legalen Selbsthilfe gegriffen und wollten durch ein versetztes Parken die Raser in dieser Straße einbremsen. Leider sind die dort ordnungsgemäß im öffentlichen Verkehrsraum geparkten Fahrzeuge beschmiert oder auch mit Eiern beworfen worden, was in seinen Augen nicht tolerierbar ist. Er bittet darum, dass die Polizei wie auch die Ordnungsbehörde an dieser Stelle öfter kontrolliert.

 

Hierzu erläutert Frau Boeven, dass das zuständige Bürgerforum durchaus eine entsprechende Entscheidung treffen kann. Diese muss abgewartet werden. Sie weist darauf hin, dass die Fahrzeughalter die Möglichkeit haben, Anzeigen wegen Sachbeschädigung zu stellen.

 

Der Bezirksbürgermeister fragt bei Frau Boeven nach, wie die einzelnen Überschreitungsquoten zu bewerten sind. Insbesondere ist es für ihn problematisch, dass Geschwindigkeitsverstöße erst ab einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mindestens 9 km/h geahndet werden, was aber bundesweit so ge-setzlich geregelt ist. Eine prozentuale Quote von ca. 25% führt demnach nicht dazu, dass alle diese Verkehrs-teilnehmer*innen ein Ordnungswidrigkeitenverfahren befürchten müssen. Frau Boeven erklärt hierzu, dass sie darüber keine verlässlichen Zahlen nennen kann.

 

Herr Jumpers kennt die Walheimer Straße seit mehreren Jahrzehnten sehr gut. Insofern hält er ein versetztes Parken für ein probates Mittel zur Senkung der gefahrenen Geschwindigkeit. Auch er kann wie Herr Hoffner nur sein Unverständnis gegenüber der Gegenreaktion mancher Zeitgenossen äußern.

 

Herr von Thenen konstatiert ebenso eine zunehmende Radikalisierung im Straßenverkehr, die jeden vernünf-tigen Menschen ebenso fassungs- wie auch ratlos machen. Er berichtet von einem Bürger, der der Ordnungs-behörde erlaubt hat, aus seinem privaten Grundstück eine temporäre Geschwindigkeitsmessanlage abzustel-len. Als „Gegenreaktion“ wurde dann durchweg die ganze Nacht beim Vorbeifahren laut gehupt. Bei solchem Verhalten stellt sich die Frage, welche ordnungsrechtlichen oder gar polizeilichen Maßnahmen hier greifen könnten.

 

Frau Nußbaum bittet darum, dass die heute vorgestellte Excel-Tabelle dahingehend erweitert wird, dass die tatsächliche Zahl der gemessenen Fahrzeuge festgehalten wird. Frau Boeven erklärt hierzu, dass die Tabelle von der Zentralverwaltung bereitgestellt worden ist. Sie gibt die Empfehlung von Frau Nußbaum gerne weiter.

 

Da keine weiteren Fragen oder Wortbeiträge mehr gewünscht werden, lässt der Bezirksbürgermeister über die Kenntnisnahme abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster/Walheim nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

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Anlagen zur Vorlage

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