08.04.2025 - 4 Mitteilungen der Verwaltung

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Beratung

  1. Herr Röthke berichtet zusagegemäß über den Sachstand hinsichtlich der Mountainbike-Trails. Er führt aus, dass er diesbezüglich Rücksprache mit dem Gemeindeforstamt nehmen konnte. Hinsichtlich der Streckenführung sollen die Bereiche, die im neuen Landschaftsplan als Bereiche für ruhige Erholung festgesetzt werden sollen, herausgenommen werden. Eine konkrete Abstimmung sei jedoch weiterhin nicht erfolgt. Auch gebe es noch keinen Konsens hinsichtlich der Streckenführung entlang

oder auf den Grenzen zu Belgien mit den belgischen Behörden. Herr Röthke führt weiterhin aus, dass ebenfalls noch eine Abstimmung mit der unteren Forstbehörde erforderlich sei. Voraussetzung sei, dass für die Trails eine offizielle Waldumwandlung mit entsprechendem Ausgleich beantragt werde. Da es an einigen Stellen Konfliktpotential mit bestehenden Reit- und Wanderwegen gebe, müsse dazu auch noch eine Abstimmung erfolgen. Es sei ebenfalls fraglich, ob der Geländefahrrad e.V. sich mit den dann doch sehr eingeschränkten Trails einverstanden erkläre. Insofern sei nach Auskunft von Herrn Röthke das Thema derzeit noch nicht diskussionsfähig. Sollte eine Einigung hinsichtlich der Streckenführung erzielt werden, erfolge auf jeden Fall eine Vorlage an den Naturschutzbeirat.

  1. Frau Milobara teilt mit, dass sich nach Auskunft des Fachbereiches Wirtschaft, Wissenschaft, Digitalstadt und Europa kein neuer Sachstand hinsichtlich Camp Hitfeld und der Stellungnahme der Stadt Aachen zur Neuaufstellung des Regionalplanes ergeben habe. Der zuständige Fachbereich werde die untere Naturschutzbehörde informieren, sobald sich ein neuer Sachstand ergebe.
  2. Herr Röthke teilt mit, dass Herr Dr. Güttes die durch den Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 07.11.2024 beschlossene Generalbefreiung für Vorhaben von geringer Bedeutung durch die höhere Naturschutzbehörde habe prüfen lassen. Nach den Ausführungen der höheren Naturschutzbehörde seien die Beiräte gem. § 70 Abs. 2 LNatSchG NRW vor allen wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen der unteren Naturschutzbehörde zu hören. Was wichtige Entscheidungen und Maßnahmen seien, werde im Runderlass vom 11.04.1990 des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft festgelegt. Dem Runderlass könne entnommen werden, dass Befreiungen von naturschutzrechtlichen Geboten und Verboten zu den wichtigen Entscheidungen und Maßnahmen zählen. Demzufolge seien sämtliche Befreiungen, egal von welcher Bedeutung für Natur und Landschaft, dem Naturschutzbeirat zur Entscheidung vorzulegen. Herr Röthke weist darauf hin, dass die Generalbefreiung insofern nicht gültig sei und nicht mehr angewendet werde.

 

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