14.05.2025 - 3 Öcher Bend - Anpassung der Richtlinien für die ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Wulf beginnt ihre Erläuterungen mit dem Hinweis, dass der Betriebsausschuss in der Sitzung vom 07.02.2023 zuletzt eine Anpassung der Richtlinien zur Zulassung zum Öcher Bend beschlossen hat. Die Zulassungsrichtlinien sind gemäß Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Grundlage für ein korrektes Zulassungsverfahren. Wenn im Zulassungsverfahren eine Auswahl zwischen mehreren Bewerbern erfolgen muss, weil der nach Maßgabe des Gestaltungsplans zur Verfügung stehende Platz nicht ausreicht, so erfolgte die Auswahl bislang nach Punktzahlen in den folgenden Kriterien:

 

  • Neuheit des Angebots in der jeweiligen Geschäftsgruppe oder -art oder

 

Attraktivität durch

 

  • optische Gestaltung und dekorative Ausstattung (z.B. Fassadengestaltung, Malereien, Beleuchtung, Themenbezug, besondere Effekte, Dekoration, Bodenbelag bei Gastronomiebetrieben mit Sitzplatzangebot)
  • Fahrweise und -fläche (z.B. Schienenlänge, Höhe, Geschwindigkeit, Fahrbewegung, besondere Effekte)
  • Warenangebot (z.B. Vielfalt)
  • Nachhaltigkeit (z.B. Energieverbrauch).

 

Als zusätzliches Kriterium soll für die Bend-Veranstaltungen ab 2026 Barrierefreiheit mit aufgenommen werden.

Sie berichtet, dass bereits jetzt schon Schausteller*innen das Thema Barrierefreiheit in ihren Angeboten berücksichtigen, z.B. mit der „Hilfe beim Einsteigen“. Sie findet, dass dieses Engagement sehr unterstützenswert ist und empfiehlt daher, dass das Kriterium „Barrierefreiheit“ in der offiziellen Bewertungsskala ab 2026 Berücksichtigung finden sollte.

 

Herr Ferrari fragt nach, ob die Einführung dieses Kriteriums nicht zu Nachteilen bei den Geschäften führt, die dieses Kriterium nicht erfüllen können, z.B. ein Spiegelkabinett.

 

Frau Wulf erklärt dazu, dass die Barrierefreiheit lediglich ein Teilkriterium des gesamten Kataloges ist. Alle Geschäfte werden innerhalb ihrer Kategorie bewertet. Wenn ein Geschäft dieses Kriterium nicht erfüllt, bekommt es nur dafür keinen Punkt.

 

Herr Ferrari möchte wissen, ob die Geschäfte immer innerhalb ihrer Kategorie bewertet werden.

 

Frau Wulf erklärt dazu, dass das so ist und die Bewertung immer gleich erfolgt, z.B. Riesenräder immer in ihrer Kategorie.

 

Herr Fischer unterstützt die Einführung des neuen Kriteriums, sieht es aber als Prozess an, der nach und nach bearbeitet werden sollte. Viele Aspekte, aufgrund der unterschiedlichen Einschränkungen, seien zu beachten. Er möchte außerdem wissen, ob auch optische Kriterien bewertet werden.

 

Frau Wulf bejaht dies. Dekoration, Farbe, Bodenbelag, etc. werden mit beurteilt.

 

Frau Verbracken ist nicht klar, ob nicht doch Fahrgeschäfte ausgeschlossen werden.

 

Frau Wulf stellt noch einmal das Zulassungsverfahren dar und erläutert dazu, dass zunächst im Gestaltungsplan festgelegt wird, wie viele Standplätze pro Kategorie zur Verfügung stehen. Sollten mehr Bewerbungen für Standplätze eingehen als innerhalb einer Kategorie vorgesehen sind, erfolgt die Entscheidung über die Zulassung nach dem erreichten Punktwert, der sich aus der Bewertung der in der Richtlinie benannten Kriterien ergibt. Jede Ablehnung wird konkret dargelegt und begründet. Das Kriterium Barrierefreiheit schließt niemanden aus. Falls Barrierefreiheit nicht angeboten werden kann oder dazu Angaben gemacht werden, wird kein Punkt vergeben, was nur zu einer geringeren Gesamtpunktzahl führt.

 

Herr Jacoby ergänzt, dass nach der Verkleinerung des Bendplatz weniger Standflächen vergeben werden können. Durch das angewendete feinmaschige Netz ist das Eurogress gut aufgestellt und nicht angreifbar. Die festgelegten Richtlinien erleichtern die Bewertung.

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Beschluss:

Der Betriebsausschuss Eurogress beschließt die Anpassung der Richtlinie zur Zulassung zum Öcher Bend.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig.

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Anlagen zur Vorlage

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