13.05.2025 - 4 Entscheidung über die Erteilung einer Befreiung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Dr. Laurien erläutert die Vorlage. Er führt aus, dass seitens der unteren Naturschutzbehörde bereits im Vorfeld eine Verschiebung der Grabungsschnitte aufgrund des gesetzlich geschützten Biotops gefordert worden sei. Darüber hinaus werde dem Artenschutz insofern Rechnung getragen, als dass die Bohrungen erst nach dem 01.09.2025 durchgeführt werden dürften.

Herr Schwenk teilt mit, dass die Biotopwiese in der Pflege des NABU liege und in diesem Bereich im neuen Landschaftsplan die Festsetzung eines Naturschutzgebietes vorgesehen sei. Die beiden geplanten Bohrungen, welche in diesem Bereich stattfinden sollen, findet er daher bedenklich. Frau Dr. Bittner teilt mit, dass sie diesbezüglich Rücksprache mit Herrn Kübler, ebenfalls Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde genommen habe. Seiner Einschätzung nach seien keine negativen Auswirkungen auf das geplante Naturschutzgebiet zu befürchten. Sie führt aus, dass der Oberboden zwar zunächst abgetragen werde, jedoch nach Beendigung der Arbeiten wieder eingebracht werde und jeder Grabungsschnitt höchstens 2 Tage in Anspruch nehme. Insgesamt sei für sämtliche Arbeiten ein Zeitraum von zwei Monaten eingeplant.

Herr Heers erkundigt sich danach, ob in diesem Bereich eventuell seltene Pflanzenarten zu finden seien. Nach Auskunft von Frau Dr. Bittner sei auch dies geprüft worden mit dem Ergebnis, dass seltene Pflanzenarten nicht vorhanden seien. 

 

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Beschluss:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=1011885&selfaction=print