13.05.2025 - 6 Verschiedenes
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Sitzung:
-
Sitzung des Naturschutzbeirates
- Gremium:
- Naturschutzbeirat
- Datum:
- Di., 13.05.2025
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- Öffentliche/Nichtöffentliche Sitzung
Beratung
Bereits im Vorfeld der Sitzung bat Herr Prof. Dr. Wagner um Sachstandsbericht darüber, was aus seiner Anregung, die „NIX-Schilder“, welche derzeit an den Naturschutzgebieten aufgestellt seien, auszutauschen, und auf neuen Schildern konkreter darzustellen, was in Naturschutzgebieten erlaubt sei und was nicht. Dieses Anliegen wird auch von Herrn Schwenk unterstützt, insbesondere im Hinblick darauf, dass der neue Landschaftsplan voraussichtlich erst Ende 2026 rechtskräftig werde und man seiner Ansicht nach mit einer Neubeschilderung nicht mehr so lange warten könne. Es sei dringend erforderlich, die neue Beschilderung so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen. Auch ihm seien, ebenso wie Herrn Prof. Dr. Wagner, vermehrt freilaufende Hunde aufgefallen, die brütende Vögel, Wildtiere aber auch Weidevieh störten. Anders als auf deutscher Seite gebe es auf niederländischer Seite hohe Strafen gegen freilaufende Hunde.
Frau Jung weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass seitens der Landwirtschaft die Kitzrettung mittels des Einsatzes von Drohnen gefördert werde. Allerdings habe sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass durch die witterungsbedingt frühere Mahd nicht mehr so viele Kitzfunde zu verzeichnen seien.
Frau Dammers führt aus, dass es derzeit keine Rechtsgrundlage gebe, die das Aufstellen von Schildern rechtfertige, die eine Hundeanleinpflicht ausdrücken. Weder das Bundes- und das Landesnaturschutzgesetz NRW noch der derzeit gültige Landschaftsplan der Stadt Aachen beinhalten entsprechende Verbote. Dem widerspricht Herr Prof. Dr. Wagner und leitet eine Hundeanleinpflicht aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landesforstgesetz NRW ab. Letzteres beziehe sich allerdings lediglich auf Waldgebiete und nicht auf die freie Natur und Landschaft.
Herr Brandt teilt mit, dass ebenfalls eine Gefahr von Fahrradfahrern, die mit Hunden unterwegs seien, ausgehe, da diese oft voranfahren und die Hunde nicht im Blick hätten.
Aus Sicht des Herrn Herpertz sei es besser, durch Öffentlichkeitsarbeit zu versuchen, Verständnis seitens der Bürger*innen zu erwecken, als Verbote auszusprechen.
Herr Prof. Dr. Wagner wird sich hinsichtlich der gesetzlichen Grundlagen einer Hundeanleinpflicht erkundigen. Herr Dr. Laurien weist darauf hin, dass es seitens des Landesjagdverbandes eine Broschüre gebe, in welche u.a. Empfehlungen enthalte, wie mit Hunden in der freien Natur und Landschaft umzugehen sei.
Das Thema soll in der nächsten Sitzung des Naturschutzbeirates nochmals besprochen werden.