10.07.2025 - 3 Verkehrsraumgestaltung im Bereich des Altstadtq...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Man habe bereits in 2018 und 2020 Anträge für eine geänderte Verkehrsführung am Büchel gestellt, so Herr Fahl. Bei den Planungen handele es sich um eine tolle Aufwertung und eine Bereicherung für den Tourismus, was ihm gut gefalle.

Auch Herr Lindemann gibt an, die Planungen grundsätzlich zu befürworten. Man müsse lediglich schauen, dass beispielsweise vorhandene Tiefgaragen der Hotels erreichbar blieben. Vor allem aber müsse man bereits sehr frühzeitig die Bürger*innen mittels geeigneter Beschilderung informieren.

 

Dem schließt sich Herr Blum an. Auch er befürworte die Planungen. Wichtig sei die weiterhin gegebene Erreichbarkeit von Hotels und Grundstücken. In den Plänen wirke allerdings die Antoniusstraße wie ein Fremdkörper.

 

Man begrüße die Fußgängerzone, die man sich schon lange gewünscht habe, so Herr van den Hurk. Hier sei viel Potenzial zu erkennen. Beachten müsse man gerade in dieser Lage insbesondere das Thema Liefern und Laden, aber hier handele es sich ja erst einmal um den ersten Schritt.

 

Frau Strack moniert, dass die Kommission Barrierefreies Bauen nicht beteiligt worden sei. Sie warne davor, die Fußgängerzone für Fahrräder oder gar Lastenräder und E-Scooter freizugeben. Wenn, dann solle dies nur in den Abends-/ Nachtstunden passieren zum Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmer. Außerdem sei hier kein Behindertenparkplatz ohne Steigung zu erreichen. Anregen wolle sie zudem, dass eine temporäre Lösung während der Parkhaussperrung gefunden werde, um mobilitätseingeschränkte Menschen ohne Ausweis in der Erreichbarkeit des Marktes zu unterstützen.

 

 

 

 

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Beschluss:

 

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Verkehrserschließung des Altstadtquartier Büchel zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Bürgerbeteiligung auf Grundlage des Konzeptes „Fußgängerzone“.

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage