02.07.2025 - 4 Antrag auf Sperrung der Grachtstraße zwischen I...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns teilt vorab mit, dass er kurz vor der Sitzung eine Unterschriftenliste von Befürwortern der Beibehaltung der Sperrung der Grachtstraße erhalten habe.

 

Herr Hußmann von der Grünen-BF wirft die Frage in den Raum, ob die einhellige Meinung bestehe, dass man laut Beschlussvorschlag der Verwaltung über die bisherige Verkehrsführung vor der Brückenschließung abstimme und dies die Sperrung der Grachtstraße aus Richtung Krauthausen kommend ab dem Indeweg für den motorisierten Verkehr bedeute.

 

Hierüber besteht allgemeine Übereinstimmung.

 

Herr Auler von der CDU-BF erklärt, dass die Brücke schon immer eine Verbindungsroute zwischen Krauthausen und nach Brand gewesen ist. Aktuell gäbe es eine Einbahnstraßenregelung, die den Kraftfahrzeugverkehr von Brand nach Krauthausen ermögliche. Für ihn gehe es um die Frage, ob man weiterhin mit dem Auto über die Brücke fahren könne oder nicht. Für Fußgänger und Radfahrer bliebe die Verbindung in jedem Fall erhalten. Die geplante Sanierung stehe außer Frage. Die Grachtstraße führe durch das größte zusammenhängende Naturschutzgebiet von ganz Aachen. Aus naturschutzfachlicher Sicht gebe es keine Notwendigkeit, auf die Wiedereröffnung der Straße zu verzichten. Lediglich ein Rückbau der Straße würde sich positiv auf den Naturschutz auswirken. Dies sei aber nicht das heutige Thema. Für ihn sei der zentrale Punkt der heutigen Diskussion, ob die Brücke wieder für den Durchgangsverkehr freigegeben wird oder nicht. Für seine Fraktion sei wichtig, dass Krauthausen weiterhin ein Teil von Brand bleibt. Deshalb plädiere seine Fraktion für die Freigabe der Brücke für den Kraftfahrzeugverkehr in eine Fahrtrichtung.

 

Ratsherr Blum von der FDP merkt an, dass es sich bei der Grachtstraße um eine uralte Verbindungsstraße zwischen Krauthausen und Brand handele. Die Krauthausener würden sich häufig stiefmütterlich behandelt fühlen, da ihre Wünsche und Belange oft keine Berücksichtigung finden würden. Die Busverbindung nach Brand sei zudem sehr schlecht. In den Sechzigerjahren habe man entschieden, dass Krauthausen zu Brand gehören soll. Deshalb müsse man auch die Wünsche der Krauthausener berücksichtigen. Er macht deutlich, dass auch die Krauthausener in nur zwei Stunden eine große Unterschriftensammlung für die Öffnung der Grachtstraße gesammelt und diese an das Bürgerforum weitergegeben haben.

Diese Unterschriftensammlung wurde offensichtlich nicht an Herrn Tillmanns weitergegeben, obwohl dies vom Vorsitzenden der Bürgerforums zugesichert worden sei. Herr Blum macht deutlich, dass bei einer Schließung der Grachtstraße der Autoverkehr lediglich verlagert und den historischen Bereich von Krauthausen noch mehr belasten würde. Die Grachtstraße sei zudem eine Ausweichmöglichkeit bei Unfällen auf der Trierer Straße oder bei Überschwemmungen. Auch hier habe es bisher keinen Austausch mit den Krauthausenern gegeben. Es bestehe weiterhin die Möglichkeit, die Höchstgeschwindigkeit mit baulichen Maßnahmen zu unterstützen.

 

Herr Hellmann von der SPD-BF erläutert, dass alle Menschen eine gute Verkehrsanbindung haben möchten, aber niemand gerne viel Verkehr vor seiner eigenen Haustüre haben wolle. Die SPD-Fraktion würden daher geschwindigkeitsbegrenzende Maßnahmen in der Grachtstraße begrüßen. Gleichzeitig sei man für die Offenhaltung der Straße.

 

Herr Hußmann stellt klar, dass die Landwirte und ansässigen Unternehmen nicht zwangsläufig auf die Grachtstraße angewiesen seien. Hier gäbe es ausreichend Alternativen. Er macht deutlich, dass innerhalb seiner Partei kein einstimmiges Meinungsbild existiere. Für seine Fraktion seien ausschließlich Fakten entscheidend. Unfallzahlen und Naturschutzgründe würden hier keine entscheidende Rolle spielen, da diese verschwindend gering bzw. nicht relevant seien.

Von einer Hauptverbindungsstraße zu sprechen, obwohl die Grachtstraße nur eine Einbahnstraße ist, sei nicht nachvollziehbar. Nach Abwägung aller Fakten sei die Freigabe der Grachtstraße nur mit baulichen Maßnahmen, die für Tempo 30 sorgen, für die Mehrheit in der Fraktion möglich. Andernfalls sei man gegen eine Öffnung. Demensprechend sollte der Beschluss gefasst werden.

 

Herr Auler erklärt, dass seine Fraktion ebenfalls für eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 30 mit baulichen Maßnahmen plädiere. Hier solle die Verwaltung geeignete Maßnahmen erarbeiten.

Er schlägt einen interfraktionellen Antrag zur Reduzierung der Geschwindigkeit in dem betroffenen Wohngebiet vor.

 

Ratsherr Palm von der AfD teilt mit, dass er ebenfalls in der Schroufstraße wohnt und derzeit von der Schließung profitiere. Trotzdem plädiere er für die Öffnung der Grachtstraße. Er gibt zu bedenken, dass andere Straßen durch den derzeitigen Ausweichverkehr stärker belastet würden. Die vorgeschlagenen Baumaßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit unterstütze er ebenfalls.

 

Herr Hußmann ist ebenfalls bereit, den vorgeschlagenen interfraktionellen Antrag mitzutragen. Seiner Fraktion sei aber wichtig, heute einen Beschluss zu fassen, der die geschwindigkeitsreduzierenden baulichen Maßnahmen berücksichtigt.

 

Ratsherr Blum unterstützt ebenfalls den Antrag, mit baulichen Maßnahmen Tempo 30 zu erzwingen. Unabhängig davon habe er den Eindruck, dass Fußgänger sich sicherer fühlen, wenn auch andere Verkehrsteilnehmer die Grachtstraße nutzen. So entstünde eine Art Kontroll- bzw. Schutzfunktion. Er ist der Meinung, dass mittlerweile die rechtliche Möglichkeit bestehe, Tempo 30 auf Landesstraßen durchzusetzen.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns vertritt die Auffassung, dass das Grundproblem bei der Grachtstraße nicht der Zielverkehr nach Krauthausen sei, sondern der darüber hinaus gehende Schleichverkehr. Er formuliert den aus der Beratung folgenden Beschlussvorschlag und lässt darüber abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach in Abwägung aller Aspekte die bisherige Verkehrsführung (Einfahrverbot aus Richtung Krauthausen mit Ausnahme des Radverkehrs) auch nach der Instandsetzung des Brückenbauwerks bestehen bleibt. Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung bauliche verkehrsberuhigende Maßnahmen mit dem Ziel, Tempo 30 auf der Grachtstraße sicherzustellen und beauftragt die Verwaltung, hierzu eine Vorlage in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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