08.12.2020 - 5 23. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Entwässeru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Ratsherr Kiemes möchte wissen, wie es dazu komme, dass die Stadt Aachen im Ranking des Institus für deutsche Wirtschaft von den 100 größten Städten lediglich Platz 76 belege, was die Kosten der Abwasserbeseitigung angehe, und sogar im Vergleich zum letzten Ranking noch einmal um zwei Plätze gefallen sei.

Frau Herrmanns beantwortet die Frage, dass dies aus ihrer Sicht nicht genau zu beantworten sei, ohne die anderen Kommunen im Detail zu kennen. Ein wichtiger Aspekt sei jedoch, dass der Zustand des Kanalnetzes bei so historischen Städten wie Aachen oftmals schlecht sei. Derzeit sei lediglich ein Viertel des Aachener Kanalnetzes schadensfrei.

Man komme im Gegenteil derzeit nicht hinterher zu sanieren, versuche natürlich auf der anderen Seite auch die Kostensteigerungen für den Bürger so moderat wie möglich zu halten.

Ratsherr Neumann nimmt darauf Bezug und stellt infrage, ob es dann nicht so sei, dass man mittelfristig mit deutlich höheren Kosten kalkulieren müsse, um diesen Sanierungsstau abzuarbeiten.

Hier verweist Frau Hermanns auf die mittelfristige Finanzplanung und vor allem die Grenzen der Haushaltsbudgets. Man müsse sich an den Gesamtkreditrahmen der Stadt halten, da die Stadt immer in Vorfinanzierung gehen müsse, bevor sie die Kosten mittels Gebühren refinanzieren könne.

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 23. Nachtrages zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Aachen.

Die Satzung sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2021 sind Bestandteil des Beschlusses und der Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=101690&selfaction=print