10.12.2020 - 12 Bebauungsplan Nr. 995 -Blondelstraße/Promenaden...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Ohlmann verweist auf die als Tischvorlage verteilte Ergänzungsvorlage und erläutert kurz, dass die Verwaltung mit der dort vorgeschlagenen Anpassung der Schriftlichen Festsetzungen den Bestand u.a. einer im Plangebiet befindlichen Disothek langfristig ermöglichen, gleichzeitig aber insbesondere diejenigen Vergnügungsstätten ausschließen wolle, die sich nachteilig auf das Quartier auswirken und zu den sogenannten Trading-Down-Effekten führen würden.

 

Der Ausschuss fasst den folgenden

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Beschluss:

Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stellt fest, dass auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und beschließt, gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes zur Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Nr. 995 - Blondelstraße / Promenadenstraße - in der vorgelegten Fassung mit der in den Erläuterungen der Ergänzungsvorlage aufgeführten geänderten Festsetzung zum Urbanen Gebiet.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig

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Anlagen zur Vorlage

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