09.12.2020 - 4 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straße...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Frau Krott teilt mit, dass die CDU-BF dem Beschlussentwurf nicht folgen werde. Da es sich bei der Wendelinstraße und der Beckerstraße nicht um normale Stichstraßen handele, sollten sie nicht in den Negativkatalog mit aufgenommen werden.

 

Frau Wolf vom Aachener Stadtbetrieb erläutert anhand einer Powerpointpräsentation, dass die beiden Straßen nicht in ganzer Ausdehnung, sondern lediglich mit den von ihnen abzweigenden kleinen Stichwegen in den Negativkatalog aufgenommen werden sollen. Der Hauptstraßenzug solle weiterhin in der bisherigen Reinigungsklasse verbleiben.

 

Frau Krott merkt an, dass dies der Vorlage nicht zu entnehmen sei und die CDU-BF einen geänderten Beschlussvorschlag vorbereitet habe, über den abgestimmt werden solle.

 

Frau Wolf erläutert auf Nachfrage des Herr Hellmann von der SPD-BF, dass in den Stichstraßen im Negativkatalog weder eine Winterwartung noch eine Reinigung durch den Stadtbetrieb erfolge, da die Anlieger dazu verpflichtet seien. Die zu zahlenden Gebühren würden entsprechend angepasst. Zu der Einstufung in die jeweilige Straßenreinigungsklasse erfolge keine Befragung der Anlieger, da es rechtliche Vorgaben gebe. Die betroffenen Straßenabschnitte seien bislang in Reinigungsklasse S 9 eingestuft, bei der nur die Winterwartung auf der Fahrbahn durch die Stadt erfolge. Die Reinigung der Fahrbahn und des Gehwegs obliege bisher schon den Anliegern.

 

Ratsherr Blum von der FDP bittet um eine Präzisierung und Überarbeitung der Änderungssatzung.

 

Herr Bezirksbürgermeister Tillmanns lässt über den von ihm verlesenen Beschlussantrag der CDU-BF abstimmen.  

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die vorgelegte 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen mit folgender Änderung zu beschließen:

Die Straßen Beckerstraße und Wendelinstraße werden aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht in den Stichstraßen-Negativkatalog aufgenommen.

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Abstimmungsergebnis: Einstimmig

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Anlagen

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