24.02.2021 - 2 Haushaltsplanberatung 2021 einschließlich mitte...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

Zu Beginn der Beratung wurde ein gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen Die Grünen, CDU, SPD, Die LINKE, FDP und die Zukunft verteilt.

 

Der Ausschussvorsitzende bedankte sich recht herzlich bei allen Fraktionen, die an dem Änderungsantrag gearbeitet haben. Es sei äußerst positiv, dass trotz keinen eindeutigen Mehrheiten ein gemeinsamer Konsens beim Thema „Haushalt“ gefunden wurde.

 

Weiterhin erklärte er, dass der Änderungsantrag u.a. den Vorschlag „Verzicht auf Pacht bei Ausßengastronomie“ enthalte. Nach Rücksprache mit der Verwaltung vor der Sitzung habe sich jedoch herausgesellt, dass die Zuständigkeit beim Mobilitätsausschuss liege. Der habe aber bereits die Haushaltsberatungen abgeschlossen. Daher werde über diese Änderung nur eine Empfehlung für den Finanzausschuss möglich sein. Zudem sei das genannte PSP-Element falsch.

 

Der Änderungsantrag ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.

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Beschluss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss beschließt einstimmig – ausschließlich der Personal- und Versorgungsaufwendungen- die Teilergebnis- und Teilfinanzpläne sowie die Produktblätter der Produkte:

  • 01.13.01 Bodenbevorratung

 

  • 01.13.02 Rechte an städtischen Liegenschaften

 

  • 01.13.03 Miet- und Pachtverhältnisse

 

  • 01.13.05 Strategie - Projektentwicklung

 

  • 02.02.06 Marktwesen

 

  • 10.04.01 Wohnraumerhaltung freifin. Wohnungsbest.

 

  • 10.04.02 Wohnraumförderung

 

  • 10.04.03 Versorgung & Aufsicht geför. Wohnungsbesch.

 

  • 10.04.04 Wohngeld

 

  • 10.04.05 Wohnbaukoordination

 

entsprechend dem Haushaltsplanentwurf 2021 und der vorgelegten Veränderungsnachweisung sowie die dem Ausschuss vorliegenden Änderungen, mit Ausnahme des Punktes: Außengastronomie: Verzicht auf Pacht.

 

Hierzu empfiehlt der Wohnungs- und Liegenschaftsauschuss dem Finanzausschuss der Stadt Aachen, den Ansatz des vorgenannten PSP-Elements bei den Sondernutzungen Außengastronomie um 800.000,00 € im Hausjahr 2021 zu erhöhen (sh. Änderungsantrag als Anlage zur Niederschrift).

 

 

 

Nachrichtlich wird hier nach Rücksprache mit dem Fachbereich Finanzsteuerung erwähnt, dass das richtige PSP-Element für die Pachteinahmen für Außengastronomie wie folgt lautet: 1-120101-900-4 „Sondernutzung“ im Produkt 12.01.01 „Sondernutzungen“ des FB 61; Kostenart: 43210000

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 17 Ablehnung: 0 Enthaltung: 0

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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