13.04.2021 - 6 1. Nachtrag zur Satzung zum Schutz und Erhalt v...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf die Fragen von Frau Wallraff und Herrn Giebeler, wie viele Verstöße gegen die Satzung bisher festgestellt worden seien und ob die Geltungsdauer der Satzung verlängert werden könne, teilte Herr Frankenberger Folgendes mit:

 

Die Satzung basiert auf den Regelungen zu § 10 Wohnungsaufsichtsgesetz NRW (Satzungsrecht für Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf). Dieses Gesetz werde jedoch zeitnah durch das Wohnraumstärkungsgesetz abgelöst. Mit Verabschiedung des neuen Gesetzes wird eine neue Wohnraumschutzsatzung erforderlich sein. Die Übergangsfrist wird voraussichtlich ein Jahr betragen. Mit Verabschiedung der neuen Satzung könne wahrscheinlich auch der Zeitraum der Gültigkeit verlängert werden.

Die bisherige Satzung ist seit dem 02.08.2019 in Kraft. Bisher wurden ca. 200 Fälle bearbeitet. 2/3 aller Fälle gehen auf Fälle von Fremdbeherbergung zurück, 1/3 aller Fälle beziehen sich auf Leerstands-/Abrissangelegenheiten.

Insgesamt wurden ca. 1/3 aller Fälle wurden durch die Eigentümer selbst angezeigt, 1/3 aller Fälle fielen durch Mitteilung der Bauordnung auf (Anträge auf Nutzungsänderungen), 1/3 aller Fälle wurden durch Anzeigen Dritter bekannt. In seinem Fachbereich wurde inzwischen eine neue Stelle eingerichtet, so dass man zukünftig auch selbst auf einschlägigen Internetplattformen recherchieren könne. Wahrscheinlich können so demnächst mehr Verstöße entdeckt und verfolgt werden.

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Beschluss:

Der Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Aachen den 1. Nachtrag zur Satzung zum Schutz und Erhalt von Wohnraum in Aachen vom 02.08.2019 in der vorgelegten Form zu beschließen.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.aachen.de/public/to020?TOLFDNR=105115&selfaction=print